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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1937
- Strukturtyp
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- 1937-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1937
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- Deutsch
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vorfinden und mit denen in der Regel eine eilige Erledigung durch den Empfänger bezweckt wird, reichen zur Kennzeichnung des Verlangens der Eilzustellung nicht aus. Soll die Eilzustellung auch nachts in der Zeit von 22 bis 6 Uhr stattsinden, so ist dem Vermerk »Durch Eilboten« der weitere Vermerk »auch nachts« hinzuzufügen. Das wirb sich, abgesehen von besonders dringenden Fällen, auch dann empfeh len, wenn die Sendung nach Maßgabe des Ganges der Züge und Posten zwar vor 22 Uhr am Bestimmungsort eintrifft, aber Zweifel bestehen, ob sie noch bis zu diesem Zeitpunkt dem Empfänger wird zugestellt werden können. 2. Luftpostsendungen. Vermerk »Mit Luftpost« möglichst links neben den Bestimmungsort setzen und farbig unterstrei chen. Auch Klebezettel mit Aufdruck »Mit Luftpost/ ?ar aviou«, die von den Postanstalten kostenfrei abgegeben werden, können für diesen Zweck verwendet werden. Sollen Luftpostsendungen durch Eilboten zugestellt werden, so müssen sie außerdem nach den Ausführungen zu 1. gekennzeichnet wer den; andernfalls erfolgt Zustellung auf gewöhnlichem Wege. 3. Eigenhändige Zustellung. Soll eine Sendung an den Empfän ger selbst zugestellt werden, also unter Ausschluß eines nach den Be stimmungen in Betracht kommenden Ersatzempfängers, so hat der Absender sie mit dem Vermerk »Eigenhändig« zu versehen. Diese Form der Zustellung findet Anwendung nur bei Wert briefen, Briefpäckchen mit Wertangabe, versiegel ten Wertpaketen, Einschreibbriefsendungen sowie Post- und Zahlungsanweisungen. Der Vermerk »Per sönlich« oder »Persönlich aushändigen« oder ein anderer ähnlicher Vermerk hat nicht die Bedeutung des Vermerks »Eigenhändig«; er bleibt daher unberücksichtigt. An Handelsfirmen, Handelsgesellschaften, Ver eine usw. gerichtete Sendungen mit dem Vermerk »Eigenhändig« wer den an die nach dem Register mit Vertretungsbefugnis ausgestatteten Personen zugestellt. Der rechtmäßige Empfänger kann für die Empfangnahme der mit dem Vermerk »Eigenhändig« versehenen Sendungen einen Ersatz- empfänger durch eine besondere, nur auf diese Fälle sich er streckende Vollmacht bestimmen. Sondergebühr für eigenhändige Zustellung 10 Rpf. 4. Nachnahmesendungen. Soll die bestimmungsmäßige Einlö sungsfrist von 7 Tagen nicht gewährt werden, so hat der Absender in der Aufschrift, bei Paketen und Postgut auch auf der Paket- oder Postgutkarte, den Vermerk »Sofort zurück« oder eine ähnliche Angabe niederzuschreiben. Als ähnliche Angaben gelten solche, durch die bestimmt die Absicht ausgedrückt wird, daß die post ordnungsmäßige Frist ausgeschlossen sein soll, z. B. »Nach 3 Tagen zurück«, nicht aber Vermerke wie »Bei Annahmeverweigerung zurück« oder »Bei Nichteinlösung zurück«. 6. Rücksendung post lagernder Briefsendungen ohne Nachnahme vor Ablauf der 14tägigen Lager frist geschieht, wenn der Absender dies durch einen entsprechenden Vermerk in der Aufschrift zum Ausdruck gebracht hat, z. B. »Zurück senden, wenn nicht bis 30. August abgeholt!« oder »Nur bis 30. August lagern lassen«. 6. Rücksendung unzustellbarer wertloser Druck sachen findet nur statt, wenn der Absender dies durch einen ent sprechenden Vermerk, z. B. »Wenn unzustellbar, zurück«, auf der Außenseite der Sendung ausdrücklich verlangt hat, andernfalls werden die Sendungen vernichtet. Als wertlos werden solche unzustellbaren Drucksachen angesehen, die das Gepräge der Massenherstellung und des Massenversandes tragen und auf Massenwirkung eingestellt sind. Bei der Beurteilung ihres Wertes wird nicht nur der reine Sachwert, sondern es werden auch der gedankliche Inhalt und die sich aus der Sachlage ergebenen besonderen Umstände berücksichtigt. 7. Ausschluß der Nachsendung kann der Absender bei allen Sen dungen durch den Vermerk »Nicht nachsenben« in der Auf schrift, bei Paketen und Postgut auch auf der Paket- oder Postgutkarte, bestimmen, wenn der Empfänger seinen Aufenthalts- oder Wohnort gewechselt hat. Die Aushändigung darf in diesem Fall selbst dann nicht stattfinden, wenn Empfänger nur innerhalb des Bestimmungs orts die Wohnung gewechselt hat. Die Weisung des Absenders gilt auch für den Fall, daß der Empfänger die Nachsendung beantragt hat. Auf Sendungen an Firmen, die ihr Geschäft nach einem anderen Ort verlegt haben, finden diese Vorschriften gleichmäßige Anwendung. 