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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1846
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1846
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- Deutsch
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93 1846.1 Schon die österreichischen Buchhändler einen Kreisverein nennen, beweist die Unkenntniß des Terrains, da dieser sogenannte Kreis eine Bevölkerung umfaßt, die mit jener von ganz Deutschland gleich bedeu- tend ist. Die österreichischen Buchhändler stehen im Verhältniß zu ihren College» in Deutschland so abgeschlossen, und durch die nur sie treffenden Lasten so selbstständig da, daß man ihnen in allen den Punk ten, über welche sie sich ausgesprochen haben, wohl ein großes Wort einräumen kann, denn welcher Buchhändler außer ihnen muß exclusive der Fracht auch noch 3 16 SA Eingangs- und 20 SA Ausgangs zoll pro Centner zahlen? welcher Buchhändler ist so wie sie genöthiget einen Gehülfen beinahe ganz allein für das Censurwesen zu erhalten, was in größeren Sortimentsbuchhandlungen eine jährliche Ausgabe von 3 bis 400 Thaler erfordert? Wer diese beiden Punkte kennt und berücksichtigt, den braucht man nicht erst auf die größere Entfernung vom Stapelplatz des Buchhandels aufmerksam zu machen, da ohne hin die Frachtspesen in Vergleich zu den genannten die geringeren sind, und Jedermann kann leicht einsehen, daß in Oesterreich selbst bei einem Rabatt von 33VsLb von Kundenrabatt und Schleuderwesen keine Rede sein kann, wenn der Sortimentshändler leben und bestehen will, und daß Stuttgart und Leipzig bei weitem nicht mit Wien und den andern österreichischen Hauptstädten in eine Wagschale zu legen sind. Was in diesem Aufsatz noch über Eapitalsaufwand und Risiko gesagt wird, ist vollends gar nicht stichhaltig. Eapitalsaufwand muß der Verleger natürlich machen, denn mit Nichts kann man Nichts produ- ziren, aber sein Risiko kommt dem des Sortimentshändlers durchaus nicht gleich, denn während er sich aus 800 Firmen die soliden aussuchen kann, und bei einiger Vorsicht sehr wenig Verluste durch Ueberträge und Zahlungsverschleppung zu leiden haben wird, kann der Sortiments händler, dessen Kundschaften in die Tausende gehen, sich diese nicht aus suchen, sondern muß es daraus ankommen lassen, jeden, der es verlangt, wenn ec nicht ein anerkannter Lump ist, in sein Buch als Schuldner einzuschreiben, und geduldig warten bis es ihm dann gefällig ist oft nach 15 und mehr Monaten zu zahlen, in welcher Zeit durch Todes fälle, Wohnungsveränderungen rc-, ihm alljährlich unzählige Verluste erwachsen. Es dürste also wohl der Anspruch eines vollen Drittheils Rabatt hinlänglich motivirt sein; damit vereinigt sich aber durchaus nicht das Verlangen der österreichischen Buchhändler, daß die Verleger einmal begonnene und calculirte Unternehmungen ihnen zu Gefallen auf einmal im Preise erhöhen oder ihren eigenen Verdienst durch Erhöhung des Rabatts schmälern sollen. Schreiber dieser Zeilen we nigstens hat bei Bestimmung der Paragraphe 3—4 im österr. Circulair nur den Wunsch im Auge gehabt, daß bei allen künftigen Unterneh mungen der Calcül so gemacht werden soll, daß der Verleger Vs Ra batt geben könne, ohne jemals zu denken, daß dies eine rückwirkende Kraft auf frühere langjährige Unternehmungen haben solle, wie dies einige ehrenwerthe Verlagshandlungen, die deshalb Anfragen gemacht haben, zu glauben schienen. Das allsogleiche Vorreiten der Postan stalten, wenn von Journalen die Rede ist, betrachte ich als eine ganz uncollegialische und selbst unpolitische Maaßregel; daß die Post wohl feiler liefern kann, als der Buchhändler ist sehr natürlich, denn abge sehen davon, daß sie sich selbst meistens kein Porto zahlt, indem ihre Packete besonders in neuerer Zeit auf den Eisenbahnwegen überall gra tis mitgenommen werden, so ist auch der erpedirende Beamte mit dem geringsten Rabatt den er erhält zufrieden, weil für ihn jeder Groschen reiner Gewinn ist, denn seine Zeit zahlt ihm ohnehin der Staat, wenn er nun durch seine Beschäftigung für den Staat nebenbei noch ein Paar Thaler verdienen kann, so ist ihm dies jedenfalls sehr angenehm, wäh rend der Sortimentsbuchhändler für die Expedition der