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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1906
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- Deutsch
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pv 52, 3, März 1906, Nichtamtlicher Teil, 2335 Personen geantwortet: nur von dem Herrn Hofrat Michaelis habe er »eine jedoch bloß auf Vermutung sich gründende Danksagung darüber erhalten-. Besonders dringt er darauf, i der vr, Ernesti ein Exemplar bekomme. Mit diesem 1 roßen Leipziger Gelehrten war er, so müssen wir schließen, acht zum wenigsten durch die Übereinstimmung in theo- lo ischen Fragen befreundet, Wen , der Buchbinder beim Heften eines ehedem unserm iiizenräf,deuten übersandten Werkes das Fehlen von Druck ten feststell , muß das hannoversche Geschäft Ersatz schaffen, .> dem Schreiben vom 10, Januar 1779 ist in einem oselliuS in Jena geschickten Exemplar von Walchs Bei- » zum Deutschen Recht 3, Teil ein Defekt von 6 Bogen uu ,e>n ,esen worden, und Pufendors schreibt nach Hannover: ü a ich nicht hoffen sdarsj'), dieselben von Gsellius zu er- t I en, s, : uß ich Euer HochEdelgeboren darum ersuchen», Emen breiten Raum nehmen in der kleinen Sammlung auch ,n sicher ein, die ihm aus der Residenzstadt zu seinen i.Indien oe.orgt werden sollen, Ihre Titel zeigen uns die Vielseitiglei. des Gelehrten, Sein Interesse ist nicht ausschließ lich juristischen Sachen zugewendet, unter denen die vier Bände der Ob-vrvationss juris gentium uoivsrsi sein umfangreichstes Werk bilden,") Diese waren schon 1740—1770 teils in Leipzig, teils in Hannover bei Försters Erben in erster Auflage erschienen. Da nun auf dieses schätzbare Werk die Nachdrucker Jagd machten, so bewog der Rat Helwing den Vizepräsidenten, eine neue, wohlfeilere Ausgabe zu veranstalten. Die Ausführung dieses Planes verursachte, dem Briefe vom 3. Dezember 1779 zufolge, dem bereits in den Siebzigern stehenden Juristen viele beschwerliche Arbeit, Lange hat er nichts über den Neudruck der Obssr- vLtiouvs gehört, »wovon jetzt alles in Stillstand geraten zu sein scheint >. So lesen wir denn auf der Rückseite Hel mings Worte zur Belehrung für seinen Buchhalter in Han nover: für die Ostermesse 1780 könnten nur die beiden ersten Teile geliefert werden; der Druck des dritten und vierten Bandes zur Michaelismesse desselben Jahres hänge davon ab, daß Pufendors noch vor Ostern die Durchsicht seines Manuskripts beende. Tatsächlich ist die zweite Aus gabe erst in der Zeit von 1780—1784 erschienen. Viel Schwierigkeit machte die Anfertigung eines zweckmäßigen Registers; im übrigen hat möglicherweise die Schuld der Verzögerung an Pufendors gelegen, der, von amtlichen und privaten Arbeiten überhäuft, sowie durch Altersschwäche ge hindert, die Revision seiner Handschrift zu den Obssrvationss nicht so bald zu vollenden vermochte. Er ließ nämlich während dieser Zeit, und zwar 1788, die schon 1770 in Aussicht gestellte Fortsetzung dieses seines *) Dieses Wort fehlt im Briefe, setzung, die 5,uiwaävsrgiovss jurie, enthalten eine aus die Recht sprechung des Celler Oberappellationsgerichts gegründete Samm lung von Rechtsauffätzen. Das Werk war nächst D. G. Strubes .Rechtlichen Bedenken- das erste in der Reihe der Sammlungen, wodurch die hannoversche Praxis des achtzehnten Jahrhunderts ihren Einfluß ausübte, und hat für die Länder des gemeinen Rechts, ihre Rechtsprechung wie ihre rechtswissenschaftliche Tätig keit maßgebende und lange nachwirkende Bedeutung gehabt. Die dem von Pufendors 1760—1762 im Austrage des Ministers von Behr abgefaßten Entwurf eines Oocksx Oeorgiavus Gesetzeskraft nicht zuteil wurde. Die bedeutendste Schrift aus dem Anfang von Pusendorss selbständiger richterlicher Tätigkeit in Celle ist Vs juris- ckiotions ösrmavioa. libsr, das die Zeitgenossen ein klassisches Werk nennen. Es erschien 1740 und wurde 1786, ein Jahr nach seiner Verfasser« Tode, wieder abgedruckt. Hauptwerkes unter dem Titel Lnimackvorsionss