8. Pakete und Postgut. a) Dringende Pakete (Versendung von Postgut als dringend nicht zugelassen) müssen augenfällig durch einen farbigen Zettel gekennzeichnet sein, der in fettem, schwarzem Druck oder deutlich und groß geschrieben die Bezeichnung »Dringend« trägt. Die Paketkarten sind mit dem gleichen Vermerk zu versehen. Auf dem Zettel oder auf den Sendungen dürfen auch Angaben über den Inhalt und auf den Inhalt bezügliche Abbildungen sowie Wünsche über die Behandlung der Pakete während der Beförderung angebracht sein. Empfehlenswert ist Eilzustellung; in diesem Falle sind Vermerke nach den Ausführungen zu 1. erforderlich. b) Beschränkung der Nachsendung. Der Absender kann die Zahl der Nachsendungen durch den Vermerk »Nur einmal nachsenden« oder »Nur zweimal nachsenden« beschränken. Er kann ferner die Nach sendung durch den Vermerk »Nur nachsenden, wenn Empfänger vorher die Lager- und Nachsendungsgebühren bezahlt« nur für den Fall zu lassen, daß der Empfänger diese Gebühren im voraus entrichtet. o) Rücksendung nach Ablauf der lagergebnhrcnfreien Zeit. Wenn Pakete oder Postgüter aus Gründen, die die Post nicht zu vertreten hat, über eine bestimmte Zeit hinaus lagern, z. B. postlagernde Sen dungen, unzustellbar zu meldende Sendungen, Nachnahmesendungen, für die Frist verlangt wird, so wird eine Paketlagergebühr für jeden Tag (10 Rpf., Höchstbetrag 2 NM.) erhoben. Verweigert der Empfän ger die Annahme der Sendung, so ist der Absender zur Zahlung der Lagergebühren verpflichtet, selbst wenn er die Sendung nicht zurück nehmen will. Um das zu vermeiden, kann der Absender die gebühren pflichtige Lagerung durch den Vermerk »Zurück, wenn lager gebührenfreie Zeit abgelaufen« ausschließen. ä) Vereinigung mehrerer Stücke zu einer Sendung. Mehrere ihrer Form nach zur Einzelversendung geeignete Behältnisse, z. B. Schachteln, Kisten, Körbe usw. müssen, wenn sie zusammen als ein Paket oder Postgut verschickt werden sollen, im allgemeinen durch gemeinsame Umhüllung oder durch Holzleisten zu einem Gebinde vereinigt sein. Bis zu fünf solcher Pakete oder Postgüter kön nen jedoch unter folgenden Bedingungen durch bloße Umschnü rung zu einem Gebinde vereinigt werden: die Schachteln usw. müssen genügend widerstandsfähig und die Verschnürung muß aus reichend haltbar und so umgelegt sein, daß sie die einzelnen Schachteln usw. fest zusammenhält und nicht abgestreift werden kann. Ein Doppel der Aufschrift soll in jedes Einzelstiick obenauf gelegt werden. Empfän gerangaben auf den Einzclstücken dürfen nicht von der Gesamtaufschrift und der Aufschrift der Paket- oder Postgutkarte abweichen. In der Aufschrift der Sendung und auf der Paket- oder Postgutkarte ist an zugeben, aus wieviel Einzelstücken das Gebinde besteht, z. B. »ein Gebinde zu 3 Schachteln«. Bestehen solche Sendungen nur aus leeren Behält nissen, so sind sie über der Aufschrift durch den Vermerk »Leergut« zu kennzeichnen. SA.-Dichter eröffnen ein neues Kampfjahr kiiSL. Kurz vor den We'ihnachtsfeiertagen schloß der erste Teil der fünfmonatigen Großaktion des Kulturkreises der SA., die bekannte Dichter der Beweg-ung überall im Reich vor zahlreiche Volksgenossen, teilweise in Kundgebungen von Tausenden, führte. Mit dem neuen Jahr hat der zweite Teil dieser geistigen und kulturpolitischen Offensive eingesetzt. Neben Schumann, Böhme, Pidder Lüng und Menzel treten diesmal Sturmführer Heinrich Anacker und einer der jüngsten und hoffnungsvollsten Schriftsteller der Bewegung, Kurt Maßmann. Kurt Maßmann wird am 19. Januar in Aschersleben, dann an den folgenden Tagen in Neuhaldensleben, Magdeburg, Merseburg, Wernigerode und schließlich in Sangerhausen lesen. Sturmführer Anacker liest vom 10. bis zum 16. Januar an verschiedenen Orten der SA.-Gruppe Franken. Herybert Menzel bereist vom 12. bis 16. Januar Oberschlesien, ist am 25., 26. uud 27. Januar in Senften- berg, Finsterwalde und Luckau, am 30. und 31. Januar in Schwiebus und Unruhstadt, am 2., 4. und 5. Februar in Guben, Sommerfeld und Krossen im Bereich der SA.-Gruppe Ostmark. Der Staatspreis träger, Standartenführer Schumann, wird in der Hauptsache im Bereich' der SA.-Gruppe SUdwest, in Württemberg und Baden, lesen. Vom 15. bis 19. Januar ist er in Lörrach, Konstanz, Pforzheim und Eßlingen. Herbert Böhme liest dis Mitte Januar in Nieder- schlesien, vom 18. bis 23. in Merseburg, Wittenberg, Torgau, Delitzsch, Staßfurt und Dessau. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß Sturmführer Bernd-Lembeck (Pidder Lüng) von Januar bis Ende Februar die SA.-Gruppen Thüringen, Bayrische Ostmark uud Mitte betreuen wird, und zwar liest er zwischen 10. und 16. Januar in Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Eisenach, Meiningen, Schmalkalden und Suhl-Zella, am 13. und 14. Februar in Bamberg und Hof und vom 15. Februar ab in täglichem Abstand in Weißenfels, Genthin, Gardelegen, Schönebeck bei Magdeburg, Stendal knd Oebisfelde. 30 Nr. 8 Dienstag, den 13. Januar 1937
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