Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981118
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189811181
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18981118
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-11
- Tag1898-11-18
- Monat1898-11
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
H 267, 18 November 18S8. Nichtamtlicher Teil. 8697 Pflichtexemplare. Die Frage der Pflichtexemplare kommt nicht zur Ruhe, ein sicheres Zeichen, daß die Einrichtung, wie sie gegenwärtig besteht, wirklich reformbedürftig ist. Im »Centralblatt für Bibliothekswesen« 1898 Nr. 10/ll veröffentlicht der Biblio thekar Herr vr. Franke eine Entgegnung auf Reden, die in der letzten Session des Preußischen Abgeordnetenhauses gegen die Einrichtung der Pflichtexemplare gehalten worden sind. Mit Glück bekämpft meines Erachtens Herr vr. Franke die Einwendungen, die dagegen erhoben worden sind, daß die Einrichtung in Preußen wirklich gesetzesbeständig sei, und diejenige, daß das Recht auf Pflichtexemplare für die Biblio theken geradezu eine Belastung sei. Gegen letzteren Einwand führt er interessante Aeußerungen von Bibliotheksoorständen solcher deutschen Staaten an, die die Einrichtung der Pflicht exemplare abgeschafft haben. Was aber Herr I)r. Franke dann weiter ausführt, um die innere Berechtigung des Pflicht- exemplarzwanges zu begründen, steht auf schwachen Füßen und darf nicht ohne Antwort bleiben. vr. Franke sagt a. a. O. etwa Folgendes: »Die Verleger liefern ohne Skrupel Rezensionsexemplare an alle möglichen Tagesblätter, die oft nicht einmal Besprechungen bringen. Die öffentliche, lebendige Schaustellung der Bücher in den Bibliotheken wirkt viel mehr als farblose Anzeigen in Zei tungen; Bücher erzeugen Verlangen nach Büchern; es ent stehen so die Keime zu neuen Bedürfnissen. Die Biblio theken sind nicht die Feinde, sondern die besten Freunde und Förderer des Buchhandels, nicht nur als Käufer, sondern uuch durch Belebung des litterarischen Interesses, durch Er ziehung der Indifferenten zu Freunden der Litteratur. Das ist die eigentliche Gegenleistung des Staates für die Pflicht exemplare. Gewiß liegt auch in diesen Behauptungen etwas Wahres, wenn auch »die öffentliche lebendige Schaustellung in den Bibliotheken« eine starke Uebertreibung ist und in andern Fällen der Staatsbürger zu besonderen Leistungen für öffent liche Anstalten nur herangezogen wird, wenn er einen wirk lich meßbaren besonderen Nutzen davon hat. Aber so einfach und klar liegt die Sache doch nicht, aus dem einfachen Grunde, weil zwischen Buch und Buch ein großer Unterschied ist. Tageslitteratur und ähnliches wird der Verleger fast immer w reichlicher Weise an Zeitungen verschicken müssen, obwohl der Kundige auch da seine Auswahl zu treffen weiß, zumal die in Gestalt sogenannter Besprechungen erfolgende gewerbs mäßige Ausschlachtung neuer Bücher in den Unterhaltungs beilagen der Zeitungen den Absatz mancher Broschüre geradezu ändert. Bei wissenschaftlichen Werken z B. aber wird der Verleger, wenn er nicht unkundig oder ein Verschwender ist, °hne Knauserei, aber sehr bedächtig in der Vergebung von Freiexemplaren namentlich an die Tagespresse sein. Gerade der Verleger wissenschaftlicher Werke ist es, der die Biblio theken — nicht als Feind, gewiß nicht — aber doch auch Uicht immer als Förderer seines Absatzes ansehen kann. Einige Beispiele mögen das illustrieren. Mir sagte ein Uon Königsberg hierher versetzter Professor einmal vor Jahren: 'In Königsberg mußte ich mir alljährlich für mehrere Hundert Mark Bacher mehr anschaffen; hier in Göttingen, wo die Bibliothek so gut ausgestattet und so bequem zu benutzen ist, sthaffe ich nur noch wenig selbst an.