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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1897
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- Deutsch
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7, 11. Januar 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 231 für ihren Verfasser William Gilette, während der Verfasser von -The Girl- 75000 Dollars einstrich. Freisprechung. — In Nr. 255 des Börsenblattes vom 2. November 1896 wurde über einen Kassendesekt von etwa 1300 fl. in der Gehilfen-Krankenkasse der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien händler berichtet, der dem früheren Kassierer Gustav Burger zur Last fiel. In der jetzt hierüber gepflogenen Gerichtsverhandlung wurde der Beschuldigte freigesprochen. Die -Wiener Zeitung berichtet über die Verhandlung wie folgt: -Am 24. September v. I. wurde der Buchhalter der Firma Wilhelm Braumüller, Gustav Burger, seiner Stelle als Kassierer der Gehilfen-Krankenkasse der Buch-, Kunst- und Musikalien-Händler entsetzt und sollte die Kasse seinem Nachfolger Hanns Frisch über geben, was er mit allerlei Vorwänden zu verzögern wußte. Am 8. Oktober verschwand Burger aus Wien. Am 27. Oktober stellte er sich selbst dem Stadtpolizei-Kommissariate mit der Angabe, er habe sich nur eine Fahrlässigkeit zu schulden kommen lassen, indem er einmal die Kasse offen aelassen habe. Diese sei unterdessen bestohlen worden. Aus der Kasse fehlten 1103 fl. Bargeld, Koupons und eine Kronprinz Rudolph - Priorität im Werte von 200 fl. Den Angaben Burgers konnte nach seinem Verhalten kein Glauben geschenkt werden, und er war daher vor dem Erkenntnis gerichte der Veruntreuung angeklagt, wofür St.A.S. Schmid bauer eintrat. Der Angeklagte erklärte sich nichtschuldig und be- harrte bei seinen der Polizei gemachten Angaben. Er sei nicht aus Wien geflohen, sondern sei nur zu Bekannten gereist, um das Geld zum Ersätze aufzubringen. Das wäre ihm auch gelungen, jedoch cs sei schon zu spät gewesen. Er ist der Ansicht, die Kasse, die sich j in einem Raume des Geschäftes Braumüllers befand, sei von einem Fremden bestohlen worden. Der Präsident konstatierte, daß der An geklagte sich des besten Leumundes erfreut und daß die Angaben über den Aufwand Burgers übertrieben scheinen. Die Konstatie rung des Präsidenten wurde durch die Zeugen-Depositionen ver stärkt. Der Prokurist der Firma Braumüller erklärte, daß das Kassenlokal durch eine unversperrte rückwärtige Thür zugänglich sei, deren Absperrung er wiederholt verlangt habe, damit sich nicht ein Fremder einschleichen könne. — Gustav Burger wurde von der Anklage freigesprochen.- Vermächtnis. — Der am 9. November 1896 verstorbene Gründer und Chef der Buchhandlung Bermann L Altmann in Wien, Herr David Bermann, hat der Krankenkasse des Vereins der Wiener Buchhandlungs-Gehilfen -Buchfink- 400Kronen vermacht. Personaluachrichten. Ernennung. — Wie in gestriger Nummer d. Bl. im Bericht über das Jubiläum der Pierer'schen Hofbuchdruckerei (Stephan Geibel L Co.) in Altenburg schon erwähnt worden ist, hat der Herzog von Sachsen-Altenburg den Mitinhaber und Leiter der Jubelsirma, Herrn Stephan Geibel in Altenburg, zum Kommer zienrat ernannt. Gestorben: am 8. Januar nach kurzer Krankheit im noch nicht vollendeten fünfzigsten Lebensjahre der Verlagsbuchhändler Herr Robert Ferdinand Bierey, Mitinhaber der Firma Verlagsmagazin (R. F. Bierey) in Leipzig. Sprechsaal Kampf um die Ladenpreise. Das Weihnachtsgeschäft liegt hinter uns. Ob es den Erwar tungen entsprochen hat, mag unerörtert bleiben. Beeinträchtigt ist es in Hamburg jedenfalls durch Preisunterbietungen, die durch Zeitungsbeilagen in Zehntausenden von Exemplaren verbreitet wurden. Besonders auffällig waren darin in tadellos neuen Exem plaren angezeigt: Spamers großer Handatlas, statt 20 ^ nur 16 75 Brockhaus' großes Konversationslexikon, 14. Ausl., statt 160 ^ nur 120 (andere Anzeigen sogar nur 75 Andrees Handatlas, statt 28 ^ nur 23 50 -Z; Buch