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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1906
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- Erscheinungsdatum
- 29.11.1906
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- Deutsch
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277, 29. November 1906. Nichtamtlicher Teil. 12317 (vr. Mütter Meiningen)) graphen des Gesetzentwurfs noch die notwendige Klarheit schaffe (Sehr richtig! links), die außerhalb dieses Hauses schon jetzt fehlte. Es erscheint dies um so nötiger, als die Erfahrung lehrt, daß die deutschen Gerichte häufig gerade mit den schwierigen Gesetzen zum Schutze des geistigen und gewerblichen Eigentums nur äußerst schwer hantieren können; es ergeben sich um so leichter Fehler in der Judika tur, wenn nicht auf seiten des Gesetzgebers selbst die notwendige Klarheit besteht. Diese Klarheit erscheint auch deshalb dringend notwendig, weil die Materie durch die internationale Gesetz gebung ungemein kompliziert wird. Es wird daher auch von diesem Gesichtspunkt aus notwendig sein, eine Reihe von Zweifeln, die bereits jetzt aufgetreten sind, hier im Plenum zur Besprechung zu bringen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Henning. Henning, Abgeordneter: Meine Herren, der Herr Bericht erstatter hat schon mit einigen Worten darauf hingewiesen, eine bildenden Künste und der Photographie Vorgelegen hat. Ihre Kommission hat sich bemüht, möglichst Klarheit in diese schwer übersehbare Menge widerstreitender Interessen zu bringen. Ich kann wohl sagen — und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Begriffe und Erscheinungen, wie cs die Begriffe und Erscheinungen auf künstlerischem Gebiet sind, in juristische Paragraphen zu fassen und zwischen den Interessentenkreisen die rechte juristische Ab selbst sich überzeugen können, wie schwer es ist, Änderungen vor zunehmen, und daher geben wir uns der Hoffnung hin, daß das hohe Haus im ganzen und großen unfern Kommissionsbeschlüssen die Zustimmung nicht versagen wird. Wir sehen aus der ge ringen Anzahl von Anträgen, die hier im Plenum gestellt sind, wie wenig die Herren des Plenums Veranlassung gefunden haben, den Kommissionsbeschlüffen zu widersprechen. Meine Herren, wenn ich mich nun mit einigen Worten zu auch vor diesen Kreisen zu vertreten. Sie können wohl denken, daß zuerst die Kreise der bildenden Kunst, die Künstler der Gegenwart, die Bildhauer und Maler, ein Hauptinteresse an lich schwer. Sie wissen ja, mit welcher Schwierigkeit die sogenannte schwarze Kunst, die Kupferstecherkunst, zu kämpfen hatte, ehe sie eins von den berühmten alten Bildern im Kupferstich so wiedergeben konnte, wie es die Aufgabe erforderte. Daher wurde auch damals selbständigen Kunst die Photographie getreten, und die Photo- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. graphie hat ihre Aufgabe in einer so glänzenden Weise gelöst - das kann man nicht anders sagen —, daß sie zu einer Konkur rentin der Kunst, aber auch zu einer Gehilfin der Kunst sich ausgestaltet hat. So sind denn die Künstler, um sich selbst zu Nun sagt man ja wohl: der Erwerb kommt für den eigent lichen gottbegnadeten Künstler erst in zweiter Linie in Betracht, die Hauptsache ist, daß er in der Stille seinem Talent nachgeht und mit stetigem Fleiß es zur Geltung zu bringen sucht in einem möglichst vollendeten Kunstwerke. Genie und Fleiß, die gehören alle mal zusammen, und man darf wohl der heutigen Kunst den Vor wurf nicht ganz ersparen, daß sie auf diese beiden großen Faktoren nicht mehr ganz die Aufmerksamkeit verwendet, die die alte Kunst darauf verwendet hat. Daraus ist nun eine Art Niedergang, man kann nicht anders sagen, ein Nachlassen der künstlerischen Schaffenskraft und der Qualität ihrer Produktion hervorgegangen, und der dringende Wunsch nach größerm Schutz entspringt aus dem Bewußtsein eines gewissen Nachlassens ihrer Kraft. Um so erfreulicher ist es. daß aus der Gärungsperiode der Kunst, in der wir uns jetzt befinden, sich nach und nach eine immer zahlreichere Menge herausschält, die versucht, von dem Bedürfnis zu abstra hieren, sich auf den Märkten a tout prix geltend zu machen, und die in stiller Arbeit frei vom Tagesstreit und der Tagesmode ihr Talent auszubilden und zu fördern sich bestrebt. Man muß sich der Hoffnung hingeben, daß diese Richtung, die jetzt anfängt, sich geltend zu machen, auch fernerhin sich ausbreiten wird und der Kunst die hervorragende Stellung erhalten wird, zu der sie be rechtigt ist. nicht nur eine mächtige Konkurrentin, sie ist aber auch eine Gehilfin der Kunst, so folgt daraus, daß wir auch in diesem Gesetz ihr eine gleiche Stellung mit der bildenden Kunst einräumen müssen. Hervor- zu machen; denn die Photographie, selbst die vollendetste, gibt immer nur Momentbilder mechanisch wieder. Sie kann also nie mals den künstlerischen Wert haben, den die freie Schöpfung des Künstlers hat. Aber als Konkurrentin und auch als eine technische Kunst, die einen prüfenden Maßstab an die Produkte der bilden den Kunst anlegt, als solche wird sie immer von höchstem Wert sein; sie wird den Künstler sozusagen kontrollieren in dem, was nötigt, der Photographie den gleichen Anspruch auf Schutz zu ge währen, wie der bildenden Kunst Indem das Gesetz in seinem tz 1 also diese beiden, Kunst und Photographie, gleichstellt, spricht das Gesetz nicht zu Gunsten oder Ungunsten der Kunst ein Urteil aus. Man hat sogar versucht, jedes getrennt für sich zu bearbeiten, Gesetz zu behandeln. Ich glaube, meine Herren, daß Sie sich daher auch mit der Fassung dieses ersten Paragraphen einver standen erklären werden. § 1 die Urheber der bildenden Künste und der Photographie vorangestellt sind, spricht der § 2 plötzlich, ohne die Urheber zu erwähnen, von den Erzeugnissen, von den gewerblichen Erzeug nissen und von den Erzeugnissen der Baukunst. Es wird also hier die angewandte Kunst an die erste Stelle gesetzt, und auch Schütz ihrer Produkte. Sie alle wissen ja, in welch hohem Maße die Kunsttechnik auch im Gewerbe ihre Fortschritte gemacht hat. Nun werden Sie aus der Vorlage ersehen, daß ursprünglich in 1613
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