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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1906
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- Deutsch
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52, 3. März 1906. Nichtamtlicher Teil. 2337 wegen Verletzung derselben nicht aus § 37 Absatz 2 des Handels gesetzbuchs klagen. (R.-G, 30. April 1904. Unlaut. Wettbew. Bd. 4 S. 48.) Handelsgesetzbuch ß 37. Der Inhaber einer kaufmännischen Firma, der persönlich einen andern Namen als den in der Firma vorkommenden führt, kann sich gegen eine Beeinträchtigung seines Firmenrcchts durch Führung des letztern Namens seitens eines andern nicht auf 8 12 BGB., sondern nur auf Z 37 Absatz 2 HGB. berufen. (RG. II, 9. Dezember 1904. 61/04. RG. Bd. 59 S. 285; Jurist. Wochenschr. Bd. 34 S. 72 ) Handelsgesetzbuch § 25. Unter den in Absatz 1 aufgeführten -im Betriebe des Geschäfts begründeten- Verbindlichkeiten und. Geschäftsbetriebe in so enger, innerer Verbindung stehen, daß sie als eine Folge dieses Geschäftsbetriebs erscheinen. Das ist der Fall bei der vom früheren Geschäftsinhaber mit einem Dritten eingegangenen Vereinbarung über eine bestimmte Fassung der Firma, die sonach der Erwerber ebenfalls zu beachten hat. (R.-G. I, 27. Februar 1904. 452/03. R.-G. Bd. 58 S. 21; Z.-A.-G. Bd. 12 S. 135.) (Nach: -Das Recht, Rundschau für den Deutschen Juristenstand-. Hrsg, von Or. Soergel (Hannover, Helming), X. Jahrg. Nr. 4 v. 25. II. 06.) bis zum Betrag von 800 auf dem Leitweg über Rumänien (Constantza) zugelassen. Uber die sonstigen Versendungsbedingungen geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Für Postfrachtstücke ohne und mit Wertangabe aus Deutschland nach Bulgarien sind neue Tarifbestimmungen in Kraft getreten. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. (D. Reichs-Anzgr.) Vom Reichsgericht. Reproduktionen von Kunst werken als unzüchtige Abbildungen. — Ein Buchhändler in Berlin hatte in illustrierten und andern Blättern Repro duktionen von Pariser Kunstwerken angekündigt. Ein Rechts anwalt in Köln ließ sich eine Anzahl solcher Abbildungen kommen und war entrüstet über deren Inhalt. Drei Bilder stellten Leda- Szenen neuerer Meister dar, ein andres eine äußerst realistisch die Absicht, Lüsternheit zu erwecken, die Absicht, ein Kunstwerk zu schaffen, überwiegt. — Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde am 27. Februar 1906 vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. * Neuer österreichisch-ungarischer Zolltarif. — Der Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler in Wien bringt den Vereinsmitgliedern durch Bekanntmachung in der -Oesterreichisch - ungarischen Buchhändler - Correspondenz- zur mentar enthalten wird. Die etwa 3 Bogen starke Broschüre wird für die Mitglieder des Vereins zum Selbstkostenpreis (etwa 1 X) erhältlich sein. Bestellungen können schon jetzt an das Sekretariat würdigen Einfluß zur Förderung dieser Industrie und des darauf bezüglichen technischen Unterrichts haben sollte. Das Königliche Kollegium der Wissenschaft wurde mit Aufstellung eines Pro gramms betraut. Dieses ist jetzt veröffentlicht worden. Der Aus schuß ist zu dem Schluß gelangt, daß keine Stiftung geeigneter Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Staaten zugute kommen. Es wird beabsichtigt, die Stipendien so reichlich auszustatten und unter solchen Bedingungen zu verleihen, daß sie für Studenten jeder Nation erstrebenswert sein müssen und als ein Ansporn zu den höchsten wissenschaftlichen Leistungen gelten können. Als Mittelpunkt aller durch die Stiftung be dingten Arbeiten sollen zwei große Laboratorien für Metallurgie und Bergbau an der Schule für Minenwesen in South-Kensington (London) errichtet werden. Es wird vorausgesetzt, daß die eng lische Regierung und nötigenfalls noch weitere Beihilfe die Be schaffung der nötigen Grundstücke sowie der Bau- und Unter haltungskosten ermöglichen werden. An dieser Stelle soll Bessemer auch ein großes Denkmal gesetzt werden. Bisher haben die vom 7. Februar kam ein Vorschlag von E^ Bojesen, I. L. Lybecker und V. Tryde zur Verhandlung, betreffend Änderung des tz 27, Abschnitt 1 und 2, der Satzungen in folgenden Wortlaut: zu unterlassen. Ausgenommen sind jedoch: die vom Staate unterstützten Volks- und Kinderbüchereien, denen ein Rabatt bis zu 25 Prozent auf die Ladenpreise Bezahlung auf Beträge von mindestens zweihundert Kronen bis zu sechs Prozent Rabatt erhalten und auf Beträge von mindestens tausend Kronen zehn Prozent. die Ladenpreise eingehalten werden. Der Kirchliche Verein für innere Mission in Dänemark hat Rabattberechtigung auf Bücher religiösen Inhalts. Der Antrag wurde mit einem von H. Tillge vorgeschlagenen * Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungs gehilfen. Landesvereinigung Südbaden - Elsaß - Lo- hält ihre diesjährige 8^ Landesversammlung am Sonntag, den 18. März, vormittags */,H llhr in Karlsruhe, Restaurant zum -Landsknecht- (Zirkel), ab. 309
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