« — Ein mir befreundeter Verleger wissenschaftlicher Litteratur, in dessen Verlag 4 Zeit schriften streng wissenschaftlicher Art in kleiner Auflage zum ^esamtnettopreise von ca. 100 erscheinen, muß ein Exem plar an seine Provinzial-Universitätsbibliothek, eins an die königliche Bibliothek in Berlin abgeben. Beide Bibliotheken Müßten diese Zeitschriften, die wirklich nicht gerade lukrative Unternehmungen sind, ganz zweifellos halten. Dieser Ver leger wird also thatsächlich allein dafür, daß er diese Zeit schriften herausgiebt, mit einer Steuer von 200 jährlich bestraft, ganz abgesehen davon, daß er noch eine größere Summe in Gestalt anderer wissenschaftlicher Werke, die jene Bibliotheken sonst größtenteils auch kaufen müßten, zu ent richten hat. — Nebenbei bemerkt: Wir Göttinger Verleger freuen uns ungemein, daß eins unserer Pflichtexemplare in der verhältnismäßig wenig benutzten Bibliothek in Hannover gewissermaßen eingesalzen wird, während die Berliner König liche Bibliothek sich unfern Verlag und zwar zu einem nicht geringen Teile anschaffen muß. Ist nach Ansicht der Fachmänner die Aufbewahrung aller Erzeugnisse des Buchhandels durch zwei Bibliotheken ein Erfordernis, so wird ohne einen Lieferungszwang nicht durchzukommen sein. Aber meines Erachtens dürfen den Ver legern ebenso wenig die Kosten als Extrasteuer aufgebürdet werden, da der Allgemeinheit, nicht ihnen, gedient werden soll Zweifellos würde es aber unbillig sein, sollte der Staat den vollen Ladenpreis der durch Zwang eingetriebenen Exem plare tragen. Denn keineswegs in allen Fällen hat der Verleger überhaupt oder gleichen Schaden von den Pflicht exemplaren. Hier und da hat er, wie Franke zugestanden sein mag, vielleicht indirekten Nutzen durch die Lieferung von Pflichtexemplaren, in andern Fällen kosten die Pflichtexemplare ihm nur Papier und Druck, in wieder andern entgehen ihm durch den Pflichtexemplarzwang thatsächlich zwei sichere Ab nehmer, also der volle Nettopreis der betreffenden Bücher oder Zeitschriften. Eine absolut gerechte Entschädigung ist daher undenkbar; wohl aber könnte jeder Verleger zufrieden sein, wenn er als einen Durchschnittssatz 5o"/g des Laden preises der von ihm entnommenen Pflichtexemplare erhielte. Im Zeitalter Johannes von Miguels wird eine solche Regelung der Sache allerdings wohl ein frommer Wunsch bleiben. Darum ist sie aber doch anzustreben Göttingen. W. Ruprecht. Versteigerung von Oelgemälden. Die XIII. Kunstauktion von S. Kende in Wien, umfassend Oelgemälde moderner Meister aus dem Besitze des Herrn Franz Werner in Wien und eine Anzahl Gemälde alter Meister, fand am 7. und 8. November in Wien unter starker Beteiligung der Kunstliebhaber statt. Es wurden folgende Preise erzielt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. I. Gemälde moderner Meister. Achenbach, Oswald (Düsseldorf). Motiv aus Bellinzona, fl. 1460.— 235.— 14.— Ajdukiewicz, Siegmund (Wien). Morgenstunde, fl. Altenkopf, I. (j- Wien). Rosen und Kirschen. fl. Anonym. Pferd im Stalle. fl. 11.— — Berchtesgaden. fl. 14 — Bachmann, M. (München). Frühling. I — Herbst. j — Königssee. — Winterlandschaft. Bara, L. (Wien). Straße in Rhodus. Baumgartner, L. (Wien). Mönch und Bäuerin. Bertzik, Antal (Wien). Edelfräulein. Blaas, Eugen von (Venedig). Rosette, schwarzhaarigen Venetianerin. — Kinderköpschen. Blumauer (Linz). Wolfgangsee mit dem Schafberg. Brown, I. (London). Zwei Mail-Coaches. Buchbinder (Wien). Fischhändlerin. Bühlmeyer, C. (j- Wien). Gmunden. Bürgel, Hugo (München). Landschaft. Abendstimmung. fl. 120.- Caraud, I. (-j- Paris). Auf der Promenade. fl. 66.— Coic, M. Venus und Amor. fl. 20.— Cot (Paris). voulsar. fl. 65.— Couland, M. Schafheerde. fl. 305.— Dorsch, P. (Berlin). Der Antiquitätensammler. fl. 255.— Egner. Marie (Wien). Blumenstück. fl. 82.- Ernst, H. (Wien). Inneres der Marcuskirche in (Venedig. Staffiert. fl. 49.— fl. 26.- fl. 70.- fl. 15.- fl. 22.- fl. 86.- fl. 350.— Brustbild einer jungen fl. 430.— fl. 360.- fl. 20.- fl. 40.- fl. 11.- fl. 47.— 1156»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder