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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Werbung und Vertrieb von Druckschriften unter Berücksichtigung beö CaminlungögeselreS Bei der Werbung für den Bezug von Druckschriften darf nicht auf gemeinnützige Zwecke oder Ziele hingewlcsen (8 6 des Samm- lungögcsetzcs) oder auf den zu Werbenden dahin eingewirkt werden, das; er für seinen eigenen Bedarf zur kostenlosen oder verbilligten Abgabe an einen Dritten kaufen soll (Patenanftragswerbling — 8 1 des Canlinlungögesetzcs), eS sei denn, baß dafür die Genehmigung beö Reichsministcrö beö Innern oder des zuständigen Regierungs präsidenten erteilt worden ist. Hierzu war n. a. auch in Zeitungsnotizen die Meinung vertreten worden, das; Angebote für den eigenen Bedarf zwar erfolgen dürften, cö sich jedoch dabei z. B. bei Betrieben nur um einige wenige Exem plare für Wartezimmer, Werkbüchereten, Kantinen und ähnliche Ein richtungen handeln könne. Darüber hinaus ist nach bei uns vorlie genden Unterlagen sogar behauptet worden, das; die Bestellung eines Betriebösührcrö für seine Gefolgschaftsaiigchörtgen nur dann nicht gegen daö Sammlnngsgesetz verstoße, wenn sie ohne schriftliche oder mündliche Aufforderung (Werbung) erfolge. Wir haben daraufhin den zuständigen Minister um Aufklärung gebeten. Durch ein an uns gerichtetes Schreiben des Neichöminlstcrö deö Innern vom 20. September 1040 ist nunmehr klargestellt worden, das; durch das Verbot der Patenschaftöwerbnng und des Hinweises ans gemeinnützige Zwecke der rein gewerbsmäßige Vertrieb von Druck schriften nicht ausgeschlossen ist. Eine Werbung fällt auch dann nicht unter die Patenschaftswerbnng, wenn sie sich darauf beschränkt, die Druckerzeugnisse z. B. einem Betriebssichrer unter gleichzeitigem Hinweis darauf anzubicten, daß sie sich zu Geschenken an Dritte bei besonderen im Betrieb begründeten Anlässen, wie z. B. Firmen- jnbiläen, Gesellenfeicrn usw. eimien. Denn derartige Geschenke ge hören genau so zum »eigenen Bedarf« deö Betriebes wie z. B. Bücher für Wartezimmer, Werkbüchereien, Kantinen und ähnliche Betricbs- einrichtungen. Voraussetzung ist allerdings, daß Inhalt der Werbung die besondere Eigenschaft des angebotenen Druckerzeugnisses ist und nicht der Hinweis auf eine Verpflichtung des Geworbenen in irgend welcher Hinsicht. Mit diesen Ausführungen dürften die bis jetzt noch bestehenden Zweifel beseitigt sein und Fälle unzulässiger Werbung in Zukunft vermieden werden. Anerkennung deutscher Kulturarbeit iu Rumänien Nachdem im Deutschen Reiche durch die Schaffung einer amtlichen Schriftform für die Deutsche Kurzschrift eine erfolgreiche Arbeit für die Verbreitung der Kurzschrift auf weite Sicht gegeben ist, gewinnt diese amtliche Deutsche Kurzschrift in zunehmendem Maße auch Be deutung für das Ausland. In enger persönlicher Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Fachmann und einem solchen aus Sieben bürgen entstand eine Übertragung der amtlichen Dentschen Kurzschrift auf das Rumänische. Das Lehrbuch der »Rumänischen Kurzschrift« auf der Grundlage der Deutschen Kurzschrift von Karl Lang und Michael Gracser (Winklers Verlag Gebrüder Grimm, Darmstadt) ist vom Ministerium für Nationale Erziehung in Bukarest für alle Mittelschulen Rumäniens durch Erlas; 1041 vom 17. Juli 1040 ge nehmigt worden. In Rumänien wurde bis jetzt rumänische Steno graphie nur nach französischen Vorbildern gelehrt. Neuerscheinungen deö deutschen MusikalienhandelS Diese bisher im Börsenblatt erschienene Bibliographie wird auf Grund einer Vereinbarung in Zukunft von der Zeitschrift »Musika- lienhandel« veröffentlicht. Verkehrsnachrichten Drucksachen Bet Drucksachen unterliegen Bruchstriche, Schrägstriche und die bei den verschiedenen Rechnungsarten gebräuchlichen Zeichen fitr »und«, »mal« u. dgl. nicht der Wortzähluug. Hierzu rechnen auch die Zeichen » « (gleich) und »—« (bis^. An offen gelassenen Stellen des gedruckten Wortlauts für sich nachgetragene Angaben wie »8-j- 18 ^20« oder »24 — 00« bleiben bei Ermittlung der Zahl der nach getragenen Wörter außer Betracht; sind sie in Verbindung mit Wör tern nachgetragcn, so rechnen sie als ein einziges Wort. Hiernach ist z. B. die Nachtragung »24. — 80. September« als zwei Wörter zu zählen. ^a^ter ^erfurth, Leipzig. — Bering: Verlag »es Bvr^cnveretnv »er ditton: Leipzig 0 1, Gerichtsweg 2«, Pvstschltcstfach 