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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1889
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- Deutsch
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224, 25. September 1889. Nichtamtlicher Teil. 4841 Vermischtes. Gerichtsentscheidung. Pappscheibcn zu Aristons. — Die Direktoren der »Fabrik Leipziger Musikwerke» zu Gohlis, die Herren Jesse und Ehrlich, hatten zwei Kompositionen des Herrn Ludolf Waldmann in Berlin, darunter das allbekannte »Fischerin du kleine« auf Pappscheiben für die von ihnen fabrizierten Aristons gesetzt und in den Verkehr ge bracht. Es war deshalb auf Antrag des genannten Komponisten Straf antrag wegen Benachteiligung fremder Urheberrechte gestellt und das Straf verfahren gegen sic cingelcitet worden. Zunächst entstand die Frage, ob in dem Berfahren der Angeklagten eine mechanische Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes zu erblicken sei. Diese Frage ist schon früher vom Reichsgericht in bejahendem Sinne ent schieden worden*), auch hatte sich der musikalische Sachverständigenverein in gleichem Sinne ausgesprochen, und zwar hauptsächlich deswegen. Weil man sich sagte, daß, wenn auch nur mit großer Mühe, man schließlich doch aus den in den Scheiben angebrachten Löchern die Melodie erkennen und in richtige Noten umsetzen könne. Die Angeklagten hatten die Ansicht gewonnen, daß nach dem Abschluß der Berner Konvention eine solche Vervielfältigung darin nicht mehr erblickt werden könne; denn im Schluß- Protokoll dieser Konvention sind z. B. Spieldosen mit Walzen, die erneuert werden können, ebenfalls nicht unter solche Nachahmungen gebracht, sondern ausdrücklich davon ausgenommen worden. Da man nun Anlaß habe anzunehmen, daß bei Abschluß dieser Konvention die deutschen Staats bürger nicht ungünstiger gestellt werden sollten, als die Schweizer, und da die Pappscheibcn lediglich die Stelle von Walzen bei Spieldosen u. s. w. vertreten, so glaubten auch die Angeklagten, daß in der Verbreitung und dem Verkauf derartiger Scheiben eine erlaubte Handlung liege. Die köuigl. Staatsanwaltschaft (Assessor vr. Groß) beantragte die Bestrafung der Angeklagten, weil nach dem Urteil des Reichsgerichts und der Sachverständigen eine mechanische Vervielfältigung der betreffenden Lieder vorliege und weil die Angeklagten schon durch frühere Erkenntnisse des Landgerichts und des Reichsgerichts über die richtige Ausfassung be lehrt worden seien. Die Verteidigung (Rechtsanwalt Freytag II.) dagegen stellte sich auf den Standpunkt, daß in jener Herstellung der Scheiben keine mechanische Nachbildung liege, denn ein Erkennen der Melodie auf jenen Scheiben sei nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten und nur für die Eingeweih ten möglich, so daß es säst eine »Tüftelei» zu nennen sei, wenn man sagen wolle, es ließen sich die Melodiken auf jenen Scheiben lesen. Vor allein aber hätten sich die Angeklagten sowohl in einem thatsächlichen wie in einem entschuldbaren Nechtsirrtum befunden. Sie hätten geglaubt, daß ihre Musikwerke der Konstruktion nach den Spieldosen re gleichzustellen seien, und dies begründe eine» thatsächlichen Irrtum. Sie hätten aber auch angenommen, daß die früheren gegenteiligen Rechtsanschauungen durch das Erscheinen jener Konvention gegenstandslos geworden seien, und letzteres enthalte einen entschuldbaren Nechtsirrtum. Der Gerichtshof (Vorsitzender Landgerichts-Direktor Sieber) gelangte zu der Annahme, daß in der Herstellung jener Scheiben allerdings eine mechanische Vervielfältigung des betreffenden Liedes erblickt werden müsse, die nicht erlaubt sei, schloß sich aber insofern der Verteidigung an, als auch er davon ausging, daß sich die Angeklagten bei dem Vertrieb der *) Vergl. Börsenblatt 1889, Nr. 170. Scheiben in einem thatsächlichen Nechtsirrtum befunden hätten. Das Urteil lautete demgemäß auf Freisprechung der Angeklagten, jedoch gleich zeitig auf Einziehung der hergestellten Scheiben. Deutscher Schriftstellertag. — In der ersten Sitzung der Haupt versammlung des Deutschen Schriftstellerverbandcs in Frankfurt a. M., am Sonntag den 22. d. M., berichteten der Vorsitzende Schweichel und der Schatzmeister Ziemßen über den günstigen Stand und die Ent wickelung des Verbandes und seiner Einrichtungen. Hieraus wurden die statutenmäßig ausgelostcn Vorstandsmitglieder einstimmig wiedergewählt. Berner Litterarkonvention. — Der Beitrag des Deutschen Reiches zu dem in Bern gemäß Artikel 16 der Berner Litterarkonven tion errichteten »Büreau des internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst- betrug, wie wir den Tagesblättern entnehmen, im Jahre 1888 2970 ./<!. Mitteldeutsches Vereins-Sortiment, E. G. in Frankfurt a. M. — Die ordentliche Generalversammlung des Mitteldeutschen Vereins- sortimentes wird am nächsten Sonntag, den 29. September, nach mittags 3 Uhr in der Restauration -zum Prinzen von Arkadien-, gr. Bockenheimer Str. Nr. 9 in Frankfurt a. M. stattfinden. Vom Postwesen. Ausstellung.