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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1898
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- Deutsch
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134, 14. Juni 1398. Nichtamtlicher Teil. 4433 Wissenschaft, griechische und römische Klassiker 90 (77); Natur wissenschaft 61 (47); Rechtswissenschaft 57 (40); Pädagogik, Jugend schriften 55 (62); Mathematik und Astronomie 54 (52); Landwirt schaft. Viehzucht, Tierarzneikunde 47 (35); Schöne Wissenschaften und Künste 46 (26); Arzneiwissenschaft 36 (38); Geographie und Reisebeschreibungen 26 (23); Handwerk, Industrie, Haushalt 25 (18); Soziale Fragen 16 (12); Handelswissenschaft 13 (16); Philo sophie 12 (18); Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei 12 (8); Kriegs und Seewesen 10(13); Literaturgeschichte 8 (20); Baukunst 5 (8). — In Norwegen hat sich für 1897 nach dem betreffenden Fach blatt eine Verminderung von 48 Titeln gegen das Jahr 1896 ein gestellt, nämlich 529 Titel 1897 gegen 577 Titel 1896. Auch hier tritt die Schöne Litteratur im Verein mit Aesthetik, Kunstlitteratur und graphischen Künsten an erste Stelle, 1897:123 (1896:91). Dann reihen sich an: Theologie 57 (56); Naturwissenschaft 38 (29); Geschichte, Politik 34 (36); Schriften allgemeinen und vermischten Inhalts 33 (38); Geographie, Reisebeschreibungen, Topographie, Karten 32 (40); Bilderbücher und Jugendschriften 31 (39); Philo logie 26 (26); Statistik 25 (6); Rechtswissenschaft 25 (39); Mathe matik 23 (15); Arzneiwissenschaft 19 (20); Litteraturgeschichte, Biblio graphie, Bibliothekswissenschaft u. s. w. 15 (10); Staatswissenschaft, Sozialökonomie 11 (12); Technologie, Haushaltung 11 (40); Päda gogik, Schul- und Unterrichtswesen 11 (63); Gymnastik, Sport, Spiel 8 (9); Philosophie 4 (8); Militärwissenschaft 3 (5). — Schweden brachte im Jahre 1894: 1456; 1895: 1488; 1896: 1506; 1897: 1642 Werke auf den Büchermarkt. Die Büchererzeugung hat hier also in den letzten Jahren stetig zugenommen, und zwar im Jahre 1897 um 136 Titel gegen 1896. Die Schöne Litteratur behauptet auch hier den ersten Platz, 1897: 330 (1896: 299) Titel. Es folgen Theologie 195 (159); Geschichte, Statistik 167 (134); Unterrichtslitteratur, Jugendschriften 160 (177); Schriften vermischten Inhalts 144 (112); Technologie, Haushaltung 111 (115); Sprach wissenschaft 100 (81); Litteraturgeschichte, Kunstgeschichte, Theater 83 (61); Geographie 78 (82); Naturwissenschaft 75 (71); Arznei wissenschaft 57 (71); Mathematik, Astronomie 44 (43); Rechtswissen schaft 40 (58); Militärwissenschaft 34 (25); Philosophie 24 (18). - Island wird für das Jahr 1896 — für 1897 ist die Statistik noch nicht bekannt — mit einer Erzeugung von 139 Büchern und Zeitschriften genannt. Das ist bei einer Einwohnerzahl von etwas über 70 000 Seelen im Verhältnis zu den vorhergenannten Ländern eine ganz bedeutende Produktion. Büchervertrieb durch Kolporteusen. (Vgl. Börsenblatt Nr. 133.) — Die dreitägige Verhandlung gegen den Berliner Reise buchhändler Wilhelm Heinrich Gustav Fritsch vor dem Schwurgericht des Landgerichts I. zu Berlin, über deren Beginn in Nr. 133 d. Bl. berichtet worden ist, erreichte am Sonnabend den 11. d. M. spät abends ihr Ende. Aus den umfangreichen Zeugenvernehmungen gingen Nachweise hervor, die den Angeklagten