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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1898
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. Die geistige Produktion der Schweix. (Von Professor Ernst Röthlisberger in Bern.) In Nr. 229 d. Bl. vom 3. Oktober haben wir einen längeren (dem »Droit ä'^utsar« entnommenen) Artikel zum Abschluß gebracht, der zu einer internationalen Statistik der Veröffent lichungen in Litteratur und Kunst wertvolle Beiträge giebt. Am Schluffe des Artikels ist auch die Schweiz zum Ver gleich herangezogen, und bei dieser wurden einige Angaben über amtliche Eintragungen und über die im Werden be griffene schweizerische Nationalbibliothek gemacht. Zum besse ren Verständnis dieser Mitteilungen sei auf ein Werk hin gewiesen, das Herrn Professor Ernst Röthlisberger in Bern, einen bekannten und geschätzten Mitarbeiter unseres Blattes, zum Verfasser hat und vom Verein der schweizerischen Presse vor einigen Monaten (im Kommissionsverlage von Schund L Francke in Bern) herausgegeben worden ist. Sein Titel ist: »Geistiges Eigentum und geistige Produktion in der Schweiz. Von Professor Ernst Röthlisberger.« (8". VIl, 120 S.) Das Buch enthält, wie schon im Titel zum Ausdruck kommt, zwei größere Aufsätze: 1) »Das Urheberrecht an Preß- erzeugnissen« (Vortrag des Herrn Professors Röthlisberger vor der Generalversammlung des Vereins der schweizerischen Presse in Schaffhausen am 27. Juni 1897, auszugsweise mitgeteilt im Börsenblatt Nr. 172 vom 28. Juli 1897), und 2) »Die geistige Produktion der Schweiz«, eine sehr dankenswerte ausführliche und ungemein lehrreiche Statistik, zu deren reichen Ergebnissen der Herr Verfasser auf Grund mühevoller Ermittelungen gelangt ist. Im Gegensatz zu der sonst üblichen stillschweigenden oder ausdrücklichen Formel »Nachdruck verboten« hat der Herr Verfasser dieser seiner letzteren Arbeit die Aufforderung voran geschickt: »Der schweizerischen Presse gegen Quellenangabe zur Plünderung empfohlen!« Er dient damit in freundlicher Uneigennützigkeit der Sache, und wir haben ihm noch be sonders zu danken, daß er mit gewohnter Liebenswürdigkeit in einer Zuschrift an uns auch das Börsenblatt an dieser Erlaubnis teilnehmen läßt. So sind wir in der angenehmen Lage, die in Nr. 229 d. Bl. über die litterarische Produk tion der Schweiz gemachten Angaben durch seine Mit teilungen erläutern und ergänzen zu können. Wir greisen aus seiner Arbeit hier das Folgende heraus: Statistische Bohrversuche. — Gewöhnlich richtet man zur Ermittelung der geistigen Produktion eines Landes zuerst seine Aufmerksamkeit auf die Behörden, den Staat, da es in vielen Ländern vorkommt, daß dieser im Interesse der Vermehrung seiner Sammlungen (um nicht in die eigene Tasche greisen zu müssen) oder auch zum Zwecke der Censur oder der polizeilichen Ueberwachung der Druckereien die obli gatorische Hinterlegung von Pflichtexemplaren sämtlicher Druckwerke verlangt. Diese Quelle versagt uns aber für die Schweiz. Glück licherweise hat der schweizerische Gesetzgeber die Anerkennung der Urheberrechte an den durch das Bundesgesetz vom 23. April 1883, betreffend den Schutz des geistigen Eigen tums geschützten Werken der Litteratur und Kunst, nicht von der Erfüllung von Formalitäten (Einschreibung und Hinter legung von Exemplaren) abhängig gemacht, mit Ausnahme ganz weniger Fälle. Wenn nämlich die Schutzdauer von der Veröffentlichung des Werkes an gerechnet werden muß, nicht vom Tode des Verfassers an (3o Jahre post mortom), dann ist die Eintragung eines Werkes obligatorisch. Dies ist! der Fall: 1. für die 30 Jahre nach ihrem Erscheinen ge schützten Werke, die die Eidgenossenschaft, ein Kanton, eine juristische Person oder ein Verein herausgiebt; 2. für die nur 5 Jahre nach der Einschreibung geschützten Erzeugnisse der Photographie und ähnliche Werke. Für alle andern Werke ist die Einschreibung durchaus freiwillig und wird, weil sie weder für den einheimischen noch für den internationalen Schutz in der durch die Berner Uebereinkunft vom 9. September 1886 geschaffenen Litterar- union nötig ist, spärlich benutzt. Immerhin wollen wir die Zahlen der beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum seit elf Jahren gemachten Eintragungen hier wiedergeben, bemerken aber nochmals, daß sich unter den eingeschriebenen Werken sowohl Druckschriften wie Photographieen und dergl. befinden. Jahr Einschreibungen Total obligatorisch fakultativ 1887 9 20 29 1888 18 93 111 1889 9 72 81 1890 9 55 64 1891 34 36 70 1892 99 34 133 1893 70 53 123 1894 114 76 190 1895 129 77 206 1896 129 79 208 1897 183 74 257 Es ist unmöglich, aus diesen Zahlen irgend wel bündigen Schluß für die Geistesproduktionsstatistik zu ziehen, und wir müssen unser Augenmerk anderswohin wenden. Im Aufträge des eidgenössischen Departements des Innern veranstaltete vor einigen Jahren die Centralkommission für schweizerische Landeskunde eine Enquete betreffend Grün dung einer schweizerischen Nationalbibliothek. Diese Untersuchung wurde am 3. März 1893 abgeschlossen. Unter den den Buchdruckern, Buchhändlern und Verlegern zur Be antwortung vorgelegten Fragen befand sich auch diejenige nach der annähernden Schätzung der jährlich im betreffenden Kanton oder in der Schweiz erscheinenden Helvetica. Von 95 Berufsleuten, die zu dieser Untersuchung bei gesteuert haben, antwortet die überwiegende Mehrzahl über diesen Punkt entweder ganz ausweichend oder mit Frage zeichen oder gar nicht. Nur fünf Antworten sind etwas genauer oder weniger ungenau. Nach der einen erscheinen jährlich in Basel für 500—700 Frcs. Helvetica und in Neuenburg jährlich ungefähr 30 Bünde im mittleren Werte von 3 Frcs. 50 Cts. pro Exemplar. K. I. Wyß in Bern schätzt die Zahl der in der ganzen Schweiz jährlich er scheinenden Helvetica (abgesehen von der Tageslitteratur, den amtlichen Veröffentlichungen und den Publikationen von bloß ephemerer Bedeutung) auf cirka 500 Nummern mit einem Durchschnittspreis von 4—5 Frcs. (2500 Frcs.), woran der Kanton Bern mit einem Sechstel oder Siebentel partizipiere. Die Buchhandlung Höhr L Fäsi in Zürich giebt die Gesamtzahl auf cirka 1000 im Werte von cirka 2—3000 Frcs. an. Nach Schultheß in Zürich erscheinen, die Tageslitteratur abgerechnet, im Kanton Zürich viel leicht durchschnittlich im Jahre 300 Helvetica im Werte von 3000 Frcs., in der Schweiz 3000 im Werte von 30 000 Frcs. Hierzu bemerkt jedoch die Untersuchungs kommission selbst, daß diese Zahlen viel zu hoch angenommen seien, indem in der Schweiz nicht zehnmal so viel Werke veröffentlicht werden wie in Zürich, sondern höchstens fünf
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