3010 Nichtamtlicher Teil. 67. 22 März 1906. lebhaften Anteil genommen und sein Fortschreiten mit Interesse verfolgt. Er war ja auch noch in der Lage den ersten Band des der Mitte.) * Schutz des Autornamens. — Vor der 10. Strafkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin hatte sich am 3. März d. I. der Musikalienhändler Herr Alfred Neumann in Berlin bezeichnungen zu verantworten. § 14: -Wer wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waren oder deren Verpackung oder Umhüllung rc. rc. rc. mit Unwesentliche Abweichungen von dem Namen, der Firma oder dem Zeichen ändern an den Bestimmungen des Gesetzes nichts. Der Beklagte hat auf verschiedenen Konkurrenzartikeln seines Verlages den Namen Karl Heinz als Bearbeiter genannt. Der bekannte KomponistKarlHeins, mit dessen Namen in letzter Zeit mehrfach ähnlicher Mißbrauch getrieben wurde, hat durch seinen Rechlsbeistand Strafantrag stellen lassen. Der Beklagte bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben. Den Namen des Komponisten Karl Heins habe er überhaupt nicht auf seine Verlagswerke gesetzt, vielmehr sein — des Beklagten — Pseudonym: Karl seiner Ähnlichkeit mit dem Darsteller des Karl Heinz, Herrn Harry Waiden, sei er — Neumann — von seiner Braut und von seinen nächsten Freunden nicht anders als Karl Heinz genannt ohne Zweifel bekannt sei. Die Frage des Verteidigers, ob Herrn Heins durch den Gebrauch seines Namens in den vorliegenden Fällen ein Schaden, dem Angeklagten ein Vorteil erwachsen sei, hat der Sachverständige verneinend beantwortet, und zwar mit kompositionen, noch Transskriptionen oder Bearbeitungen seien, die unter der Flagge Karl Heinz auf einen besondern Absatz zu rechnen hätten, daß es vielmehr alte, längst bekannte, sehr viel gespielte, in den verschiedensten Ausgaben erschienene, sogenannte Konkurrenzartikel seien (Böhmerwald rc.), bei denen eine Be arbeitung überhaupt nicht vorläge und bei denen es deshalb gleichgültig sei, welcher Name der Komposition bezw. dem Kompo nisten beigesellt sei. Der Staatsanwalt beantragte 200 ^ Geldstrafe, eventuell 40 Tage Gefängnis und die üblichen Nebenstrafen. Der Verteidiger plädierte auf Freisprechung. Cr führte in erster Reihe aus, daß das Gesetz zum Schutze der Warenbezeich nungen für den vorliegenden Fall gar nicht in Betracht kommen könne. Ein Musikstück falle als ein geistiges Erzeugnis nicht sondre an die Möglichkeit einer Schädigung desselben gar nicht gedacht habe. Schließlich stellte der Verteidiger fest, daß nach Aussage des Sachverständigen dem Nebenkläger durch die Heraus- kein Vorteil erwachsen wäre. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten dem Antrag des Staatsanwalts entsprechend zu 200 ^ Geldstrafe event. 40 Tagen Gefängnis und in die üblichen Nebenstrafen, sowie zur Publikation des Urteils im -Börsenblatt für den Deutschen Buch handel«. (Musikgeschäftliche Blätter, Berlin.) als wahr angenommen hat — der Beklagte im Freundeskreise mit dem Spitznamen Karl Heinz genannt wurde. Von der Geologischen Karte von Preußen und benachbarten Bundesstaaten ist vor kurzem die aus den Blättern Barten, Drengfurth, Wenden, Rosengarten, Rastenburg, Groß-Stuerlack Lötzen und Angerburg entfallend, umfaßt. Die Lieferung kann sowohl vollständig zum Preise von 12 ^ als auch in Einzelblättern zum Preise von 2 ^ das Blatt nebst Erläuterungen durch die Vertriebsstelle der Königlichen Geologischen Berlin, den 22. Februar 1906. Königliche Geologische Landesanstalt und Bergakademie. (gez.) Bornhardt. * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^ai-8ks,ta>Ioß ovsr I§or8k liitteratur 1905. Irettencis ^ar^av^ ak 1906, ^aeob I)^bvg.<1. üerbarckt in ösrliv. 8". 16 8. 368 tlrv. ^Vi88608elwkt. 17. ^aürxao§ 1906. I^sx-8". Xk.VIII, 488 u. Akademien«, von Seminaroberlehrer vr. Richard Seyfert in Annaberg i/S., und -Pädagogische Rückblicke auf das Jahr 1905 mit besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Literatur«, von Lehrer Ernst Seidemann in Leipzig. 17. 1906. 1<6x.-8o. XXXII, 488 8. unck ^NLsi^eu- a.vda.v^. Die beiden vorstehenden Kataloge sind für das Publikum bestimmte Ausgaben des in Nr. 61 verzeichneten Lager- Verzeichnisses für Lehrmittel und nur mit den Ladenpreisen versehen.