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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 225, 26. September 1918. vorwiegend zu wissenschaftlichen Zwecken gesammelt zu werden pflegen«, meist so uferlos und verschwommen, daß trotz aller Kommentare erst der Richter sprechen muss, um, allerdings auch nur für den besondere» Fall, einigermatzcn Klarheit zu schaffen. Viel schuld mag daran die Fixigkeit haben, mit der gegenwärtig die Gcsetzgebungsmaschine uns mit Gesetzen, Verordnungen, Er lassen und Verfügungen in kaum sestzustellendcr Zahl über schüttet, eine Fixigkeit, die oft im umgckchrteu Verhältnis zur Richtigkeit steht, weil sic sich nicht einmal Zeit läßt, die in Be tracht kommenden Interessentenkreise auch nur gutachtlich zu hören. Nur wer zufällig am grünen Tische mit sitzt oder sich dazu drängt, findet das Ohr des Gesetzgebers und kann auf Berücksichtigung seiner Wünsche rechnen, namentlich wenn ihm ein entsprechendes »Organ« zur Verfügung steht; alle anderen müssen zuschen, wie sie sich mit den vollendeten Tatsachen ab- sinde». Wären sonst Wohl den Verlegern der Tageszeitungen Millionen Mark Liebesgaben bewilligt worden, während Buch- und Zcitschriftenvcrlcgcr sich mit den Brosamen zu begnügen haben, die von dem auch jetzt noch reich besetzten Tische der Papiermachcrei fallen? »Inter arma silent Isxes«; das Wort des alten Römers ist im Weltkriege ebenso zu schänden gewor den wie die Prophezeiungen unserer Nationalökonomen, daß die Gegenwart keinen Krieg von mehrjähriger Dauer führen könne. Mit dem Kriege haben wir uns abgefunden, mit der Art der gegenwärtigen Gesetzgebung aber, die uns oft mehr als der Krieg zu schassen macht, werden wir wahrscheinlich zeit lebens Krieg führen. Das Reich braucht Geld, und cs ist selbstverständlich, das; cs beschafft werden mutz, schon weil des Reiches Untergang auch die Preisgabe unserer eigene» Existenz bedeuten würde. Ilm aber die Regierung unterstützen zu können, müssen Kopf und Hände frei sein, da die Mittel nur durch produktive Arbeit be schafft werden können. Statt dessen haben wir uns jetzt mit De finitionen hcrumzuschlagen und sind, verstrickt in ein Retz von Gesetzen und Verordnungen, mit einer Fülle unproduktiver Kleinarbeit belastet, die, Wesentliches in Unwesentliches ver kehrend, uns immer weiter von dem eigentlichen Zwecke alles Tuns: der Werte schaffenden Arbeit entfernt. Es ist hier nicht von der Mehrarbeit die Rede, die dem Geschäftsmann, besonders dem Buchhändler, aus der Beobachtung der zur Sicherung des Reiches erforderlichen Matznahmen (Zensurvorschriftcn, Ver sendung ins neutrale Ausland usw.) erwächst. Sie ist sclbstver- stündliche Pflicht und mutz als ein notwendiges, durch den Krieg bedingtes Übel mit in den Kauf genommen werden. Ist jedoch das Gleiche auch der Fall mit den durch die Fixigkeit unserer Gesetzgebung entstehenden Unklarheiten, den zahlreichen Er schwerungen und sonstigen Matznahmen, besonders im Geschäfts verkehr? Ist der Verkehr, der lebcnschaffende Hauptnerv aller geschäftlichen Tätigkeit, überhaupt ein geeignetes Objekt der Besteuerung? Die Propaganda, der die Post meist dient, ist ja doch nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck, indem sie Handel und Wandel in regeren Fluß zu bringen, Entferntes miteinander zu verbinden sucht, Guter von dein Orte, wo sic überflüssig sind, dahin schafft, wo sie gebraucht werden, kurz, möglichst zahlreiche Volksgenossen zur Teilnahme an allem wirtschaftlichen Geschehen veranlasst. Dieses Tun durch eine Besteuerung zu unterbinden, heisst die Henne schlachten, die goldene Eier legen soll, ein Verfahren, das um so unverständ licher erscheint, als cs gegenwärtig sowohl an Gold wie an Eiern fehlt. Auch der Börsenverein, von jeher auf dem Standpunkt stehend, daß jede Besteuerung des Verkehrs ein übel sei, hat sich gleich anderen Körperschaften gegen die Neubelastung erklärt, die durch die neue Postordnung der Geschäftswelt vom 1. Okto ber 1918 an wiederum auferlegt worden ist. Wird doch durch die Erhöhung der Drucksachen ganz besonders der Buchhandel betroffen, dessen Ware ja größtenteils als Drucksache