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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1875
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- Deutsch
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beschlüsse des Frankfurter Friedens bestehen noch in Kraft. Dies ist un glaublich, denn sie sind nicht Staatsverträge noch Bundesgesetze. Regierungscommissar Dambach: Ich muß gegen die letzte Behauptung des Vorredners Verwahrung einlegen; ich habe nur gesagt, die Frage ist sehr heikel und contestabel, ob die Beschlüsse vom 3. Jan. ungültig seien oder nicht, und ich denke doch, der Abg. Braun wird mir zntrauen, daß ich von dieser Stelle aus eine solche Aeußerung wahrlich nicht thun würde. Sachlich betone ich noch einmal, es liegt nicht so, ob wir den oesterreichischen Werken den Schutz geben wollen, sondern ob wir ihn ihnen nehmen sollen. Antrag Braun wird abgelehnt und die W. 20. und 21. nach dem Vorschläge der Commission angenommen. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfes über den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung. Nach tz. 1. desselben soll nur dem Verfertiger einer photogra phischen Ausnahme das Recht zustehen, ein durch Photographie her gestelltes Werk ganz oder theilweise „auf mechanischem Wege" nach zubilden. Abg. vr. Grimm hat zu demselben mehrere Abänderungs anträge gestellt und beantragt, zunächst im Z. 1. die Worte „auf mechanischem Wege" zu streichen. Referent vr. Wehrenpfennig und Geh. Postrath vr. Dambach erklären sich gegen den Grimm'schen Antrag und rechtfertigen den Standpunkt der Commission und der verbündeten Regierungen. Abg. vr. Brockhaus: Ich habe denselben Antrag, den vr. Grimm zu ß. 1. eingebracht, und mehrere seiner weitern Anträge, welche die Conseqnenz davon bil den, in der Commission gestellt und halte mich gegenüber den Ausfüh rungen des Referenten und des Bundescommissars für verpflichtet, diesen Standpunkt wenn nicht zu rechtfertigen, so doch als den von mir noch jetzt für richtig gehaltenen zu bezeichnen. Ich bin ganz damit einver standen, daß die Photographien einen geringer!, Schutz als die Werke der bildenden Künste erhalten, ich kann es aber nicht für gerechtfertigt an- sehen, daß nach Absatz 2. die nach Werken der bildenden Künste gefertig ten Photographien einen Schutz von 30 Jahren nach dem Tode des Ver fertigers erhalten, während die Originalausnahmen nach der Natur gegen Nachbildungen auf nicht mechanischem Wege, also durch die bildenden Künste, nicht einmal den durch dieses Gesetz sonst gewährten Schutz von fünf Jahren haben sollen. Wenn ich trotzdem diese Anträge im Hause nicht eingebracht habe, so ist dies geschehen, um das Zustandekommen des Gesetzes nicht zu gefährden, und ich richte aus demselben Grunde und An gesichts unserer jetzigen Geschäftslage die Bitte an den Abg. vr. Grimm, seine Anträge zurückzuziehen. Das Gesetz ist immerhin ein bedeutender Fortschritt für die Photographie, da sie bisher gar keinen Schutz hatte, und ein weiter gehender Schutz muß der Zukunft überlassen werden. Erfüllt vr. Grimm meinen Wunsch und erfolgt seitens des Referenten oder des Bundescommissars kein Widerspruch, so schlage ich dann vor, das ganze Gesetz nach den Commissionsbeschlüssen sn bloo anzunehmen. Nachdem Abg. vr. Grimm sich bereit erklärt, den von dem Vorredner ausgesprochenen Wunsch aus den von demselben entwickel ten Gründen zu erfüllen, und seine sämmtlichen Anträge zurück gezogen hat, und nachdem Abg. vr. Eberty für den Fall der Annahme des Gesetzentwurfes eu dloo einen von ihm gestellten Antrag eben falls zurückgezogen, nimmt das Haus auf die vom Präsidenten ge stellte Frage, der diesen Vorgang als einen ungewöhnlichen, aber, falls von keinem einzigen Mitgliede ein Widerspruch erfolge, zulässi gen bezeichnet, den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Com mission einstimmig en bloe an. MiSrellen. Die Hey-Speckter'schen F abeln und ihre Beurthei- lung in dem „Jllustrirten Weihnachtskataloge". — So bereitwilliger Zustimmung von Seiten der Laien und der Sachver ständigen sich gewiß der größereTheil des literarischen Jahresberich tes zu erfreuen hat, welchen Hr. vr. Carl