Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981129
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189811291
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18981129
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-11
- Tag1898-11-29
- Monat1898-11
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Das Gesetz von 1603 brachte bestimmte Vorschriften für die Gilde, zwanzigjährigen Schutz gegen Nachdruck, für außer halb Venedigs gedruckte Bücher zehn Jahre Schutz. Die In quisition engte jedoch das Druckgewerbe bald so ein, daß der Verfall eintreten mußte. In Deutschland war die Entwickelung eine ähnliche. Hier machte sich die Fürsorge einzelner Fürsten fördernd fühlbar, anderseits ungemein hemmend die Zersplitterung des Reiches. Was in einem Territorium sich des Schutzes erfreute, wurde in einem anderen Lündchen ohne Scheu nachgedruckt. Bekannt sind Luthers derbe Worte der Entrüstung über die Nachdrucker. Kobergers, des Nürnberger Druckers, Verlagsartikel, Clossa orämariu, wurde in Basel von Petri und Amerbach nachge druckt, obgleich beide Firmen miteinander in Geschäftsverbindung standen; 1495 wurde zwischen Koberger und Basler Druckern ein Uebereinkommen zu gegenseitiger Respektierung geschlossen. Honorare für die Autoren kamen kaum in Betracht. Da her wurden Autoren nur ausnahmsweise geschützt. 1512 verfügte der Rat von Nürnberg, daß einem fremden Manne, der Kunstbriefe mit Dürers Handzeichen feilbot, bei Strafe der Konfiskation aufgegeben wurde, dieses Monogramm zu entfernen. Nach Dürers Tode wurde dem Maler Hans Beham untersagt, ein Buch über die Proportionen des mensch lichen Körpers herauszugeben, bis ein nachgelassenes Werk Dürers gleichen Inhaltes erschienen sei. Es fehlte an einer gesetzgeberischen Centralgewalt, daher mußten Meßprivilegien aushelfen. Schon seit dem 13. Jahr hundert war die Messe zu Frankfurt am Main auch für den deutschen Buchhandel zu Bedeutung gelangt. Durch kaiserliche Privilegien wurden die dort auf den Markt gebrachten Werke gegen Nachdruck geschützt. Die Verleger und Drucker aus dem ganzen Reiche und viele aus dem Auslande brachten ihre Verlagsartikel dorthin und tauschten sie gegenseitig aus. (Einen eigentlichen Sortimentsbuchhandel gab es damals noch nicht.) 1575 wurde zur Beaufsichtigung dieses großen Verkehrs eine kaiserliche Bücherkommission eingesetzt. Die Aufsicht hatte zuerst einen rein fiskalischen Zweck, nahm aber später einen mehr gewerbepolitischen und politischen Charakter an, war auch vielfach parteiisch. Der Süden Deutschlands war ja nach der Reformation vorwiegend katholisch geblieben. So kam es, daß die Bücheraufsicht unter katholischer Censur sich häufig hemmend erwies. Fiskalische hohe Gebühren und die abnehmende Wirksamkeit der Meßprivilegien im 17. Jahr hundert führten herbei, daß die Frankfurter Meßprivilegien in Mißkredit kamen und sich der Buchtauschhandel mehr und mehr nach den Leipziger Messen hinzog. In Leipzig gedieh der Buchhandel schnell unter der Gunst kurfürstlicher und städtischer Fürsorge. Der dreißig jährige Krieg führte den Verfall des deutschen Buchhandels herbei. Der holländische Buchhandel nahm seine Stellung ein. Unter den Segnungen des Friedens und dem Schutze fürstlicher Privilegien gediehen in den Niederlanden Buchdruck und Buchhandel. Die Familien der Plantin-Moretus und Elzevier vor allen anderen edierten zahlreiche durch Inhalt und typographische Ausstattung gleich hervorragende Werke und trieben damit einen schwungvollen Welthandel. Nach dem Kriege entstand alsbald wieder ein regeres geistiges Leben im protestantischen Norden Deutschlands. In Sachsen galt der Nachdruck privilegierter Schriften — so durch kurfürstliches Mandat von 1662 und 1686 — als unerlaubt; Ausländer, die zu den Leipziger Messen kamen, erhielten be sondere Privilegien, was einen mächtigen Aufschwung dieser Messen herbeiführte. Währenddem blieb die litterarische Pro duktion im Süden Deutschlands schwach, man legte sich da gegen stark auf den Nachdruck. Die Firmen