zum Teil entlasteten, zum Teil in schwerem Grade schuldig er scheinen ließen, aber sich der öffentlichen Mitteilung entziehen. Nach Schluß der Beweisaufnahme und der Vernehmung von irren ärztlichen Gutachtern, von den einer die freie Willensbestimmung des Angeklagten bei seinen Strafthaten für ausgeschlossen hielt, während die beiden anderen Gutachter übereinstimmend anderer Meinung waren, wurden den Geschworenen zwanzig Fragen vor gelegt. Davon lauten elf auf vollendeten, zwei aus versuchten Be trug, vier auf Entführung, zwei auf Notzucht und eine auf schwere Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung und mit dem Erfolge, daß die gemißhandelte Person in Geistes krankheit verfallen ist. Dazu kommen noch zwei Unterfragen be treffend mildernde Umstände. Der Spruch der Geschworenen ging dahin, daß der Angeklagte in allen Fällen des vollendeten und des versuchten Betruges nicht schuldig, dagegen des Kindesraubes und der Entführung (nach 88 235 und 236), sowie der Notzucht in je einem Falle für schuldig befunden und die Frage nach mildernden Umständen zu verneinen sei. Der Staatsanwalt beantragte sechs Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust. Der Verteidiger wies darauf hin, daß die Geschworenen sich bezüglich der Beantwortung der Schuldfrage aus Z 236 offenbar geirrt hätten. Der Staatsanwalt habe schon selbst darauf hingewiesen, daß aus diesem 8 236 nicht verurteilt werden könne, weil von einer Widerwilligkeit der angeblich ent führten Zeugin R. keine Rede sein könne. Nach den ganz klaren Ergebnissen der Beweisaufnahme in dieser Beziehung liege für den Gerichtshof Veranlassung vor, von der Befugnis des § 317 Str.-Pr.-O. Gebrauch zu machen und den Spruch aufzuheben, da sich die Ge schworenen offenbar zu Ungunsten des Angeklagten geirrt hätten. Der Staatsanwalt sprach dem gegenüber den Geschworenen seinen Dank dafür aus, daß sie noch über seinen Antrag hinaus gegangen seien und auch den § 235 in Anwendung gebracht hätten. Die Geschworenen seien bei ihren Beratungen in keiner Weise an die Ansichten des Staatsanwalts oder des Verteidigers gebunden. Er habe gar keine Veranlassung, an dem Spruche der Geschworenen Zünfundsichztgster Jahrgang. zu nörgeln, denn die Geschworenen hätten sich wahrscheinlich von dem Gedanken leiten lassen, daß die kaum den Kinderjahren entwachsene Zeugin R., als sie ihren Verkehr mit dem Angeklagten begann, kein Verständnis davon hatte, wohin dieser erste Schritt später führen würde. Der Antrag des Verteidigers, von dem § 317 der Strafprozeßordnung Gebrauch zu machen, sei in recht licher und thatsächlicher Beziehung unbegründet, ihm stehe schon ein vom Reichsgericht aufgestellter Rechtsgrundsatz entgegen, wo nach dieser Paragraph nicht anwendbar sei, wenn es sich um ver schiedene Qualifikationen derselben Strafthat handelt. Um 10 Uhr verkündete Landgerichtsdirektor Maske das Ur teil dahin, daß der Angeklagte mit fünf Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust zu bestrafen sei. Was den Spruch der Geschworenen betreffe, so sei auch der Gerichtshof der Ansicht, daß bei Anwendung des § 236 die Geschworenen geirrt hätten, dieser Irrtum gereiche aber dem Angeklagten nicht zum Nachteil, da Jdealkonkurrenz vorliege und die härtere Strafe des 8 235 in An- Wendung kommen müsse. Historische Kunstausstellung. — Unter