der Erfindungen, neueste Ausl., L Band statt 10 ^ nur 8-F; Reuters Werke, 7 Bände, statt 26 ^ nur 19 50 -Z; u. s. w. Es mag für die Verleger solcher Werke, die durch Kolportage und Sortiment eine enorme Verbreitung finden, schwer sein, die Quellen zu verstopfen, aus welchen diese Unterbietungen gespeist werden; aber bedauerlich für den Sortimentsbuchhandel bleiben sie in hohem Grade. — Ein interessantes Nachspiel haben einige andere Preisunter bietungen gehabt. Hamburg ist der Verlagsort zweier Bilderbücher, bei denen die Reklame in vorher kaum gekannter Weise angewandt wurde, nämlich der -Struwwelliese- und -Lies und Lene-. Der hiesige Buchhandel, soweit er in dem Hamburg-Altonaer Buch Händler-Verein organisiert ist, hat zwar von Anfang an den Ver trieb dieser Bilderbücher beharrlich abgelehnt. Um so mehr waren sie an Orten zu treffen, wo man Bücher sonst nicht zu suchen pflegt, in großen Bazaren, in den Buden des Weihnachtsmarktes neben Pfefferkuchen und ähnlichen Dingen, auf den Karren in den Straßen u. s. w. Zu welchen Preisen die Bücher dort feilgeboten und verkauft worden sind, weiß ich nicht; ich habe aber keinen Grund, die Aussage eines respektablen Herrn zu bezweifeln, der mir sagte, er habe die -Struwelliese- (2 ^ ord.) zu 75 ^ auf der Karre kaufen können. In den Schaufenstern der Antiquare prangten jedenfalls Exemplare zu 1 50 und wurden zu diesem Preise auch in den Zeitungen angeboten. Einer dieser Herren ging noch weiter: Er zeigte die -Struw welliese- sowohl, als auch -Lies und Lene- öffentlich zu nur 1 ^ 25 an. Was geschah? Der Verleger strengte sofort eine Klage an und suchte durch eine einstweilige Verfügung die weiteren Anzeigen zu verhindern. Ueber den Prozeß habe ich nur gehört, daß zwei Termine schon stattgefunden haben, in denen viel mit Verkehrsordnung. Gewerbesreiheit, früheren Erkenntnissen u. s. w. hantiert worden sein soll, und daß der Anwalt des Klägers schließlich Vertagung beantragt habe, um sich näher informieren zu können. Der Beklagte soll erklärt haben, er hätte die fraglichen Exemplare aus zweiter Hand von Groß-Ramschern gekauft und könne mit seinem Eigentume machen, was er wolle. Als ich davon hörte, daß die Klage nicht sofort abgewiesen wäre, faßte ich einen Hoffnungsschimmer und glaubte, man würde künftig den Preisunterbietungen zu Leibe gehen können. Denn wenn bei Büchern, die auf Straßenkarren und in Jahrmarktsbuden zu verschiedensten Preisen vertrieben werden, auf Jnnehaltung des Ladenpreises geklagt werden kann — kann man bei solcher Ware überhaupt noch von einem Ladenpreise sprechen? — wie viel eher dann bei Büchern, die nie dem regulären Sortimentsvertriebe ent zogen worden sindl Aber bei näherem Nachdenken komme ich zu der Ueberzeugung, daß auch das Gesetz über den unlauteren Wett bewerb dem Buchhandel nach dieser Seite nicht wird helfen können, so sehr ich es auch wünschen möchte. Oder sollte es möglich sein, Preisunterbietungen auf Grund des unlauteren Wettbewerb-Gesetzes künftig ahnden zu können? Diese Frage — ganz abgesehen von dem vorliegenden Falle, in dem es sich um aus zweiter Hand bezogene Bücher handelt, die auf einen Ladenpreis überhaupt keinen Anspruch machen können — scheint mir wichtig genug, um einer Erörterung wert zu sein. Hamburg, 2. Januar 1897. Justus Pape. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s1718j Hierdurch die ergebene Mitteilung, daß ich meinem bewährten Mitarbeiter Herrn Richard Hornig aus Jauer i/Schl. Prokura erteilte, und bitte ich, davon gef. Kenntnis nehmen zu wollen. Die Prokura des Herrn Lr. pbil. Rich Carl bleibt bestehen. Dresden, am 8. Januar 1897. A. Müller-Fröbelhaus. 'Herr Richard Hornig wird zeichnen: ppasiA. Müller-Fröbelhaus (R. Hornig). s1772j ^ I-ZN- liei-Iin. ----- Wir üboroabmsu äig bsrliuor liom- roissiou iür äis kirioa Oskar llsudüsr's öuollll. (Herrn, kostn) in Neuruppin. Osrlin 8.1V. 46, 8. lanrmr 1897. Lrirst rlorwruurr L 60. 32
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