Journale nebst dem hohen Porto beinahe einen eigenen kostspieligen Gehülfen halten muß und außerdem doch auch noch Etwas gewinnen soll für seinen Le bensunterhalt; unpolitisch ist diese Maaßregel, weil eS doch viele Ver lagshandlungen giebt, die keine Journale verlegen und doch mit ihren Verlagswerken mit denen in Collision gerathen, welche Verleger von Journalen sind ; wenn also die Herren Journalverleger sich gleich mit Umgehung ihrer Collegen der Post in die Arme werfen, so werden die Sortimentshändler den Verlag dieser Herren natürlich immer dem der Ersteren nachsetzen, und vorzugsweise die Bücher jener Verleger em pfehlen, die auch sie wieder billig und zuvorkommend behandeln. Was den Artikel 4) im Börsenblatt Nro. 110 anbelangt und die 4 Theses, die jener Einsender noch dazu gestellt wissen will, so er scheint es viel auffallender, daß man diese 4 Thesen als Gesetze auf stellen will, da doch ihre Nichtigkeit so in die Augen fällt, daß es den versammelten österreichischen Buchhändlern wirklich nicht einfallen konnte, solche Thesen auszustellen, denn sä 5. saldirt schon ohnehin eine große Zahl Sortimentshändler zur Ostermesse ohne Ueberträge, was dann umsomehr geschehen würde und selbst zum Gesetz gemacht werden könnte, wenn die Abrech nungszeit auf den ersten Juni verschoben würde, sä 6. sind Packet-Verlust'sstreitigkeiten bisher so selten vorgekom men, und meistens nur bei bekannten Krakelern, die jeden billigen Vergleich verwerfen, nur aus Streitlust, daß es sich nicht lohnt drüber ein Gesetz zu votiren. sä 7. L 8. sind angenommene Fälle, die wohl auch bei ordentlich und regelmäßig geführten Handlungen selten Vorkommen und für die Etablissements, welche in ein oder zwei Jahren wieder verschwinden, sind derlei Gesetze ohnehin nicht anwendbar. Der angeführte Gedanke eines Verlustes an Zinsen für den Ver leger durch die verlängerte Creditszeit scheint zwar auf den ersten An blick richtig, zerfällt aber dennoch bei genauerer Zergliederung in sich selbst, denn Papierhändler, Buchdrucker rc. werden, wenn sie wissen, daß der Abrechnungstermin erst auf den 1. Juni verlegt ist, sich auch ihre Zahlungen zu diesem Termin gefallen lassen, und dann spricht jener Herr Einsender gerade so, als ob mit dem Isten Januar der Sor timentshändler die Waare schon in Händen habe, die er erst im Früh jahr des nächstfolgenden Jahres bezahlen soll, während es doch noto risch ist, daß zwei Drittheil der Nova eines Jahres erst in den letzten 4 Monaten des Jahres dem Sortimentshändler in die Hände kom men, der eben dadurch genöthigt ist, sehr viele Artikel im Frühjahr zu bezahlen, die er seinen Kunden erst auf Conto des laufenden Jah res setzen kann, und also sein Geld dafür erst 9 bis 10 Monate später zurückerhält, ein Object, was besonders bei den österreichischen Buch händlern sehr zu berücksichtigen ist, da sie oft, sogar größtentheils, zwei Monate warten müssen, ehe ein Buch durch die Censur gegangen ist und für sie verkäuflich wird. Da nun durch diese scheinbare Verlängerung des Ccedits nur die Zeit verlängert wird, in welcher der Sortimentshandler mit den ihm s 6. gesandten Büchern manipuliren kann, was ihm bei der jetzigen Einrich tung oft ganz unmöglich wird, so gewinnt der Verlagshändlec durch diese Verlängerung sicher mehr am Absatz seiner guten Artikel, als er durch die spätere Zahlung an Interessen verliert. Das birxo, womit jener Aufsatz schließt, ist übrigens so dictatorisch, daß man einen Heros der deutschen Buchhändlerwelt zu hören glaubt, der mit seinem Veto die Stimmen seiner rebellischen Unterlhanen zur Ruhe verweisen will; wir aber leben jetzt in einer Zeit, wo man keine Diktatur mehr anerkennt, wo man Beschlüsse, die von den literarischen Vertretern von 30 Millionen Menschen ausgehen, nicht auf die Auf forderung eines ihre Meinung nicht theilenden, wenn auch noch so vor nehmen Collegen, gleich verwirft und der Vergessenheit übergiebt, und es werden der Verleger viele sein, die sich „nicht unterthänigst unterwerfen", sondern die billig genug denken, die Onera ihrer Collegen Sortimentshändler zu würdigen und selben nach Kräften ab- zuhelsen- EinösterreichischerSortimentsbuchhändler-
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