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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1I7SZ Nichtamtlicher Teil. L68, 17. November 1286. glaubt Landsberg. Reformvorschläge unterlassen zu sollen; seine Arbeit sucht ihre Aufgabe vielmehr in der Auslegung der geltenden Bestimmungen. Diese Auslegung ist nun eine sehr ausführliche, mit Beispielen belegte. . so daß sie den betreffenden Kreisen als ein trefflicher Wegweiser empfohlen werden kann. Auch die internationalen Rechtsbezie hungen sind einer ausführlichen Betrachtung unterzogen und die einschlägigen Bestimmungen der Berner Konvention, sowie der Sonderabkommen des Deutschen Reichs mit Frankreich. Belgien. Italien. Österreich-Ungarn, den Vereinigten Staaten von Amerika abgedruckt und kommentiert Daß der Verfasser unserm Abkommen mit den Vereinigten Staaten keine gute Sette abgewinnen kann, liegt nicht am Verfasser, sondern an dem Vertrag, der eben, wenigstens für Deutschland, keine gute Seite hat Wenn der Verfasser glaubt, daß seine Aufforderung an Amerika: -In Anbetracht der weitgehenden, amerikanischen Bürgern in Deutschland gewährten Urheberrechte erscheint es als eine dringende Aufgabe der Vereinigten Staaten, den Interessen der deutschen Urheber, insbesondere der Zeitungsschriftsteller. durch eine angemessene Gestaltung der internationalen Rechts beziehungen entgegenzukommen- (S. 89). dort auch nur den geringsten Eindruck machen werde, so unterschätzt er meines Erachtens die Kühle der Empfindung der leitenden Männer in den Vereinigten Staaten um ein Bedeutendes. — Ein Ver zeichnis der einschlägigen Literatur, das durch die Auf führung der Aufsätze in der periodischen Literatur auch für den Buchhändler praktischen Wert hat. beschließt das Buch. Als bestes Mittel, den stetig sich vergrößernden Schwierig keiten unsres Berufs zu begegnen, hat stets gegolten: Er höhung des Wissens. Erweiterung der Bildung des jungen Nachwuchses Heute mehr als je. Das Sortiment wird sich nur erhalten können, wenn es sich auch ferner geschickt er weist. dem Publikum ein Berater zu sein. Aber dies kan» es nur. wenn der junge Buchhändler sich ausrüftet mit der ganzen Bildung seines Jahrhunderts. Die buchhändlerischen Korporationen haben seit langem als Pflicht erkannt, diesem Bedürfnis der Fortbildung zu dienen; auch der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat der Schaffung von Lehr mitteln zu diesem Zweck sein werktätiges Interesse zu gewendet Die Berliner Handelshochschule hat als erste auch buchhändlerische Fächer ihrem Lehrplan angegliedert; andre werden folgen. Aber cs wird immer nur eine Minderzahl sein, denen es vergönnt ist, diese Bildungsanstalten zu be suchen, die Mehrzahl wird darauf angewiesen bleiben, selbst an ihrer Fortbildung zu arbeiten. Diesen dazu geeignete Hilfsmittel zu empfehlen ist eine angenehme Pflicht. Die jüngst von Professor Heinrich Wolf') herausgegebenen -Lite raturdenkmäler des klassischen Altertums« dürften namentlich auch den Jüngern des Buchhandels zu statten kommen, die keine gymnasiale Schulbildung genossen haben. Der Verfasser geht von dem Gedanken aus. daß die griechisch-römische Kultur auch die Grundlage unsrer Kultur ist. daß namentlich die Germanen die Erben dieser Kultur geworden sind und daß zum Verständnis unsrer Kultur die Kenntnis der griechisch-römischen erforderlich ist. Er will deshalb eine Auswahl aus den Schriftdenkmals» der Griechen und Römer in deutscher Übersetzung namentlich auch für die- "1 Heinrich Wolf. Literaturdenkmäler des klassischen Altertums. Eine Einführung in das Geistes- und Kultur leben der Griechen und Römer in Übersetzungen ihrer Klassiker. Mit Karte. Gr. 8". XII. 432 S. Weißensels 1906. Verlag von R. Schirdewahn. Gefchenkausgabe in 1 Lwdbd. 