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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1898
- Sprache
- Deutsch
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9096 Nichtamtlicher Teil. R. Gaertner's Beklag H. Heyfelder in Berlin. 9122 Löiii^I. krsuss. L.rrusi-l'Lxs I. 1899. 1 ^ 20 -ß. Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in Wien. 9123 Portrait 8. Ns-j. Laissr l'iLur äosst I. Hahn'sche Buchhandlung in Hannover. 9119 L»rIciiÄU8SL ii. Lüdnsr, (zasllsullrioli mir Xire^ss^ssodisöts. 3 R. Herross's Verlag (H. Herross) in Wittenberg. 9121 Pädagogische Brosamen. Hrsg, von Polack. 2. Jahrg. Nr. 1. Jährlich 1 50 Die deutsche Fortbildungsschule. 8. Jahrg. Vierteljährl. 70 <Z. Otto Zanke in Berlin. 9124 IVsräsr, im Inbslmssr. 4 >6; gsd. 5 Wilh. Gottl. Korn in Breslau. 9124 Schubart, die Versassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates. 13. Ausl. Geb. 1 ^ 60 -z. Müller L Rühle in Darmstadt. 9120 8obätsr, Oäsnvalägssohiobtsu. I. 6sb. 4 E. Pierson's Verlag in Dresden» 9124 v. vittturtb a. l/iobsl-Nouniogsr, nu Hürubsrg. 3 ^; xsd. 4 276, 29. November 1898 E. Plon, Nonrrit L Eie in Paris. 9119 6ratt^, sar Is lark. 20 tr.; oart. 24 tr.; rslis 25 tr. äs ls, Lrsts, mou ouols st mou ours. 12 tr.; rslis 15 tr. Dietrich Reimer (Ernst Bohsen) in Berlin. 9116 Obsrbummsr a. 2immsrsr, äareli 8^risu unä Llsluasisu. 6sb. 18 I Schweitzer Berlag (Arthur Sellier) in München. 9123 Civilprozeßordnung sür das Deutsche Reich. Geb. 3 E. A. Schwetschke L Sohn in Berlin. 9125 Schall, das moderne Papsttum. II. 5 F. Telge in Schö«eberg»Berli«. 9125 Osterspry. welches sind die neuesten Forschungsergebnisse bez. Konservierung und Verwendung des Stalldüngers. 2 Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. 9118 Leitgeb, Otto von, Psyche. Geh. 3 geb. 4 Gremz, Rudols, lieber Berg und Thal. Ernste und heitere Geschichten aus Tirol. Geh. 3 geb. 4 Eudorfs, Hinrik, Carmoisin und andere Novellen. Geh. 4 geb. 5 Adelmann, Alfred Gras, Gesammelte Werke. 5. Band: Am blauen Meere. Geh. 3 geb. 4 Geijerstam, Gustaf af. Das Haupt der Medusa. Geh. 2 geb. 3 Nichtamtlicher Teil Das deutsche Urheberrecht und seine Reform. Vorträge von vr. Albert Osterrieth in Berlin. (Vgl. Börsenblatt Nr. 266.) II. Die geschichtliche Entwickelung des Urheberrechts. Am 17. November hielt Herr vr. Osterrieth den zweiten der angekündigten Vorträge ab. Dieser behandelte die Ge schichte des Urheberrechts. Wir fassen die interessanten Aus führungen kurz in folgendem zusammen: Die Geschichte des deutschen Urheberrechts steht in engem Zusammenhänge mit der Geschichte des Buchhandels und der Entwickelung des literarischen und künstlerischen Verkehrs. Auf die Zeit vor Erfindung der Buchdruckerkunst kann hier nicht eingegangen werden, da die eigentliche Geschichte des Urheberrechts erst mit dem Typendruck beginnt. Rasch ver breitete sich die neue Erfindung von Deutschland nach Italien, Frankreich, England. Mit dem neuen Gewerbe waren zugleich auch mißbräuchliche Anwendung und Nachdruck auf dem Platze. Da im Buchdruck noch keine Gilden und kein Zunftzwang existierten, so erschien ein besonderer Schutz gar bald dringend notwendig. Dieser erschien in Gestalt von Privilegien manch mal auch nach Analogie der Zwangs- und Bannrechte. In allen Ländern, in denen ein litterarischer Verkehr herrschte, zeigt die Entwickelung eine analoge Gesetzmäßigkeit. Besonders rasch vollzog sie sich in Venedig mit seiner hohen Kultur, seinem kräftigen Gemeinwesen auf eng begrenztem Gebiete, während in Deutschland die Entwickelung stark be einflußt war durch die fortschreitende Zersplitterung des Reiches. Deshalb wollen wir die Geschichte des Urheberrechts in Ve nedig vor allem etwas genauer betrachten. Schon 1469 erhielt Johann von Speyer ein ausschließ liches Druckmonopol auf volle fünf Jahre für Venedig, wo er die neue Kunst eingeführt hatte. Allein der sich rasch ge waltig steigernde Bedarf an Büchern wurde bald auch durch andere Drucker gedeckt, so daß das Privilegium nicht zur vollen Ausübung gelangen konnte. Das erste Nachdruckprivileg erhielt 1486 Marc. Anton Sabellicus für seine vssaäss rsruw vsostarum. Es wird ihm das ausschließliche Recht zugesprochen, die Veröffent lichung dieses Werkes zu genehmigen. Als Strafe des Nach druckes waren 500 Dukaten festgesetzt. Darauf folgen eine Menge anderer Privilegien, unter anderen 1495 das für alle griechischen Bücher an den berühmten Drucker Aldus Manutius. Einzelne Privilegien stellten sich geradezu als Erfindungs patente dar. Sie wurden häufig an besondere Bedingungen geknüpft, unter anderen an die, daß die Ausgabe korrekt sei, binnen einer kurzen Frist erscheine und noch nirgend gedruckt worden sei. Die Strafen für Nachdrucke beliefen sich von 20 Soldi bis zu 1000 Dukaten. Ariosts Privilegien wurden bis auf die Zeit nach seinem Tode ausgedehnt und sogar für seine posthumen Werke erteilt. Im Anfänge des 16. Jahrhunderts mehrten sich die Privilegien , sie erstreckten sich auch auf Erd- und Himmelskarten, Zolltarifsammlungen, Kurstabellen, Zeich nungen. Titian erhielt ein Privilegium für seine Kupferstiche. Auch ein Patent auf Herstellung getönter Holzschnitte (odiar- osouro) wurde erteilt. Durch die Massenhafligkeit der Privi legien entstand jedoch Konfusion. Diese führte im Jahre 1517 zum Erlaß eines Gesetzes, das für die Erteilung von Privilegien unter Aufhebung der älteren neue Grundsätze auf stellte, und 1537 zu einem verbesserten Gesetze. Bis dahin wurden eigentlich nur die Drucker und Ver leger berücksichtigt, indem die Autoren nur als Selbstverleger Privilegien erhielten. Erst durch Gesetz von 1544 wurde be stimmt daß der Drucker eine Bescheinigung über Druckerlaubnis vom Autor beibringen mußte, widrigenfalls die Bücher kon fisziert oder verbrannt wurden. Allmählich ging die Ordnung des Buchhandels an die Gilde der Buchhändler und Buch drucker über, die 1549 offiziell anerkannt wurde.
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