Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400425
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194004258
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400425
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-04
- Tag1940-04-25
- Monat1940-04
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
des gesamten deutschen Buchhandels. Ihr Verhältnis zum Buch handel bleibt in ihrer Arbeit und ihrer Auswertung das gleiche wie bisher. Insbesondere ist daraus hinzuweisen, daß der Buchhandel hinsichtlich der Bibliographie gesichert ist. Das Gesetz hebt aus drücklich hervor, daß die buchhändlerische Gesamtbibliographie von der Übertragung des Eigentums ausgenommen wird. In einem besonderen Vertrag, der zwischen dem Börsenverein und der Deutschen Bücherei abgeschlossen werden wird, ist die Ein setzung eines Ausschusses vorgesehen, der unter Leitung des Ge schäftsführers des Börsenvereins steht und dem neben dem Generaldirektor der Deutschen Bücherei und zwei seiner Beam ten Vertreter des Verlags und des vertreibenden Buchhandels angehören. Dieser Ausschuß hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Bibliographie bei ihrer Weiterbildung den buchhänd- lerischen Bedürfnissen Rechnung trägt. Ohne Zustimmung des Börsenvereins, der als Verleger Eigentümer der Gesamtbiblio graphie ist, kann an dieser nichts geändert werden. Das Gesetz, dessen Wortlaut nachstehend veröffentlicht wird, sagt, daß der Börfenverein der Deutschen Buchhändler zu Leip zig als Eigentümer der Deutschen Bücherei das gesamte, dem Betrieb der Deutschen Bücherei dienende bewegliche und un bewegliche Vermögen unentgeltlich der Anstalt zu Eigentum überläßt. Es handelt sich also um eine Schenkung. Wenn auch nicht zu übersehen ist, daß Grundstück und Gebäude aus staat lichen Mitteln stammen, so ist der Aufbau, insbesondere also die Beschaffung der Bestände dem deutschen Buchhandel zu danken. Er empfindet die Schenkung nicht als Opfer, sondern als End punkt einer jahrzehntelangen Entwicklung, die ein Unternehmen, das vom Gemeinsinn des deutschen Buchhandels ins Leben ge rufen worden ist, nunmehr in die Verwaltung des Reiches über gibt und damit in die Gemeinschaft des deutschen Volkes stellt. vr. Heß Gesetz über die Deutsche Bücherei in Leipzig Die Neichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: K 1 (1). Die Deutsche Bücherei in Leipzig ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist rechtsfähig und steht unter der Aussicht des Reichsminlsters für Volksausklärung und Propaganda. (2j. Der Zuschutzbedars der Anstalt wird zu zwei Künsteln vom Deutschen Reich, zu zwei Künsteln vom Land Sachsen und zu einem Fünftel von der Stadt Leipzig bereitgestellt. K 2 st). Der Börfenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig als Eigentümer der Deutschen Bücherei überläßt das gesamte, dem Betrieb der Deutschen Bücherei dienende bewegliche und unbewegliche Vermögen unentgeltlich der Anstalt zu Eigentum. Mit dem Inkraft treten dieses Gesetzes geht das Vermögen in das Eigentum der Anstalt über. Von der Übertragung ausgenommen bleibt die buch händlerische Gesamtbibliographie. (2). Die Anstalt tritt in die Verträge ein, die der Börfenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zur Unterhaltung der Bücherei geschlossen hat. 8 3. Bei der Anstalt wird ein Verwaltungsrat errichtet, dem Vertreter des Neichsministers sür Volksausklärnng und Propaganda, des Reichsministers der Finanzen, der Nationalsozialistischen Deut schen Arbeiter-Partei, des Landes Sachsen, der Stadt Leipzig, der Reichsschrifttumskammer und des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig angehören. Die Benennung der Vertreter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei erfolgt durch den Stellvertreter des Führers. Ein Vertreter des Reichsministers sür Volksausklärung und Propaganda führt den Vorsitz. 