versandt wird. Der Vorstand des Börsenvcrcins hat daher gebeten, be sonders mit Rücksicht auf die kulturelle Stellung der Zeitschrif ten, unter allen Umständen dahin zu wirken, daß die »Druck- sacheiiverscndung bis zur Grenze von 59 x auch ferner zum bis herigen Satze von 3 Pfg. und die Drucksachenverscndung von 5V bis 190 x zum Satze von 5 Pfg. belassen werden, daß ferner die Gewichtsstufe von 250 bis 509 Z — die den Hauptteil der Bücher trifft — wieder eingesetzt und nur mit einer mätzigcn Erhöhung bedacht wird, und daß schließlich die Erhöhung der Gebühren für Fernpostkartcn und für Pakete, wenigstens für 5 üg-Pakete, vermieden wird«. Diesem Ersuchen ist von dem Gesetzgeber nicht oder doch nicht in dem gewünschten Umfange entsprochen worden. Da gegen befindet sich in der Verordnung ein Passus, der anschei nend von vielen übersehe», von anderen nicht richtig verstanden und gewürdigt worden ist. Es heißt da in dem Abschnitt über Drucksachen <vgl. Bbl. Nr. 213): Für von der Reichsabgabe befreite Drucksachen, die 1. nur Zeitungen oder Zeitschriften enthalten, wenn die Zei tungen oder Zeitschriften von, Verleger an andere Zci- tnngSvcrlcgcr oder an Personen verschickt werden, die sich nicht gewerbsmäßig mit dem Vertriebe dieser Zeitungen oder Zeitschriften befassen, oder 2. nur politische, Handels- oder andere Nachrichten allgemei ner Bedeutung enthalten, wen» diese Nachrichten von N a ch r l ch t c n b n r e a » s an Zeitungen, Zeitschriften oder Zeitnngsvcrlcgcr verschickt werden, beträgt die Gebühr: bis Sv 8 cinschliehlich 3 Pfü Uber 50 „ tM 8 5 Pfg „ 100 „ 25N g 1» Pf„ „ 250 „ SW 8 „ 2V Pfg „ 500 ^ „ 1 kg M Pfg Von der Rcichsabgabe besreite Drucksachen müsse» mit der deut lichen Angabe des Absenders und, je nachdem es sich um Zeitungen and Zeitschriften oder Nachrichten handelt, mit der Bezeichnung »Zei tungen, Zeitschriften- oder »Nachrichten- versehen fein. Sic dürfen nur bei der postseitig bestimmten Postanstalt ansgcliefcrt werden. Bei Nachrichtensendungen mich ans der Aufschrift hervorgchcn, bah der Absender ei» Nachrichtcnbnrcan und der Empfänger eine Zeitung, Zeitschrift oder ein Zcitungsverlcgcr ist. Nichtfrcigemachte Drucksachen werden nicht abgefandt. Eine erwünschte Ergänzung erfahren diese Bestim mungen durch einen anscheinend offiziösen Artikel der »Neuen Post« Nr. 36 vom 7. September 1918, dem wir nachstehende Ausführungen entnehmen: »In der Regel wird die Auslieferung bei der Bestell- Postanstalt des Absenders zu erfolgen haben, doch sollen Wünsche wegen Auflieferung bei einer anderen Postanstalt <z. B. Bahnhofs-Postamt) nach Tunlichkeit berücksichtigt wer den. Der Inhalt solcher Drucksachen ist bei der Aufgabc-Post- anstalt durch möglichst häufige Stichproben zu prüfen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit steht in erster Linie der Aufgabe-Postanstalt zu. Bestehen bei der Bcstimmungs-Post- anstalt Zweifel, so sind sic im Benehmen mit der Äufgabe- Postanstalt aufzuklärcn. Verzögerungen in der Absendung oder Aushändigung der Drucksachen sollen bei Ausführung der Prüfung möglichst vermieden werden. SindindcnScn düngen au tzerdcnZeitun- gcn, Zeitschriften oder Nachrichten andere nicht von der Rcichsabgabe befreite Druck sachen, handschriftliche oder gedruckteMit- t e i l u n g e n, N u n d s ch r e i b e n, R e ch n u n g e n u. d g l. enthalten*), so unterliegen die Sendungen der Rcichs abgabe. Kopflose Zeitungen (sogenannte Normalzeitungen) sind als Zeitungen im Sinne des Rcichsabgabengesctzes an- zusehcn. Als ,gewerbsmäßiger Betrieb' ist das bloße Austragen der Zeitungsnummer» nicht anzusehen; ein Vertrieb der Zeitung liegt nur vor, wenn — wie beim Händler- der Ab satz der Zeitung Gegenstand eines selbständigen Unternehmens ist und nicht bloß im Auftrag und nach den Weisungen des Verlegers erfolgt. Läßt ein Verleger Zeitungen und Zeitschriften oder ein Nachrichtenbüro Nachrichten an einem auswärtigen Orte drucken und ist die Druckerei beauftragt, die Zeitungen usw. an die Bezieher unmittelbar in Drucksachensendungen zu ver-> 9 Von uns gesperrt. Red. d. Bbl.
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