1366 Amtlicher Teil. 53, 5. März 1896. Im Wcrwattungs Ausschüsse des Deutschen BuchhändkertZauses scheiden aus die Herren: Richard Einhorn - Leipzig, Arthur Gevrgi - Leipzig. Beide Herren sind wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Richard Linnemann-Leipzig, Hugo Baedeker-Leipzig, Rudolf Winkler-Leipzig, Johannes Ziegler-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zn veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den ^ Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichen Vereine, ihre Wahlvorschläge bis spätestens den 2. April l. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Buchhändlerhaus), einznsenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Pollmachtösormulare für Stellvertretunqen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders daraus aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (§ 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimm stellvertretungsrecht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Haupt versammlung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aenderung der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschusse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benützen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Leipzig, 28. Februar 1896. Hochachtungsvoll Der Wahlausschuß des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler. i./A. Artur Seemann, Schriftführer.