8 4. Der Reichsminister sür Volksausklärung und Propaganda gibt der Deutschen Bücherei nach Anhörung des Verwaltungsrates eine Satzung. § 5 (1>. Der Reichsminister für Volksausklärung und Propa ganda wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erfor derlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. s2j. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1S4Ü in Kraft. Bericht über die Verhandlungen der ordentlichen Hauptversammlung 1940 des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonnabend, dem 20. April 1940, 15 Ahr im großen Saale des Buchhändlerhauses zu Leipzig Tagesordnung 1. Ansprache des Vorstehers 2. Ansprache des Leiters der Abteilung Schrifttum im Rcichs- ministcrium für Volksausklärung und Propaganda Mini sterialdirigent Hacgert 3. Berichte des stellvertretenden Vorstehers über die Deutsche Bücherei, die Reichsschule des Deutschen Buchhandels und die Deutsche Buchhändler-Lehranstalt 4. Bekanntgabe der Kassen- und Prüfungsberichte a> des Biir- senvcreins, d> der Deutschen Bücherei, c) der Reichsschule des Deutschen Buchhandels, ck> der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt durch den Schatzmeister 5. Bericht über das Vereinsjahr 1939 durch den stellvertre tenden Vorsteher 6. Aussprache In der Ansprache, mit der der Vorsteher Wilhelm Baur die Hauptversammlung einleitete, wies er zunächst auf die Bedeutung und den Sinn der Kantate-Tagung in der jetzigen Kriegszeit hin. Anschließend streifte er die Methoden und den Erfolg des Feindes bei der politischen Zersetzung des deutschen Volkes im letzten großen Krieg. »Ähnliches-, so führt der Vor steher aus, »soll und darf dieses Mal nicht wieder eintreten. Dafür hat der nationalsozialistische Staat vorgesorgt. Auch auf dem inneren Kriegsschauplatz werden alle Mittel eingesetzt, die Widerstandskraft zu stärken, und zwar nicht durch hohle patrio tische Phrasen, sondern durch Aufklärung über die harte Wahr heit vom Sinn und Ziel unseres Kampfes. Eines der Mittel in diesem Kampfe ist das Buch, und zwar das deutsche Buch. Der Schatz, über den wir im Buch verfügen, ist unermeßlich. Er hat uns häufig den spöttisch gemeinten Titel »Volk der Dichter und Denker eingetragen. Nun: Daß wir zu kämpfen verstehen, wissen die Gegner genau aus den vier Jahren, als der deutsche Soldat im Schützengraben in Ost und West einer ganzen Welt Halt bot. Wenn sie daran gezweiselt haben sollten, daß diese Kampfkraft geblieben ist, so hat sie der polnische Feldzug eines Besseren belehrt. Die Ausrichtung unseres Berufsstandes auf die völkischen Notwendigkeiten und die Forderungen der nationalsozialistischen Staatssührung ist vollzogen. Jetzt gilt es zu beweisen, daß das Wort vom Buchhändler als Kultur mittler kein leeres Schlagwort, sondern Aus druck einer inneren Verpflichtung ist. Wir stehen im letzten großen Entscheidungskampf. Dieses Wissen darf keinen Tag, ja keine Stunde vergessen werden. Jede Äußerung, jede Handlung, unsere ganze Arbeit muß dies erkennen lassen. Im gleichen Maße wie für die Heimat, ja vielleicht noch stärker ist die Bedeutung des Buches im Kriege für den Mann an der Front. Für ihn ist es der gute Kame rad im Kampf und in ruhigen Stunden, der Tröster in der Ein samkeit, ein wichtiges Bindeglied zur Heimat. Deshalb waren sofort zu Beginn des Krieges Überlegungen über die zweck mäßigste und beste Versorgung der Truppen mit Büchern anzu stellen. Es lag nahe, dabei die Erfahrungen des letzten großen 158
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder