8010 -NSrl-nblatt I. d DUibn. Vuchtandli, Amtlicher Teil. ^ 95, 27. April 1910. Ziffer 4: » solchen Buchhändlern und Wiederverkäusern, die laut Mitteilung des Vorstandes des Börsenvereins gegen Bestimmungen der Verkaussordnung geflissentlich verstoßen haben, eigenen Verlag gar nicht oder nur mit be schränktem Rabatt zu liefern, auch gegen den Willen des Verlegers dessen Verlag nicht zu vermitteln. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die KZ 19 und 20 der Verkaussordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum wie folgt ändern; es lautet 8 19: Soweit Verstöße gegen diese Verkaufsordnung sich als eine geflissentliche Verletzung gegen K 3 Ziffer 3 der Satzungen darstellen, werden sie nach KZ 4 (vorletzter und letzter Absatz), 8 und 9 der Satzungen behandelt, und 8 20: Die Verkaussordnung tritt am 1. Juli 1909 in Kraft, K 11 Ziffer 2 Kantate 1910. 6. Antrag des Bereinsansschusses: Die Hauptversammlung wolle den von ihm ausgearbeiteten und im Börsenblatt voni 12. Februar d. I. (Nr. 35) nb- gedruckten Entwurf der revidierten buchhändlerischen Verkehrsordnung genehmigen. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die Restbuchhandels-Ordnung nunmehr in ihren, ganzen Umfange außer Kraft gesetzt wird. 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle gemäß K 56 der Satzungen die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen mit dem Aufträge, in die Satzungen Bestimmungen anfzunehmcn, durch welche eine Lieferuugspflicht der Mitglieder unter einander ausdrücklich ausgeschlossen wird, und diejenigen Richtigstellungen in den Satzungen vorzunehmen, die sich im Laufe der Zeit als notwendig erwiesen haben. 9. Antrag der Herren Or. Robert Astor, Edmund Astor, Carl Linnemann u. Gen.: Die Hauptversammlung wolle beschließen, dem Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig im Hinblick auf die große Bedeutung, die der Verein im Laufe der Jahre als Organ des Börsenvereins und als Vertreter der Interessen des Handels mit Musikalien gewonnen hat, eine der Sonderstellung des Deutschen Verlegervereins und des Vereins Leipziger Kommissionäre entsprechende Stellung im Börseuverein einzuräumen und diese in den Satzungen des Börsen vereins festzulegen. 10. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Zustimmung erteilen zu einem Erlveiterungsbau des Buchhäudlerhauses, der einen Kostenaufwand von etwa 150 000 Mark erfordern wird. I I. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle aus Grund eines Beschlusses des Vcreinsausschusses die Ausschließung des Mitgliedes Herrn Carl Wilhelm Stern in Firma Carl Wilhelm Stern und Buchhandlung L. Rosner in Wien aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wegen fortgesetzter Veröffentlichung und Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbil dungen und Ankündigungen gemäß Z 8 Absatz 2 Ziffer 2 der Satzungen beschließen. 12. Neuwahlen: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Vorsteher an Stelle des Herrn vr. Ernst Bollert - Berlin; der zweite Vorsteher an Stelle des Herrn vr. Erich Ehlermann-Dresden. Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Emil Opitz-Güstrow, Georg Thieme - Leipzig und Arnold Huber-Frauenfeld. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Alexander Francke-Bern und Kommerzienrat Otto Nauhardt - Leipzig. Verwaltungs-Ausschuß: Vier Mitglieder an Stelle der Herren Wilhelm Crayen - Leipzig, Theodor Weicher- Leipzig, Alfred Staackmann - Leipzig und Heinrich Wallmann-Leipzig. Am Sonntag »Kantate«, den 24. April 1910, vormittags '/,11 Uhr fand im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig