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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Sortiments-Buchhandels über diese verhängt. Allein während der stillen Sommermonate Juli—September 1906 weist die Anmeldeliste der Kommission 133 Übersetzungen, darunter 48 von deutschen Werken auf. Außerdem gibt es noch Verleger, die sich nicht um die Kommission kümmern, sondern lustig darauf los Nachdrucken. Unrechtmäßige Ausgaben, um deren nur einige anzuführen, erschienen beispielsweise von den Werken von Maria belle Grazie, Frenssen, Seestern re., und wie der Niederländische Buchhandel über den Nachdruck denkt, beweist die jüngste geheime Abstimmung der Mitglieder des Vereins für die Besörderung der Interessen des Niederländischen Buchhandels. Die Majorität erklärte sich gegen den Anschluß an die Berner Konvention, das heißt: für die Handhabung des Nachdrucks! Wie unter diesen Umständen der Vorstand des Vereins die Behauptung aufstellen kann, Nachdruck käme in den letzten Jahren in Niederland überhaupt nicht mehr vor, ist uns unfatzltch . . . . Telegraph. — Den Telegrammverkehr betrifft eine neue Verfügung des Reichspostamts, die das Leipziger Tageblatt mitteilt. (Red.) Die dienstlichen Angaben im Kopfe der vom Ausland ein gehenden Telegramme werden nach dieser bei der Besör derung zwischen Telegraphenanstalten des Reichstelegraphen gebiets genau in der Fassung weitergegeben, in der sie vom Ausland kommen. Ist die Aufgabe des Absendungstages da rin enthalten, so wird diese künftig stets weiter befördert, auch wenn die Abtelegraphierung am Tage der Auflieferung erfolgt. Ebenso werden die im Kopse dieser Telegramme enthaltenen Zeitangaben m und s (vor- und nachmittags) immer mit telegraphiert. Gehen dagegen vom Ausland Telegramme ohne Datumsangabe ein, so wird diese weder bei den Durchgangs- noch bei den Bestimmungsanstalten zugesetzt. Für die Besörderung von inländischen Telegrammen einschließlich der aus Bayern und Württemberg stammenden, bleiben die Bestimmungen in Kraft, wonach das Datum, sowie die Bezeichnungen m und s weggelassen werden können, wenn kein Zweifel entsteht. Bei der Zustellung von Telegrammen durch Ferndrucker wird das Datum der Aus lieferung bei Jnlandstelegrammen dann mitgegeben, wenn es bei ihrem Eingang darin enthalten war. Buchhandl««gKgehilfer»verei« zu Leipzig. — Der Vorstand des Buchhandlungsgehilfenvereins zu Leipzig setzt sich nach den Wahlen der I. außerordentlichen Hauptversammlung vom 2ö. Ja nuar 1907 aus folgenden Herren zusammen: (Red.) Vorsteher: I. Georg Korczewski (i./H. F.Volckmar). Wohnung: L.-Reudnitz, Oststraße 63, part. II. Felix Beyer (i./H. Conrad Glaser), Tauchaerstraße 48, III. Schriftführer: I. Otto Lindner (i./H. K. F. Koehler Bar-Sort.), L.-Reudnitz, Charlottenstraße 12, II. II. Kurt Oette, (i./H. Ferdinand Hirt L Sohn), L.-Anger, Sellerhäuserstraße 6, I. Schatzmeister: I. Hugo Wessely (i./H. B. G. Teubner), Tauchaerstraße löb.III. II. Hugo Frey (i./H. B. G. Teubner), Sternwartcnstraße 51, II. Bibliothekar: I. Paul Wolfensteller (i./H. F. E. Fischer), L.-Reudnitz, Riebeck- straße 38. II. Martin Heyne (i./H. F. A. Brockhaus' Sort.), L.-Anger, Franckestraße 10, 2. Die Mitglieder werden gebeten, von den Privatwohnungen der Vorstandsmitglieder Kenntnis zu nehmen. Vom englischen Buchhandel. — Den -Leipziger Neuesten Nachrichten- entnehmen wir die nachfolgende Mitteilung aus London und bemerken dazu, daß wir hoffen dürfen, den Lesern des Börsenblatts bald mit ausführlichem Bericht über die mit geteilten Vorgänge dienen zu können. (Red.) -Der geradezu leidenschaftliche Kampf im englischen Buch handel, den, wie bekannt, die Gründung und Entwicklung des famosen -Times Book Club- zur Folge gehabt hat, hat nunmehr zu