Trattner, Schmieder, Cotta, Gebhart waren besonders gefürchtet. Unter Führung von Philipp Erasmus Reich (dem späteren Teilhaber der Weidmannschen Buchhandlung) erwirkten die Leipziger Buchhändler 1773 ein Mandat, wodurch der Nachdruck aller von in- und ausländischen Buchhändlern in den sächsischen Landen gedruckten Bücher, deren Verlagsrecht »der Buch händler von dem Schriftsteller in redlicher Weise an sich ge bracht hat«, schlechtweg, auch ohne Privilegium, untersagt wurde. In der Wahlkapitulation von 1790 versprach Kaiser Leopold II. den Nachdruck zu unterdrücken. Die Gesetzgebung in Preußen erkannte erst 1794 das Urheberrecht des Schriftstellers und das davon abgeleitete Verlagsrecht an. Im Allgemeinen Landrecht wurde die Lehre vom Nachdruck und vom Verlagsrecht geregelt und durch Gesetz vom 11. Juni 1837 erschöpfender kodifiziert. Sachsen, Braunschweig, Baden und Württemberg folgten ebenfalls mit Gesetzen. In den Jahren 1855—57 wurde auf Veranlassung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (ge gründet 1825) ein Entwurf eines Urhebergesetzes bearbeitet, dem 1863 und 1864 ein durch die Frankfurter Bundes versammlungs-Kommission hergestellter folgte. Daraus ent stand nach Bildung des Norddeutschen Bundes das Bundes gesetz vom 11. Juni 1870, das auch in den süddeutschen Staaten als Reichsgesetz zur Geltung gelangte und das Ur heberrecht für Schriftwerke, Abbildungen, musikalische Kompo sitionen und dramatische Werke regelte. Besondere Reichs gesetze ergingen unterm 9. Januar 1876 für die bildenden Künste und unterm 10. Januar desselben Jahres für Photo graphie. Diese Gruppe der heute geltenden Gesetze über das Urheberrecht wird ergänzt durch das Gesetz vom 11. Januar 1876 in Bezug auf Muster und Modelle. Redner entrollte darauf ein Bild der geschichtlichen Ent wickelung des Urheberrechts in England und kam zu dem Schlüsse, daß die heutige Gesetzgebung dieses Landes an Un übersichtlichkeit leide. In der sodann gegebenen Schilderung der französischen Geschichte des Urheberrechts ergab sich da gegen ein im hohen Grade befriedigendes Resultat für die Gegenwart. — Der nächste Vortrag findet Donnerstag, den 1. Dezember, statt. Dieser wird das litterarische Urheberrecht genauer Er örterung unterziehen und voraussichtlich allgemeineres Inter esse und zahlreichen Besuch seitens der beteiligten Kreise Hervorrufen. k. 3. Kleine Mitteilungen. Zahlungseinstellung. — Wie wir erfahren, hat der Buch händler Herr Ewald Brudzinski in Magdeburg, Kaiser- stratze 13, seine Zahlungen eingestellt. Mangels genügender Masse hat das Gericht die Eröffnung des Konkursverfahrens abgelehnt. Den beteiligten Verlagshandlungen wird empfohlen, sich wegen Aussonderung des Kommissionsgutes sofort an Herrn Rechtsanwalt Werner in Magdeburg, Kaiserstraße 13, zu wenden und ein Ver zeichnis der in Kommission gelieferten Bücher einzureichen. Ge nannter Anwalt ist vom Hauseigentümer mit der Regulierung beauftragt. Der Gemeinschuldner soll aus Magdeburg ver- chwunden sein. Verein der Buchhändler zu Leipzig. — Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig berief eine außerordent liche Hauptversammlung der Vereinsmitglieder auf Dienstag den 6. Dezember, abends halb acht Uhr, in das Deutsche Buchhändler haus. Gegenstände der Tagesordnung werden folgende sein: 1) Vorlage des SatzungsentwurseS, den der am 31. Januar 1898 gewählte außerordentliche Ausschuß ausgearbeitet hat; 2) Antrag des Vorstandes: die außerordentliche Hauptversamm lung wolle den vorgrlegten Satzungsentwurf annehmen und den Vorstand ermächtigen, etwa vom königlichen Amtsgericht verlangte Aenderungen selbständig vorzunehmen. (Vgl. die Einladung im amtlichen Teile des gestrigen Börsen blatts sNr. 275s.) Hamburger Lehrmittel-Ausstellung. — Die Hamburger Lehrmittel-Ausstellung, über deren Einrichtung durch den dortigen Lehreroerein wir im vorigen Jahre berichtet haben, ist im November d. I. nach dem Centrum der Stadt in ein vom Hamburger Staat 1208* ""
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder