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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1897
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- Deutsch
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5832 Nichtamtlicher Teil. 190, 18. August 1897. bedarf es eines allseitigen guten Willens und klugen Vor gehens. Vorerst sollten die Verleger- und Autorenverbände bei den beiderseitigen Regierungen vorstellig werden, um auf eine baldige Aenderung dieser Situation zu dringen. Das Einfachste und das auch den Wünschen der Schweizer Negie rung am nächsten Liegende wäre natürlich Oesterreichs Bei tritt zur Berner Litterarkonvention. Der Bericht der Leipziger Handelskammer über das Jahr 1895 führt die Thatsache, daß mehrere österreichische Musikalienhandlungen sich nunmehr in Leipzig niedergelassen und ihrem Lande den Rücken gekehrt haben, lakonisch, aber treffend auf »die Ab lehnung der Berner Konvention» seitens Oesterreichs zurück. Die Schweiz ist zwar klein, aber für Bücher ein gutes Absatzgebiet. Wenn daher österreichische Novellen- und Volks geschichtenschreiber es in Zukunft vorziehen würden, ihre Werke in Deutschland, im Unionsgebiet, erscheinen zu lassen, um einen wirklichen Schutz in einem großen Schutzgebiet zu erhalten, so wäre dies nicht verwunderlich; damit aber würden dem österreichischen Verlagshandel noch mehr Schwierigkeiten entstehen. Den Eintritt Oesterreichs in den Verband zu bewirken, liegt anderseits auch im Interesse des deutschen Buchhandels. In dem hier erwähnten früheren Aufsatz ist genügend auseinandergesetzt, wie verwickelt und schwankend der jetzt zwischen den beiden Ländern herrschende Rechts zustand ist. Ein stichhaltiger Grund, der Oesterreich von dem Anschluß an die Litterarunion zurückhielte, existiert schlechterdings nicht. Höchstens könnte etwa die Regelung des Ueber- setzungsrechts durch das neue österreichische Gesetz einen Anstoß bilden. Indem dieses Gesetz die ausdrückliche Wahrung des Ucbersetzungsrechtes durch einen Vorbehalt vom Autor fordert und die Veranstaltung einer Uebersctzung innerhalb dreier Jahre verlangt, welche Uebersctzung dann nur fünf Jahre nach Herausgabe ausschließlich geschützt wird, geht Oesterreich allerdings nicht so weit, wie die Berner Konvention mit ihrem bedingungslosen zehnjährigen Uebersetzungsrechtsschutz. Da aber Oesterreich ein polyglotter Staat ist, so wird es durch nichts gehindert, dieses Gesetz für den internen Verkehr bestehen zu lassen, also das Uebersetzungsrecht weniger weit auszudehnen, als gegenüber den eigentlich fremden Sprachen, wobei speziell das Französische in Betracht kommen kann. Wenn ein fran zösischer Autor zehn Jahre lang die Kontrolle über eine allfällige Uebersctzung ausüben kann, so verliert dadurch Oesterreich nichts; im Gegenteil bekommt das dortige Publikum genauere, treffendere Uebersetzungen vor Ablauf dieser Frist, wenn das Originalbuch etwas wert ist; es wird nicht mehr jeder »Schund« übersetzt; die Verleger bringen bessere, darum im Grunde auch billigere Verlagswerke zum Verkauf, weil sie auf einen sicheren Absatz während einiger Jahre zählen können. In gleicher Weise gehört Deutschland, ohne irgend welchen Schaden für seine Interessen, der Berner Ueberein- kunft seit bald einem Dezennium an, obschon es in seinem Landesgesetz, ähnlich wie Oesterreich, das Uebersetzungsrecht für die Einheimischen beschränkt hat. In der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom 18. Dezember 1895, wo die neue Gesetzesvorlage in allgemeiner Debatte beraten wurde, trat der Abgeordnete 0>. von Roszkowsky warm und unter Beifall des Hauses für den Anschluß Oesterreichs an die Berner Konvention ein. Vom Berichterstatter vr. Pietak wurden seine Argumente nicht direkt widerlegt, sondern er machte nur darauf aufmerksam, daß man diese Frage des Beitritts noch mit Muße prüfen solle. Im allgemeinen schien Oesterreich bis dahin den privat rechtlichen Unionen nicht besonders zugethan zu sein. Dies hat sich aber geändert. In diesem Frühjahr hat Oester reich — unter Vorbehalt der Ratifikation durch das Parla ment — seinen Beitritt zur gewerblichen Union, die am 20. März 1883 