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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1870
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700214
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sein. Referent bekennt sich zu dem Territorialprinzip und glaubt, daß schon die Bestimmungen des zweiten Entwurfs, welche darüber hinausgehen, zu vielfachen Verwirrungen auf dem ohnehin so heik- flichen Gebiete des internationalen Privatrechtes führen werden. Referent hat sich darauf beschränken müssen, die Ausführungen Des Verfassers kurz anzudeuten, und kann nur wiederholt deren eigenes Studium empfehlen. vr. Georgi. Bericht über die Generalversammluna des Vereins der Buchhändler zu Leipzig am 31. Januar 1870. DerVorsihendedesVereins,Hr-Stadtältester Härtel, eröfsnete die Versammlung mit dem Bericht über die den Verein betreffenden Vorkommnisse des verflossenen Jahres und gedachte hierbei zuerst einer der Deputation im März zugegangenen Beschwerde derOber- Postdirection über Contraventionen gegen das Postgesetz des Nord deutschen Bundes, welcher einige hiesige Firmen bei Versendung von postpflichtigen Gegenständen beschuldigt waren, und begleitete diese Mittheilung mit einer erneuten ernsten Mahnung zu strenger Jnne- haltung der durch das Gesetz gezogenen Schranken. Nach dem Uebergang des Börsengebäudes in den Besitz des Börsenvereins hat der Börsenvorstand die Mitwirkung der Depu tation behufs Entwerfung einer neuen Börsenordnung in Gemäß heit von §. 24. des Actienvertrags in Anspruch genommen. Mit großem Bedauern gedachte der Vorsitzende des in letzter Zeit wieder überhand genommenen Vertriebes der obscönen Literatur, die zu mehrfachen Beschwerden bei der Deputation Veranlassung ge geben und in den jüngsten Tagen die gefängliche Einziehung eines der besonderen Pflege dieses gesetzwidrigen und den Buchhandel schändenden Handels überwiesenen Subjectes zur Folge gehabt hat. Dem Vorstande des Buchhandlungsgehilfen-Vereins, der in diesem Winter seinen Genossen eine Reihe wissenschaftlicher Vor träge vermittelt hat, wurde in Anerkennung seines ehrenwerthen Strebens eine Subvention von 50 Thlrn. bewilligt. Die Lehranstalt für Buchhändlerlehrlinge hat dem verstorbenen ehemaligen Kollegen Hrn. Immanuel Traugott Möller ein Vermächtniß von 200 Thlrn. (zum Zwecke der Creirung einer Frei stelle an gedachter Anstalt) zu verdanken. Die neue Redaction des Entwurfs eines Gesetzes für den Nord deutschen Bund, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, musi kalischen Kompositionen u. s. w., hatte der Deputation Veranlassung zu einer Eingabe an das Ministerium des Innern gegeben, worin sie dasselbe, unter Verzichtleistung auf alle sonstigen, durch die neue Redaction hervorgerufenen Bedenken, um seine Befürwortung bei dem Bundesrath des Norddeutschen Bundes dafür ersuchte, daß in §. 40. des gedachten Entwurfs als der Ort, wo die Eintragsrolle ge führt werden soll, nicht Berlin, sondern Leipzig bestimmt werde. Es ist von Anfang an, und auch noch in dem Entwurf, der von dem Bundeskanzleramt selbst den im Januar dieses Jahres auf seine Veranlassung in Leipzig stattgefundenen Berathungen des Börsen- vereius der deutschen Buchhändler zur Grundlage überwiesen wurde, als der Ort, wo diese wichtige Urkunde geführt und aufbewahrt werden solle, Leipzig bestimmt. Es gehört diese Bestimmung zu denjenigen, welche aus deni von der königl. sächsischen Regierung im Jahre 1857 hervorgerufenen und später dem ehemaligen Deutschen Bunde vorgelegten Entwurf des Börsenvereins der deutschen Buchhändler in den neuen Entwurf hinüber genommen sind. Gegen dieselbe ist von keiner Seite ein Einwand erhoben wor den, man schien allseitig einverstanden, daß Liese neue bedeutsame Einrichtung an den Ort gehöre, welcher seit alter Zeit der Sitz des Älörsenvereins der deutschen Buchhändler ist und als solcher sich -jederzeit bewährt hat. Es geht auch aus den Motiven zu dem oben gedachten ersten, von dem Bundeskanzleramt eingereichten Entwurf zweifellos hervor, daß gegen die Wahl Leipzigs irgend ein Bedenken nicht obwaltete. Um so mehr mußte es befremden, in dem jetzt vorgelegten neuesten Entwurf 8-40. die Bestimmung zu finden: „Die Eintrags rolle wird in B erlin beim Bundeskanzleramt geführt." Durch die veränderten Bestimmungen des neuen Entwurfs hat die Eintragsrolle allerdings einen Theil ihrer Bedeutung eingebüßt, aber je größer die Wahrscheinlichkeit ist, daß dieselbe mit der Zeit doch noch den ihr ursprünglich zugedachten Charakter einer allge meinen deutschen Bücherrolle erlangen werde, um so mehr muß schon jetzt jeder Versuch, sie dem Zusammenhang mit der Corporation der deutschen Buchhändler zu entziehen, zurückgewiesen werden. Aber die Beibehaltung Leipzigs als Sitz der Eintragsrolle empfiehlt sich auch noch aus einem andern wichtigen Gesichtspunkte. Von Anfang an ist es auf ein sich über alle deutschen Staaten er streckendes Gesetz abgesehen gewesen, und aus diesem Gesichtspunkt wurden von dem Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buch händler zu den Leipziger Berathungen im Januar dieses Jahres auch Buchhändler aus Württemberg und Bayern eingeladen, die dem an sie ergangenen Ruf mit derselben Freudigkeit gefolgt sind, wie ihre dem Norddeutschen Bunde angehörenden College,,. — Es geschah in der sichern Voraussetzung, daß das Gesetz demnächst oder mit der Zeit für den ganzen deutschen Buchhandel Geltung erlangen werde. Trotz der augenblicklichen politischen Trennung betrachtet der deutsche Buchhandel sich nach wie vor als eine un- getrennte deutsche Corporation und Leipzig als den ihn von alter Zeit verbindenden Mittelpunkt. Diesem Be wußtsein soll man Rechnung tragen und nicht ohne Noth Be stimmungen in das Gesetz aufnehmen, die demselben in den Augen unserer süddeutschen College,, einen particularistischen Anschein geben. Die Deputation hatte die Genugthuung, daß der Börsenvor stand, den sie von ihrem Schritt in Kenntniß setzte, denselben nicht nur billigte, sondern ihn durch eine eigene, selbständig motivirte Eingabe an die königl. sächsische Regierung unterstützte. Nachdem schließlich der Vorsitzende noch über die cingetretenen Personalveränderungen Bericht erstattet und dem vor kurzem ver storbenen Hrn. vr. Adolph Ambrosius Barth verdiente Worte warmer Anerkennung gewidmet hatte, ging man zu dem letzten Gegenstand der Tagesordnung über, der Berathung und Beschluß fassung über die neuen Vereinsstatuten, welche im gedruckten Ent würfe Vorlagen. Die hauptsächlichste Abänderung besteht in der Herabsetzung des Eintrittsgeldes von 20Thalern auf 5Thaler. Die Versammlung war mit der Deputation einverstanden, daß diese Herabsetzung in den Zeitverhältnissen begründet und der einzige Weg sei, sämmtliche Leipziger Buchhändler dem Verein zuzuführen, und genehmigte die Vorlage ohne weitere Discussion. Miscellen. Für die Interessen des Colportagehandels erscheint seit Anfang dieses Jahres ein neues Blatt unter dem Titel: „Allgemeines Deutsches Centralblatt für die Colportagc rc., herausg. von Fritz Lämmel" (Monatlich 2 Nrn. von — 1 Bogen in 4. Hamburg, Selbstverlag. Preis halbjährl. 20 Ngr.). Was der Her ausgeber damit will, findet sich kurz in Len Worten zusammengefaßt: „der Colportage eine geachtete Stellung im Buchhandel verschaffen". Bei den reichen praktischen Erfahrungen, welche sich Hr. Lämmel auf dem fraglichen Gebiete erworben hat, sowie bei seinem aner- kennenswerthen Eifer, womit er bekanntermaßen alles unsolide Treiben im Colportagewesen vor die Öffentlichkeit zieht, darf man erwarten, daß sein Unternehmen von gedeihlichem Einfluß auf die fernere Entwickelung dieses neuen Geschäftszweiges sein werde, und somit sei dasselbe der wohlwollenden Unterstützung aller beiheiligten Kreise bestens empfohlen.
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