einem Schritte geführt, der den Anfang einer Umwälzung im Betriebe des englischen Buchhandels bedeuten dürfte. Zwei bedeu tende Londoner Verlegerfirmen, die von Longmans und die von Routledge L Sons, haben nämlich soeben bekannt gegeben, daß sie in Zukunft, zunächst wenigstens teilweise, nach dem Grundsatz -sals or rsturn- verfahren werden. Das besagt aber nichts andres, als die Einführung des kommissionsweisen Vertriebs in den eng lischen Buchhandel, der ja im deutschen buchhändlerischen Geschäft seit alters einen der beherrschenden Grundsätze bildet. Auch der englische Sortimenter wird also in Zukunft, sofern das von den beiden Londoner Firmen eingeführte Prinzip sich Bahn bricht, die neu erscheinenden Bücher entweder zu besonders günstigen Be dingungen fest oder aber kommissionsweise übernehmen und in diesem Falle die nicht verkauften Bücher in einer bestimmten Frist wieder zurückgeben können.» Berichtigung. — Im Artikel: Neuigkeiten-Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehaus zu Leipzig, II., in Nr. 17 d. Bl. (Seite 819) bitten wir, in der fünftletzten Zeile den Namen Hausmann zu berichtigen in: Hammeran. (Red.) 'Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler, Guttentagsche Sammlung deutscher Reichsgesetze. Text-Aus gaben mit Anmerkungen. No. 81: Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photo graphie. Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von Justizrat vr. Ludwig Fuld, Rechtsanwalt in Mainz. 12". 92 S. Berlin 1907, I. Guttentag, Verlagsbuch handlung G. m. b. H. Leinenbd. lÄsäioinas novitatss. XXI. laürz. Ho. 2. Usäirönisobsr ^vrsixsr: Hvbruar 1907. LatalvK 382, bsrau8goxsbsn von I' r n v?, kisteostsr in lübivAsn. 8". 8. 25—56. 798 Hrn. Personalnachrichten. Revifiou d«S Gesetzes gegeu unlautere»» Wettbewerb. — Herr Justizrat Dr. Fuld, Rechtsanwalt in Mainz, ist vom Staatssekretär des Innern in die Kommission berufen worden, die am 15. d. M. im Reichsamt des Innern zu Berlin zur Be ratung von Änderungen im Gesetz zur Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 zusammentreten wird. (Red.) (Sprechsaal.) Zum Artikel: »Sortimenters Leiden« in Nr. 24 d. Bl. (Vgl. auch Börsenblatt 190« Nr. 256, 261, 275, 279, 284, 286, 288, 289, 292, 293, 294, 296, 297, 298; 1907 Nr. 3, 28, 30.) Herr Paul Saunier hat meine Ausführungen zu obigem Thema in seinem Artikel in Nr. 24 des Börsenblatts zu einigen kleinen Seitenhieben gegen mich benutzt, auf die ich nur insofern entgegnen will, als er meine Auffassung in unzutreffender Weise auslegt. Ich habe an keiner Stelle dem Sortimenter zugemutet, Frei exemplare aus seiner Tasche zu gewähren oder Prospekte und Inserate im Interesse des Verlegers auf seine Kosten Herstellen zu lassen. Meine Behauptung ging nur dahin, daß das Sorti ment fast immer versagt, wenn der Verleger auf seine Mithilfe rechnet, und daß ihm in vielen Fällen ein Nutzen zufällt, der lediglich aus die angestrengte Tätigkeit des Verlegers zurück zuführen ist. Wenn Herr Saunier sich einmal der Mühe unter ziehen und sich über das Getriebe eines Verlags unterrichten wollte, dann käme er sicherlich bald zu der Einsicht, daß die Ver hältnisse tatsächlich ganz anders liegen, als er sie sich vorstellt. Was ich vom Sortiment will, weiß ich sehr wohl; ich halte es aber nicht für meine Aufgabe, dem Sortiment Ratschläge zu erteilen; sich selbst zu helfen, ist seine Sache. In einem Punkt stimme ich Herrn Saunier durchaus zu: Weder Verlag noch Sortiment sind sich bewußt, was für eine Macht sie darstellen, wenn ihre Mitglieder unter sich einig sind, und was sie erreichen können, wenn sie sich miteinander ver ständigen. Jo Hs. Stein i. Fa. A. Stein's Verlagsbuchhandlung. Potsdam.
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