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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981110
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
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Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs gehilfen. — Die Landesvereinigung Württemberg der Allge meinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen hielt am 8. d. M. in Dinkelackers Saalbau in Stuttgart ihre zweite ordentliche Landes-Hauptversammlung ab. Infolge der an die ge samte Gehilfenschaft des württembergischen Buchhandels versandten Einladungen hatte sich eine verhältnismäßig große Anzahl von Kollegen eingesunden. Außer den aus Stuttgart Anwesenden waren Vertreter erschienen aus den Städten: Eßlingen, Heilbronn, Reutlingen, Göppingen, Tübingen, Laupheim, Heidenheim, Karls ruhe und Waldshut, zusammen etwa hundert Teilnehmer. Um 1l Uhr eröffnete der Landesvereinigungs-Vorsitzende, Herr Scheel, mit Worten herzlicher Begrüßung die Versammlung. Als dann wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Anträge eingetreten: 1) Die Landesversammlung wolle beim Zentralvorstand die Versendung eines Fragebogens über Lehrlingsausbildung be antragen. 2) a. Die Versammlung wolle beschließen, daß inner halb der Ortsgruppen von jedem Mitglied vierteljährlich ein bestimmter Beitrag zur Stärkung des Agitationsfonds erhoben werde, b. Das in der »Warte- wöchentlich zum Abdruck ge langende Verzeichnis: -Zusammenkünfte der Ortsgruppen- wolle durch Ausnahme aller Ortsgruppen möglichst vervollständigt werden. Dieses vervollständigte Verzeichnis soll vierteljährlich in kurzer Form im Börsenblatt veröffentlicht werden. Die Anträge, über die sechs Delegierte abzustimmen hatten, wurden nach gründlicher Prüfung angenommen. Hierauf erstattete Herr H. Hermes aus Tübingen ein Referat über die Vereinigung, ihre Aufgabe, ihre Ziele und das bis jetzt von ihr Erreichte. Redner beleuchtete die Notwendigkeit eine« festen Zusammenschlusses des Jungbuchhandels in trefflicher Weise und schilderte die bis jetzt errungenen Erfolge. Reicher Beifall lohnte seine klaren und überzeugenden Ausführungen. Nach gemeinsamer Mittagstafel wurde ein Rundgang durch die Stadt angetreten. Ein reichhaltiges Vergnügungsprogramm bildete den Abschluß der Zusammenkunft. — Die bei der Ver sammlung entfaltete Agitation brachte der Vereinigung insoweit einen raschen Erfolg, als eine ansehnliche Anzahl von Beitritts erklärungen stattfand. sStuttg. N. Tgbl.) Personalnachrichten. Jubiläum. — Das Jubiläum seiner fünfundzwanzigjährigen Thätigkeit in der Firma A. W. Hayn's Erben, Berlin und Potsdam, feierte am 1. November der Vorsteher des Potsdamer Jntelligenzblattes, Herr Hermann Seefeld. Vom Chef der Firma, Herrn Gerber, wurde dem Jubilar in einer seine Verdienste heroorhebenden Ansprache ein mit Widmung versehenes Bild und ein Geldgeschenk überreicht. Daran schlossen sich Gratulanten aus den verschiedenen Abteilungen des Hauses mit ihren Gaben. Am Sonnabend den 5. d. M. vereinigte ein Kommers, der in schönster Harmonie verlief, im Lass Bismarck in Potsdam das gesamte Personal mit seinem Chef. Sprechsaal. Zur Rechtsfrage in Nr. 228 -. Bl. (Vgl. auch Börsenblatt Nc. 247.) V. Die von einem Herrn —k in Nr. 247 veröffentlichte Aeutzerung erfordert eine Erwiderung von unparteiischer Seite. Der Satz: -Um sich vor dem Schaden zu bewahren, durfte die Firma N. L B. ihrem Kunden gegenüber jede ihr passend dünkende .Entschuldigung der Nichtlieferbarkeit gebrauchen-, richtet sich wohl von selbst, da er die Notlüge, daß ein thatsächlich nicht vergriffenes Werk vergriffen sei, als berechtigt hilistelleri will. Wenn wir nicht irren, würde der geschädigte Verleger hier gegen auch gerichtlich Vorgehen können. Daß die Firma R. L R. das Recht hat, einem Sortimenter die Lieferung zu verweigern, ist unbestreitbar. Nur die Billig keit des Verfahrens bezweifelt auch wohl —Ir und verweist den Verleger, der einen Saldorest nicht eintreiben kann, auf den Weg, sich sein Recht nicht selbst zu erstreiten, sondern vor Gericht SU holen. Darauf ist zu erwidern: Gewiß ist es unbillig, wenn ein Verleger leichtsinnig und um kleiner Versäumnis willen den Sorti- menter durch Nichtlieferung schädigt. Handelt es sich aber um eine berechtigte Forderung und reagiert der Sortimenter trotz aller wiederholten Mahnungen nicht, so kann sich der Verleger sicher mit Recht eines Druckes bedienen. Ohne behaupten zu wollen, daß nicht auch beim Verlag Bummeleien vorkämen, möchten wir Herrn —L vor Augen führen, daß dem Verleger, der in der ersten Hälfte des Januar seine Transportzettel verschickt, zur Ostermesse erfahrungsgemäß längst nicht die Hälfte wieder zugeht. Naturgemäß giebt es infolge dessen eine Menge Differenzen, und wir können Herrn —k versichern, daß trotz eifrigster Arbeit in den Sommermonaten im September etwa aller Konten, also von 1000 Konten etwa 50, -offen- sindl Wollte der Verleger nun 50 Klagen in den verschiedensten Städten um je 3, 4, 5 anstellrn, welche Arbeit hätte er davon und welche Gerichtskosten entstünden den mit Recht Verklagten! Da ist es zweifellos berechtigt, wenn er allgemein oder einzeln ankündigt: Derjenigen Firma, die bis zum xten Tage ihr Konto nicht in Ord nung bringt, bedauere ich die Lieferungen sperren zu müssen. Herr —k kann versichert sein, daß diese Warnung leider in zahllosen Fällen erst dann beachtet wird, wenn die Lieferung wirklich ver weigert ist. Daran ist dann aber nicht der Verleger schuld. VV. R Gerichtliche üekaimlmachunge.n. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Buchhändlers Carl Heinrich Gustav Hock in Leipzig- Gohlis, Turnerstraße 19, Inhabers der Verlagsbuchhandlungen unter der Firma Gustav Fock Verlag, Otto Drewitz Nach folger, Victor Diey und Albert Heiy in Leipzig, Magazingasse 4. wird heute, am 8. November 1898, vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt O. E. Freytag I. hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 13. De zember 1898 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen stände auf Unsmidsechzigstcr Jahrgang. Anzeigeblatt. de«28. November 1898, vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde rungen auf de« 29. Dezember 1898, vormittags 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gerichte, Zimmer 165, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Ver pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. Dezember 1898 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Leipzig, Abt. UL-, am 8. November 1898. Bekannt gemacht durch den Gerichts schreiber Sekr. Beck.
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