juris Teil I bei Helwing drucken, (Weiter ist davon nichts erschienen, ob gleich Bielke in seinen Berechnungen hinter dem Briefe vom 24, November 1783 schon auf einen zweiten Teil hin weist,) Weil sie nur eine Fortsührung der Obsor- vationos seien, hatte der Buchhalter dem Verfasser entweder unmittelbar oder durch seinen Chef einen andern Namen vorgeschlagen, aber noch keine Antwort erhalten. Da bittet er in seiner Randbemerkung auf der letzten Seite des Briefes vom 30, August 1783 Herrn Helwing, in der Erwiderung dieses Schreibens ebenfalls auf die Ände rung des Wortes in Supplement zu den Obsorvations» zu dringen, Helwing geht darauf ein und sordert Bielke in der Instruktion über dem Text auf, Ostern 1784 an die Wahl eines andern Titels denken zu helfen. Doch haben beide mit ihren Vorstellungen bei Pufendors keinen Erfolg gehabt, denn sind diese bei der zweiten Ausgabe mit abgedruckt worden, (Fortsetzung folgt,» Kleine Mitteilungen, Jnseratensteuer. (Vgl. Nr. 49 d. Bl.) — Der hier erwähnte Antrag des Abgeordneten Burckhardt in der Steuerkommission des Deutschen Reichstags, eine Steuer auf Zeitungsinserate zu legen, hat folgenden Wortlaut: Die Kommission wolle beschließen: .1, dem Artikel des Gesetzentwurfs wegen Änderung des Reichsstempelgesetzes unter 1 als neue Nummern beizufügen: Inserate, welche in Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern er scheinen bei einer Auslage bis zu 2000 Exemplaren 2st, Prozent, bei einer Auflage bis zu 10 000 Exemplaren 5 Prozent, bei Auf lagen von 25 000 Exemplaren ?stz Prozent, bei einer größeren Auslage 10 Prozent des gezahlten Preises; kl. im Artikel 3 (vorbehaltlich des noch sestzusetzendcn Wort lautes) Bestimmungen zu treffen, wonach 1, der Jnseratenstempel in Form eine« Schlußnotenstempel« erhoben wird, 2. der Verleger verpflichtet wird, zum Zwecke der Stempel revision sowohl den Schlußschein als auch je ein Exemplar der Drucksachen, in denen die Inserate erschienen sind, auszubcwahren und dem Rcoisionsbeamten oorzulegen. Hierzu bemerkt der -Zeitungs-Verlag-, Organ des Vereins Deutscher Zettungsverleger (Hannover), mit Recht folgendes: Diesem Entwurf stehen sehr große Bedenken praktischer Art entgegen. Einesteils ist zu berücksichtigen, daß das Anzeigen geschäft säst ausschließlich ein Dctailgefchäft ist. Der Zahl der Einzelposten nach gerechnet, bilden selbst bei großen, führenden Zeitungen Anzeigen mit einem Betrag von über 20 höchstens ein Fünftel der Gesamtausträge, Bei der kleinen und Mittlern Presse bilden Anzeigen vom halben Betrag, d, h, 10 und mehr, höchstens ein Zehntel der Gesamtzahl, Und nun steht der Antrag Burckhardt vor, daß je nach der Höhe der Auflage 2stz Prozent, 5 Prozent oder 7st, Prozent Reichsstempel erhoben werden sollen in Form von Schlußscheinstempel, Es sollen zum Zweck der Stempelrevisioncn allen Verlegern von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern mit Anzeigen verschiedene Formalitäten auferlegt werden. Sprechen wir hier zunächst von den Zeitungen, Ein Blick in diese ergibt, daß eine überaus große Zahl von Anzeige» einen Betrag von unter 1 und selbst unter SO ^ aus- macht. Nun soll von jedem dieser kleinen Beträge je nach dem 2st, bis 7>/rA Stempel ausgerechnet und als Schluß schein versteuert werden. Man bedenke doch diese Behinderung des ganzen Geschäfts bei dem stets hastenden Zeitungsbetrieb! Außerdem muß mehrfach im Jahre der Verleger zur Stempel revision seine Bücher bereit halten. Wer Erfahrungen mit revi dierenden Stempelsteuer-Beamten hat, wird sich ausmalen können, daß dies einem zeitweiligen Stillstellen de« Zeitungsbetriebs gleich kommt I Denn der preußische Steuerbeamte müßte ganz aus seiner Haut herausfahren, wenn er sich bei den Stempelrevisionen dem hastenden Zeitungsbetrieb anpassen wollte. Rechnet man 2'/^ Prozent Steuer von SO H so macht das 1'st <j für eine einzelne Anzeige Da aber die Steuerbehörde 308»
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