274/78. — Dru Zur Zeit ist Preis Einschreib-, PostanwelsungS-, Postnachnahme- und PostaustragSdienst mit dem Protektorat nach innerdeutschen Gebührensätzen Mit der Aufhebung der Zoll- und Devisengreuze zwischen dem Protektorat Böhmen und Mähren und dem übrigen Reich am 1. Okto ber 1940 fallen die Verzollung und die devisenrcchtlichen Beschrän kungen im Brief-, Paket- und Postzahlungsdienst weg. Vom genannten Tage an werden der Eknschreib--, Postanwei- sluigs-, Postnachnahmc- und PostaustragSdienst mit dem Protek torat Böhmen und Mähren nach den innerdeutschen Gebühren sätzen ausgenommen. Im PostaustragSdienst find nur Postaufträge zur Geldeinziehung zugelassen. Postanweisungen, Postnachuahmen auf gewöhnlichen und eingeschriebenen Brkcfsenduugen und auf Paketen sowie Postaufträge sind bis zum Höchstbetrage von 1000 NM, tele graphische Postanweisungen in unbeschränkter Höhe zugelassen. Für die Übergangszeit sind — abgesehen von den Formblättern für Post- ttberweisnngen — noch Auölandösormblätter zu verwenden. Postnachnahmedienst mit dem Elsaß und mit Lothringen Vom 1. Oktober 1040 an wird der Postnachuahme- und Postanf- tragsdieust, jedoch nur für Postaustrüge zur Geldcinziehung, mit dem Elsaß und mit Lothringen nach den innerdeutschen Vorschriften und Gebührensätzen ausgenommen. Postnachuahmen auf gewöhnlichen und eingeschriebenen Briesfendungen und Paketen sowie Postaustrüge sind bis zum Hvchstbetrag von 1000 NM zugelassen. Es sind Inlandsform- blätter zu verwenden. Postzahlungsdienst mit Luxemburg Vom 1. Oktober 1940 an wird im Verkehr mit Luxemburg in beiden Nichtnuircu neben dem PostanweisungS- und Postüberweisungs- dicnst auch der Zahlkarten- und Zahlungsanwcisungsdienst unter Er hebung der Jnlandsgebühren ausgenommen. Personalnachrichten Am 1. Oktober begeht der Inhaber dcö Verlages für Sozial politik, "Wirtschaft und Statistik, Paul Schmidt, in Berlin, Herr Direktor Paul Schmidt, den Tag seiner sünfzigsährigen Zugehörigkeit zum Buchhandel. Er ist in Hainichen in Sachsen ge boren und trat am 1. Oktober 1899 bei der Buchhandlung Heinrich Schlüter ln Mittweida in die Lehre, Von dort führte ihn sein Weg über Bcrnburg, Dresden, über Italien und Frankreich nach Darm stadt und Berlin, Schon in jungen Jahren bekleidete er leitende Stellungen, so in dem Architckturvcrlag Bruno Hessling und als Geschäftsführer der Darmstädtcr Kunstzeitschriften von Rudols Koch. Bo» 1910 bis 19,14 leitete er den Verlag Rcimar Hobbing mit seinen Tochtergesellschaften Dom-Verlag, Deutsche Bauzeitung und Deut scher Volksblatt-Vcrlag, Auch mit der deutschen Presse wurde Paul Schmidt eng verbunden, insbesondere dadurch, dass er Direktor der »Norddeutschen Allgemeinen Zeitung» sspüter »Deutsche Allgemeine Zeitung«) gewesen ist. Im Herbst 1914 machte er sich selbständig, In dem er den Verlag sür Sozialpolitik, Wirtschaft nnd Statistik grün dete und für eine Zcitlang die Firmen Freiheitsvcriag G.m.b.H und Militärverlag Karl Sicgismund übernahm, Die graste Zahl der von ihm herausgebrachtcn Werke, deren Art teils durch die Namengebung des Verlages gekennzeichnet ist, die zum Teil aber auch anderen Ge bieten angehiircn, gibt beredtes Zeugnis von der verlegerischen Ini tiative des Jubilars. Am 1, Oktober vollendet Herr Arth'urLüttig sein vierzigstes Dicnstjahr im Hause Franz Wagner, KommissionSgeschäst G.m.b.H, in Leipzig. Kleist, Zuverlässigkeit und Arbettssreude zeichneten ihn jederzeit aus. » Am 1. Oktober tritt Herr Carl Prasse, der Senior-Pro kurist der Firma Kranz Wagner, Kommissionsgeschäft G.m.b.H. I» Leipzig, nach über scchsnudsünszigjährigcr, ununterbrochener Tätigkeit iu dieser Firma in den wohlverdienten Ruhestand. Drei Gcncratiouen hat er treu gedient und in uncrmlidlichcr und vorbild licher Schaffensfreude bis in sein hohes Alter hinein seine reichen Kenntnisse und Ersahrungcn der Firma zur Verfügung gestellt und die Geschicke dieser alten Kommisslonsbuchhandlnng mit geleitet und geführt. Möge cs ihm vergönnt sein, nun noch viele Jahre im Ruhe stand bei bester Gesundheit zu »erlebe». des OunptschrtstlcitcrS: stranz Wagner, Leipzig. — Berantw. Anzetgcnletter: Deutschen Buchhändler »u Leipzig. — Anschrift der Schrtftlettung und Expe- ck: Ernst Hedrtch Nachs., Leipzig 0 1, Hospttalstraste 11»—1«. liste Nr. 8 gllltigl »K1> Nr. 231> Dienstag, den 1. Oktober 1»10
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