durch die Pariser Konvention gegründet wurde, erklärt. Warum sollte es einen nämlichen Schritt nicht auch gegenüber der verwandten Litterarunion thun? Eine Ermutigung zu diesem Schritte durch die österreichi schen und dann auch durch die deutschen Berufsorganisationen, wie z. B. den Börsenverein der deutschen Buchhändler, der sich in dieser Angelegenheit an die deutsche Reichsregierung wenden könnte, dürfte gewiß nicht auf eine unfreundliche Aus nahme in den maßgebenden österreichischen Kreisen stoßen. Ungebührliche, schädliche Zumutungen werden doch gewiß da durch an die Behörden nicht gestellt; wohl aber steht das wohlverstandene Interesse von Kunst und Litteratur und die ihnen gebührende gesetzliche Anerkennung im Vordergrund. Möge dieser Mahnruf nicht ungehört verhallen, sondern zu einem thatkräftigen Vorgehen anspornen, damit bald möglich Wandlung geschaffen werde, bevor die Nachdrucker ihr unlauteres Gewerbe in Schwung gebracht haben. Prof. Ernst Nöthlisberger. Kleine Mitteilungen. Beilage zur Allgemeinen Zeitung. — Die Redaktion der Beilage zur Allgemeinen Zeitung wird Mitte September d. I. Herr Oe. Oskar Bulle übernehmen. Or. Bulle, seit einigen Jahren in Florenz ausässig, verfaßte dort in Gemeinschaft mit dem Akademiker der Crusca Giuseppe Rigutini das neue große italienisch deutsche und deutsch-italienische Wörterbuch, das im Verlage von Tauchnitz in Leipzig und Hoepli in Mailand erscheint. Seine früheren Arbeiten galten vornehmlich der litterarischen Geschichte Italiens. Reue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. klatnras Rovitatss. öiblio^raxllis nsusr Orsobsiuaogsn allsr Otln- äsr aut cigiu Osbists äse klaturgssodiedts uucl clsr sxaRtsn 1Vis8susoiis,ltsu. XU llairrganA. Xr. 13 u. 14. (luii.) Hrsg-, von R,. Orisä1s,nctsr L 8olln in Osriin. 8". 8. 337—369. dir. 5124—5586. luristisoiigs Oittsraturbiatt, dir. 87. Lci. IX, k§r. 7. (14. August 1897.) 4". 8. 149—168. Koriin, Oari Os^nranns Vortag. Fünfundzwanzigste Versammlung deutscher Forst männer. — Die deutschen Forstmänner werden vom 30. August bis 2. September in Stuttgart versammelt sein. Denkmal. — In Heidelberg fand am 11. d. M. die Ent hüllung des dem Pfälzer Dichter Karl Gottfried Nadler, dem Verfasser von -Fröhlich Palz, Gott erhalt's- (geb. 1809, gest. 1849), errichteten Denkmals statt. Der Sohn des Dichters, Pfarrer Nadler von Waldangelloch war erschienen. Gestiftet wurde das Denkmal, das auf drei Meter hohem Sockel die in Erz gegossene Büste des Dichters zeigt, von Frau Louise Ries aus Karlsruhe. Als Ver treter der Stifterin übergab vr. Vierordt aus Karlsruhe das Denk mal, das der Oberbürgermeister im Namen der Stadt Heidelberg mit Dankesworten entgegennahm. Ausstellung. — Eine Ausstellung pädagogischer Litteratur soll vom 4. bis 6. Oktober in Stargard i. Pom. veranstaltet werden, wo in jenen Tagen die Pommersche Provinzial-Lehrer- Versammlung vereinigt sein wird. Die Anordnung der Ausstellung besorgt die dortige Wcbersche Buchhandlung. Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungs- Gehilfen. — Der Verein jüngerer Buchhändler zu Essen a/Ruhr hatte auf Sonntag den 1. August d. I. alle befreundeten Kollegen zu einem Vereinsausfluge geladen, mit dem eine außerordentliche Hauptversammlung d:r Rheinisch-Westfälischen Buchhandlungs-Ge- Hilfen-Vereinigung verbunden sein sollte. Bereits am Vormittage gen. Tages trafen die Teilnehmer aus Barmen-Elberfeld, Köln, Duisburg, Düsseldorf, Münster, Oberhausen und Paderborn in stattlicher Anzahl ein und wurden von den Essener Kollegen am Bahnhose aufs herzlichste empfangen und zum Restaurant Kißner geleitet, das im Fahnenschmuck prangte. In dem höchst geschmackvoll dekorierten Frühstückszimmer wurde ein Begrüßungs- trunk eingenommen und die Gäste vom Vereinsvorsitzenden, Herrn A. Ernst, in herzlicher Weise bewillkommnet. Hierauf wurde dem gemütlichen Vereinslokal, das sich für die große Anzahl auswärtiger Kollegen als zu klein erwiesen hatte, ein Besuch abgestattet und sodann im Stadtgarten ausgeruhl. Nach 1 Uhr gings zurück zum Restaurant Kißner, wo eine mit Blumen freundlich geschmückte
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