VMMMMwDtlltsckmMäüunM Nr. 46 (N. 23). Leipzig, Dienstag den 24. Februar 1931. 88. Jahrgang, Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Detr. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. Die Deutsche Buchhändler-Lehranstalt eröffnet das neue Schuljahr, das 79. seit ihrer Gründung, für die Einjährigen Höheren Fachkurse am IS. April d. I.; sie ist eine höhere Fachschule und steht unter der unmittelbaren Aufsicht des Rates der Stadt Leipzig und unter der Oberaufsicht des Sächsischen Wirtschaftsministeriums zu Dresden. Wir empfehlen den Mitgliedern unseres Vereins, ihre Söhne und Töchter in entsprechendem Alter, die bereits im Buchhandel tätig sind oder in ihn übergehen wollen, und die jüngeren Gehilfen und Gehilfinnen zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung den hierfür vorgesehenen Einjährigen Fachkurs der Anstalt besuchen zu lassen. Für die nach dem Lehrplan zu behandelnden Lehrstoffe sind folgende Lehrziele vorgesehen: I. Pflichtfächer (Stundenzahl in Klammer): 1. Deutsche Literatur (6): übersichtliche Kenntnis der deutschen Dichter und Dichtungen unter besonderer Berücksichtigung der neueren und neuesten Literatur. 2. Weltliteratur (3): Bekanntschaft mit den wichtigsten literarischen Erzeugnissen aller Kulturvölker in Vergangenheit und Gegenwart. 3. Wissenschaftskunde (2): Überblick über die einzelnen Wissenschaften, Erläuterung und Einprägung der fremdsprachlichen Fachausdrücke, Bekanntschaft mit hervorragenden Autoren, ihren Werken und namhaften Spezialocrlagen, kulturgeschichtliche Ein führung in die geistigen Strömungen der letzten Jahrhunderte bis zur Gegenwart. 4. Buchgewerbekunde (2): Einblick in die graphischen und buchtechnischeu Verfahren, Beurteilung der Buchausstattung; Materialkenntnis. 5. Buchhandelsbetriebslehre (4): Vermittlung der Kenntnis der Betriebsformen des deutschen Buchhandels, seiner Organisation und seiner Einrichtungen. 6. Buchhändlerische Rechtskunde (2): Erlangung der Fähigkeit, sich im Gesetz zurechtzuftnden und es mit Verständnis zu lesen, im besonderen Kenntnis der wichtigsten, den Buchhandel und die iin Buchhandel Beschäftigten berührenden gesetzlichen Bestimmungen. 7. Volkswirtschaftslehre (2): Einführung in das Verständnis des modernen Wirtschaftslebens. 8. Buchhaltung (4): Einführung in die Praxis der buchhändlerischen Buchhaltung bis zur Erzielung vollständiger Sicherheit im Einrichten, Führen und Abschließen der Geschäftsbücher nach einfacher und doppelter Methode unter besonderer Berücksichtigung der modernen Organisationsmittel. 9. Deutscher Schriftverkehr (2): Geivandtheit in der Anfertigung der häufiger vorkommenden Geschäftsbriefe. 10. Kaufmännisches Rechnen (3): Bolle Beherrschung des betriebswirtschaftlichen Rechnens und Erziehung zur rechenwirt- schaftlichen Betriebsführung. 11. Geschichte des deutschen Buchhandels, Bibliographie und Bibliothekskunde (2): Eingehendere Kenntnis der Entwicklung des Buchhandels, seiner Bedingungen und Formen, Einführung in die Bibliographie und Fertigkeit im Gebrauch ihrer Hilfsmittel, Einblick in das Bibliothekswesen in Vergangenheit und Gegenwart. 12. Kunstgeschichte (2): Einführung in die neuzeitliche Buchkunst und Graphik in Anknüpfung UN die Gesamtentwicklung der bildenden Künste und ihrer Stilarten. 13. Musikgeschichte (2): Kenntnis der neueren und neuesten Musikgeschichte mit einem Überblick über die ältere und Ein führung in den Gebrauch der musikbibliographischen Hilfsmittel. II. Wahlfächer (Stundenzahl in Klammer): 14. Englisch (2): Gründliche Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten Vokabeln, technischen Ausdrücken, geläufigen Wendungen und Redensarten des englischen Buchhandels; planmäßige Anleitung zum selbständigen Abfassen von Geschäftsbriefen, wie- sie in der Praxis Vorkommen. 15. Französisch (2): Siehe Englischl 16. Latein (2): Einführung in den Aufbau der lateinischen Sprache und — bei entsprechender Vorbildung — Förderung bis zur Lektüre eines leichteren Schriftstellers, um Werktitel richtig erfassen und übersetzen zu können. 17. Kunstschrift (2): Aneignung einer neueren, vornehm wirkenden Zierschrift zur praktischen Verwendung im Berufe, ins besondere zur Beschriftung der Schaufensterauslagen; Erlernung der griechischen Schriftzeichen. I6S