dem Namen -50 Jahre österreichischer Malerei- wird von Anfang Oktober bis Anfang Dezember d. I. im Künstlerhause zu Wien der zweite Teil der Jubiläums-Kunstausstellung stattfinden. Es soll hierdurch ein vollständiges Bild des Schaffens verstorbener österreichischer Meister in dem Zeiträume von 1848 bis 1898 zur An schauung gebracht werden. Die Besitzer einschlägiger Werke werden gebeten, diese gefälligst für die Ausstellungsdauer zur Ver fügung zu stellen. Die Genossenschaft der bildenden Künstler Wiens behält sich Sichtung des Materials vor und trägt sämtliche Transport- und Versicherungskosten. Anmeldungen wollen an das Sekretariat des Künstlerhauses, Wien, 1. Bezirk, Lothringerstraße Nr. 9, baldmöglichst gerichtet werden. Die Einsendung würde Ansang September erfolgen müssen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Libliotbsoa bsbraioa st juäsäoa. III. ksligiöss, visssvsobaktliobs uvä bsllstristisods lüttsratur. Naebtra^ ru Otbliotbsea Nsbraioa st luäaioa I. ^.ntig.-llataloZ; von N. IV. Laukmann io Usipri^. 8°. 24 8. 772 Nru. ^utograpbsv (lkürstsv, 8taatso>äoosr uoä Nilitärs, 8edrittstsllsr, Nusilrsr, Olslsbrts sto.). ^.otig.-Katalog Nr. 132 von 1,so Uispwaovssobo io Lsriio. 8". 77 8. 1316 Nru. llds Na/ Noutbl/ I'art ol tüs Loglisd Oatalogus ot books kor 1898. Nr. 17. gr. 8". 18 8. Uooäoo, 8ampsoo Uovv, Narstoo L Loropau/, Uiioitsä. Noutbl/ garstts ot sogtisb litsraturs, oootaioioA a olassiüsä list ok publioatioos issusä äuring tbs woutd ot mar, 1898. gr. 8". 16 8. Uoocioo, 8aropsoo Uov, Narstoo L 6o., Utä. Lsriobt übsr Nsusrsobsiouogso uoä Nsoauttagso. Nooat laut 1898. Nitgstsilt von äsr LsotralstsUs kür ällrsssbüobsr uocl llärssösorrssso 8obulLS L 6o. io Usiprag. 8". 2 8. Denkmal für Robert Schumann. — Dem Komponisten Robert Schumann soll in seiner Geburtsstadt Zwickau ein Denkmal errichtet werden, wozu 35000 ^ verfügbar sind. Zur Aufstellung des Denkmals hat der Rat den Hauptmarkt, wo Schumanns Geburts haus steht, oder, nach Wahl, den Schumannplatz zur Verfügung gestellt. Die Enthüllung des Denkmals soll im Jahre 1900 erfolgen. Musikausstellung. — In der Musikausstellung im Meß palast zuBerlin ist jetzt auch eine Gruppe von musikalischen Hand schriften, Drucken und Instrumenten aus der Lübecker Stadtbibltothek zur Aufstellung gekommen. Der dortige Bibliothekar, Professor Stiehl, hat zwei musikgeschichtlich wichtige Kreise von Musikern durch seine Auswahl zur Darstellung gebracht: -Mannheimer Komponisten- und -Nordische, insbesondere Lübecker Musiker-. Letztere Gruppe weist musikwissenschaftliche Seltenheiten ersten Ranges auf, z. B. einen Folioband von Dietrich Buxtehudes Kompositionen in Orgeltabulatur, ferner Werke von Tunder, Schiefferdecker, Kunzen, Königlöw u. v. a. Auch einige höchst in teressante Instrumente fügte die Stadt Lübeck hinzu, worunter namentlich eine Geige interessant ist, die — merkwürdig genug I — gleichzeitig als Trompete zu blasen ist und bei ländlichen Tanz musiken gebraucht wurde. Personalnachrichten. Gestorben: am 10. Juni in München der Historiker vr. Felix Stieve, ordentlicher Professor an der königlichen technischen Hoch schule zu München, Mitglied der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften. Geboren am 9. März 1845 zu Münster i/W. als Sohn des 586
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