5 geb. in 2 Bdn.. I: 2 II: 2 SO H. jenigen geben, die nicht imstande sind diese Werke in der Ursprache zu lesen. Bestimmt hat er sein Buch deshalb vor allem zum Gebrauch auf Realanstalten; er glaubt aber auch den Gymnasien und dem ganzen deutschen Volk eine wert volle Gabe zu bieten. Die Beschäftigung mit dem klassischen Altertum fordert er schon deshalb auch für die Schüler von Realanstalten, weil eine tiefe Kluft zwischen den verschiedenen Bildungsanstalten nicht entstehen dürfe; »vielmehr müssen recht viele Brücken hinüber und herüber führen-. Der erste Band gibt eine Auswahl der poetischen Erzeugnisse der Griechen: Epos lHomer). Lyrik und Drama, der eine Ausführung über die räumliche Ausbreitung der Kultur der Griechen und eins zweite über die Religion als die Quelle alles geistigen Lebens der Griechen vorangeht; der zweite Band bringt Auszüge aus den Geschichtschreibern und Rednern, den Philosophen und den griechischen Vertretern der exakten Wissenschaften: der Mathematik, Himmelskunde. Medizin; er enthält auch eine Beschreibung des Riesenfchifss des Hieran nach Athenäus, die auch früheren Gymnasiasten neu und lehrreich sein dürfte. War dieses Schiff, das drei Stockwerke hatte, doch armiert mit acht Türmen, von denen jeder zwei Geschütze für Stein kugeln enthielt. Es folgen eine Einführung in die römische Literatur und Bruchstücke aus ihren Prosaikern (Cicero, Livius, Sallust, Caesar. Tacitus. Plinius, Petronius) und ihren Dichtern (Vergil. Horaz. Ovid). In einem Anhang werden der Unterschied zwischen Kultur und Zivilisation, die Ursache des Untergangs der alten Kultur besprochen und die Germanen als die Erben der Griechen angesprochen; den Schluß macht eine sehr interessante Untersuchung der Fremdwörter und Dar legung ihres Ursprungs, eine Zusammenstellung, die auch für solche, denen die Fremdwörter und ihre Erklärung nicht unbekannt sind, manches Neue bringt. Auch die Auswahl der Stücke erscheint mir zweckentsprechend; doch muß ich ein Urteil hierüber Fachleuten überlassen. Ungern habe ich die bildende Kunst vermißt, die doch im Leben der Griechen einen so großen Raum einnimmt; der Hinweis des Verfassers, daß wir ein zweckentsprechendes Buch hierüber von Luckenbach be sitzen. erscheint mir nicht überzeugend. Jedenfalls eröffnet das Buch jedem, dem in der Schule nicht Gelegenheit gegeben war, das klassische Altertum kennen zu lernen, eine neue Welt. Der Buchhandel macht Schule—in der Buchführung! Wer hätte das gedacht! — steht doch der Buchhandel mit Recht oder Unrecht in dem Rufe, auf seine Buchführung im allgemeinen nicht allzu große Sorgfalt zu legen. Als ich vor nunmehr 34 Jahren auf dem Gericht meine Eintragung in das Handelsregister betrieb und anstatt der Geschäfts bücher. in denen doch noch nichts stand und nichts stehen konnte, nur einige Briefe vorlegte, um zu erweisen, daß ich den Geschäftsbetrieb eröffnet hatte, wollte der amtierende Assessor die Eintragung verweigern. Der Amtsgerichtsrat aber, der unsere Unterredung anhörte, sagte lächelnd: »Tragen Sie den Herrn nur ruhig ein. auf buchhändlerische Bücher gebe ich so wie so nicht viel!-, wogegen von mir allerdings ebenso energisch wie vergeblich protestiert wurde Das ist nun anders geworden; die Blattkonten des Kontokorrents, ein alter Gebrauch des Buchhandels, werden, nachdem sie auch in andern Geschäften Nachahmung gefunden haben, als zweckmäßig und durchaus dem Gesetz entsprechend von dem o. Professor der Rechte in Bonn vr. L- Crome') geradezu empfohlen Allerdings hat das neue Handelsgesetzbuch auch *) Geordnete und ordentliche Buchführung. Von vr. L. Crome. o. Professor der Rechte an der Universität Bonn. Sonderabdruck aus: -Archiv f. d. civilistische Praxis- Bd. 99. Heft 1. Gr. 8°. 27 Seiten. Tübingen 1906, Verlag von I. C. B. Mohr (Paul Siebeck). SO L.
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