Wustmann zu dem dies jährigen Jllustrirten Weihnachtskatalog geliefert, ebenso gerechtes Be fremden hat sicher bei den meisten Lesern das absprechende Urtheil gefunden, das sich in ebendiesem Berichte über die Hey-Speckter'schen ' Fabeln vorfindet. Ja es dürfte nicht zu viel gesagt sein, daß sich durch die Härte desselben nicht Wenige von den vielen Tausenden und Abertausenden geradezu verletzt gefühlt haben, die an das genannte Buch nicht anders als an einen lieben bewährten Freund aus den frühesten Tagen ihrer Kindheit zu denken gewohnt sind und die daher von Dankbarkeit getrieben es wiederum mit besonderer Freude ihren eigenen Kindern als eine reiche Quelle nachhaltigen Genusses dargeboten haben. Eingehend spricht sich daher auch ein Artikel des zu Hannover erscheinenden „Christlichen Schulboten" gegen diese Kritik des Hrn. vr. Wustmann aus. Wenn wir jedoch von einer Wiedergabe auch nur eines Auszuges desselben hier absehen, so ge schieht es infolge des gereizten und beleidigenden Tones, in welcher der Verfasser seiner Stimmung gegen Hrn. vr. Wustmann Ausdruck verleiht, und glauben wir eher im Interesse des gerade in den ge bildeteren Kreisen unsres Volkes so fest eingebürgerten Buches zu handeln, wenn wir das Urtheil anführen, welches einer unserer be währtesten Pädagogen, C. Kühner, in dem 3. Bande der Schmid'- schen pädagogischenEnchklopädie überdieSpeckter'scheuFabeln gefällt hat. Er sagta. a. O. S.8 l 6: „Der glückliche Erfinder dieser Gattung (der fabulirenden Kinderpoesie) wurde Wilh. Hey (Superintendent in Ichtershausen, ch 1854) aus Anregung von Otto Speckter's sinnigen Zeichnungen, die er mit illustrirendem Texte begleitete*). Seine Fünfzig Fabeln für Kinder sind nicht immer eigentliche Fabeln, son dern oft nur Personifikationen der Natur, aber durchweg liebliche, mit liebevollem, kindlich reinem und echt poetischem Sinne ausge führte Bilder, an denen Mt und Jung sich erfreut." Buchbinder als Buchhändler. — Diese durch die neue Gewcrbegesetzgebung in das Schulzische Adreßbuch eingeschmuggelte Branche liefert gar absonderliche Beispiele von der landläufigen An sicht, daß Jeder, der Bücher verkauft, auch Buchhändler sei und daß dazu weiter sonst nichts nöthig, als sich flugs einen Commissionär in Leipzig zu nehmen, um die enormen Procente, die der Verleger gibt, selbst zu schlucken oder sie durch Rabatt-Offerten mit dem Publicum zu theilen. Unsere Blätter haben schon mehrfache Belege dazu ge liefert und nebenbei ergötzliche Dinge über diese neue Buchhändler gattung geliefert. Durch Zufall ist dem Einsender der „Görlitzer Anzeiger" in die Hände gerathen, worin ein B. Bo eck daselbst, früher Buchbinder, durch ein Circular aber, soviel erinnerlich, in den Buch handel eingetreten, folgende Anzeige bringt: B- Boeck, Leihbibliothek, Buchhandlung und Buchbinderei .. . Alle Zeitschriften besorge lOys, billiger als Ladenpreis, beispielsweise: Gar tenlaube Quart, mit 1 45 H, Uebcr Land und Meer Quart. 2 70 H, Bazar Quart. 2 2b V — Sämmtliche Bücher, Lexica, Schulbücher besorge mit 10—20YH Rabatt, und wenn bei mix gebunden, mit 15—25yb Rabatt. — Musikalien 20—30YH, wenn vorräthsg 20 billiger. O, arme Görlitzer Collegen! Eine solche Concurrenz muß Euch alle zu Grunde richten; kauft denn noch wirklich ein Görlitzer ettpas bei Euch? Hält noch einer die „Gartenlaube" bei Euch mit, so thut er es gewiß nur noch aus alter Bekanntschaft, den» solche «Pchleuderm treibt doch keiner weiter. Diese Art Geschäftsbetrieb aber weiter be kannt zu machen, ist wohl hier der richtige Ort. B. Personalnachrichten. Herrn Hermann Rost, Besitzer der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in Leipzig, sind die Insignien eines Offiziers des kaiserlich osmanischen Medschidjeordens 4. Masse verliehen worden. *) Diese Darstellung von der Entstehung der Hey-Speckter'schen Fabeln beruht jedoch auf einem Jrrthum: wie nämlich notorisch feststeht, so sind vielmehr die Bilder durch den Text angeregt worden, indem Speckter einfach beauftragt wurde, zu den vorliegenden Hey'schen Versen Zeich nungen anzusertigen. — Dies zur Steuer der Wahrheit! Anm. d- Red-
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