— Am Sonntag, den 29. d. M., wird in München die Eröffnung der zweiten internationalen Post wertzeichen-Aus stellung stattfinden. Gedenktag. — Die Firma Bial L Freund in Breslau (Inhaber: die Herren Leopold Bial und Victor Freund), gegründet 1864, Hauptdebit des Bibliographischen Instituts in Leipzig, hatte am ver gangenen Sonntag, den 22. d. M., die Befriedigung, auf glücklich durch lebte fünfundzwanzig Jahre einer gesegneten Thätigkeit zurückblicken zu dürfen, was wir gern und mit aufrichtigem Glückwunsch zur Kenntnis weiterer Kreise bringen. Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig. Vortrag.— Der zu Montag, den 23. d. M., angekündigte Vortrag des Herrn Georg Schmidt über die Technik des Buchdrucks hatte schon vor Beginn des selben eine große Anzahl Gäste herbeigelockt, so daß der kleine Saal im Buchhändlcrhause gut gefüllt war. Mit sichtlichem Interesse nahmen die Erschienenen die die Druckherstellung veranschaulichenden Gegenstände in Augenschein, welche vom Buchgcwerbemuscum in dankenswerter Weise zur Belebung und Illustration des Vortrags zur Verfügung gestellt und auf zwei langen Tafeln links und rechts von der Rednerbühne ausge breitet waren. — Der Herr Vortragende behandelte seinen Stoff in anregender und faßlicher Weise, am Schluffe zur Erklärung der Anschau ungsmittel übergehend und gestellte Fragen in liebenswürdiger und erschöpfender Weise beantwortend. Die klaren Darstellungen des Redners wurden von der Versammlung mit ungeteiltem Interesse ausgenommen und fanden den lebhaftesten Beifall. Bekanntmachungen buchh. Vereine und Korporationen. Berliner, Leipziger nnd Stuttgarter Verlegcrverein. (34264) Bekanntmachung. Wir machen darauf aufmerksam, daß unsere Vereine beschlossen haben, als letzten Zah lungstermin für Ueberträge, soweit die selben überhaupt gestattet worden sind, den 1. Oktober festzusetzen. Unser Nachtrag zur Ostermeß-Liste wird bereits am 15. Oktober erscheinen und alle Firmen, welche ihren Ver pflichtungen nicht nachgekommen sind, gestrichen werden. Berlin, Leipzig und Stuttgart, im September 1889. Die Vorstände der Verleger-Vereine. Anzeiqeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (35843) Hierdurch beehre ich mich ergebenst an zuzeigen, daß ich mit 1. Oktober a. o. unter meinem Namen eine Buch-, Kunst-, Mnsikalien- nnd Papier-Handlung Perbunden mit Antiquariat Hierselbst eröffnen werde. Während meiner 15jährigen buchhändl. Thätigkeit glaube ich mir die nötigen Kenntnisse erworben zu haben, um ein eigenes Geschäft in ersprießlicher Weise führen zu können. Ausge dehnte Bekanntschaften in meiner Vaterstadt, eine vorteilhafte Lage meines Geschäftslokals und ausreichende Geldmittel berechtigen mich zu der Hoffnung, daß mein Unternehmen von Erfolg begleitet sein wird. Ich richte an die Herren Verleger die Bitte, mir gütigst Konto zu eröffnen und gebe die Versicherung, daß ich jederzeit durch thätigste Verwendung für Ihren Verlag und gewissen hafte Erfüllung meiner Verbindlichkeiten mich Ihres Vertrauens würdig zeigen werde. Meinen Bedarf wähle ich selbst; dagegen bitte ich um sofortige Zusendung von Cirkularen, Plakaten und Antiquariats-Katalogen. Herr K. F. Koehler hatte die Güte, meine Vertretung für Leipzig zu übernehmen und ist gern bereit, weitere Auskunft zu erteilen. Hochachtungsvoll Freiberg i/S., im September 1889. Robert Grimmer. (35956) Hiermit die ergebene Mitteilung, daß ich vom 1. Oktober 1889 ab nur noch über Leipzig durch Herrn F. Volckmar beziehe. Meinem bisherigen Herrn Kommissionär in Berlin, Mittlers Sortiment, gestatte ich mir an dieser Stelle meinen besten Dank für die jederzeit exakte Bedienung zu sagen. Cottbus. H. Dtffert's Buchhandlung E. Kühn.
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