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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1898
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- Deutsch
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3664 111, 16. Mai 1898. Nichtamtlicher Teil. Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Vinnmer zum erstenmale angckündigt sind. I. P. Bachem in Köln a/Rh. 3678/79 äs Vitis, äsr tiomg.ii äsr 4.rbsitsriv. 4 ^ 50 -ß; ^-ed. 6 B« Benda in Lausanne. 3684 LoUitk's Lsiträ^s rvr llb^sioloxis. IV. (8vI,Io8s-)Lä. 8odskr.- ?rsi8 16 Wilhelm Engelmann in Leipzig. 3680 Lotnätris, topoi-rLpdiseä-Liiiitowisetie Lolls^isvliskts. i. lieft: Loxt ii. Ilgls. 2. Ilstt: I/xtrsinitütsri. 6ed. 6 ^; siv^slvs Hells 4 Traumüller, Leitfaden der Chemie u. Mineralogie. 2. Ausl. Geb. 1 60 A. Hartleben'S Verlag in Wien. 3681 Bersch, mit Schlägel und Eisen. Geb. 15 — dasselbe. 2. Abtlg. 6 ^ 25 llstsrs, Liigeivgliäts l/iisirtroobsiuis. III. )8oliIuss-)Lä. Lsb. 4 Verne, die Eissphinx. Pracht-Ausg. 8 geb. 11 Der Stein der Weisen. X. Jahrg. 1898. 3. Quartalbd. 3 H. Hartung L Sohn (G. M. Herzog) in Leipzig. 3681 Leone!', Lruväriss äsr iutsrusu Vbergpis. 6e>i. 3 Karl W. Hierseman« in Leipzig. 3680 Berling, kunstgewerbliche Stilproben. 2 Friedrich Luckhardt in Leipzig. 3683 2absl, Lobs,. 1 ^ 50 <Z. Lresnit?. v. 8)'ägeoll, Lar HLoiaus II. 2 — 8oll äis lürirsi gstbsilt rvsräsu? 3. ^.uü. 1 8ti1Is, äsutsebs 2isls uuä ^ukgabsu. 2 40 4. D. R. Marx in Baden-Baden. 3677 lisbr, Naria an Nartba. 60 H. E. S. Mittler L Sohn in Berlin. 3677 Beihefte zum Militär-Wochenblatt 1898. Heft 5: Die Uebungen und die Thätigkeit der Kavallerie-Division 8 im Herbst 1897. 2 Heft 6: Wagner, zwei Denkschriften über Befestigungen, Kriegshäfen u. Eisenbahnen für China. 1 ^ 20 -Z. Heinrich Schmidt L- Earl GÄnther in Leipzig. 3682 Courtot, Baronesse de, Memoiren. Hrsg, von v. Kaisenberg. 7 ^ 50 -Z; geb. 10 E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung (E. Nägele) in Stuttgart. 3677 kossnbuLvb, Nswsnts äsr Lsstsinslsbrs. La. 20 Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 3682 Volstoi, gsgsn äis moäsrns Luvst. La. 1 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 3683 Narrxal, 4. 8oul on Lirs. (1. L. vol. 3283.) Hermann Walther (Friedrich Bechly) in Berlin. 3682 Xrsvät, llsittaäsn äsr tVäbruugstrags. 18. Xuü. 1 Paul Waetzel in Freiburg i. B. 3671 Lhoma, Geschichte von Frauenalb. Ca. 1 ^ 50 Grützmacher, die evang. Landeskirche des Großherzogtums Baden. 50 WastLsl, nsusstsr 8üllrsr von Laäsn-Laäsn. 2. ituä. 1^50^. Gustav Weise in Stuttgart. 3684 Clement, Komteß Wally. Geb. 3 Nichtamtlicher Teil Der pretzrechtliche KechtsMstand in Elsatz-Lothrmgen und der Diktaturparagraph. Der Landesausschuß für Elsaß-Lothringen hat den Entwurf des Preßgesetzes in der Fassung der Kommissions beschlüsse angenommen, und damit ist das Zustandekommen dieser wichtigen Reform gesichert, die das Reichsland im wesentlichen derselben Wohlthaten teilhaftig werden läßt, deren das übrige Reichsgebiet sich seit zwei Jahrzehnten erfreut. Während die Bestimmungen über die Kautionspflicht mit kleinen, praktisch ziemlich unbedeutenden Aenderungen aufrecht erhalten bleiben, hat man dagegen die Vorschläge gestrichen, die dem Ministerium die Befugnis geben wollten, fremdsprachige oder gemischtsprachige im Inland erscheinende Zeitungen im Aufsichtswege zu verbieten Damit ist auch in Betreff dieses vielbesprochenen Punktes Rechtsübereinstimmung zwischen dem Reichslande und dem übrigen Reichsgebiete hergestellt worden, und sowohl unter diesem Gesichtspunkte wie auch vom Stand punkte der Sicherung der inländischen Presse gegen admini strative Willkür wird man es nur mit Genugthuung begrüßen können, daß auch insoweit die Ausnahmegesetzgebung be seitigt ist. Es entsteht nun aber die für die Praxis überaus wich tige Frage, welches Verhältnis zwischen dem neuen Preß- gesetz und dem sogenannten Diktaturparagraphen besteht, der dem Statthalter die Befugnis giebt, bei Gefahr für die öffent liche Sicherheit alle Maßregeln zu treffen, die er zur Ab wendung der Gefahr für erforderlich erachtet. Die Frage er weitert sich zu derjenigen, ob der Statthalter nur solche Maßregeln anordnen kann, die mit den Reichsgesetzen in Uebereinstimmung stehen, oder auch solche, in Betreff deren ein Widerspruch und Gegensatz zu und mit den Reichsgesetzen vorhanden ist. Das Gesetz vom 30. Dezember 1871 giebt in Z 10 Beispiele von denjenigen Maßregeln, die der Statthalter ergreifen kann. Es sagt nämlich, daß er befugt ist, inner halb des der Gefahr ausgesetzten Bezirkes diejenigen Ge walten auszuüben, die nach dem französischen Gesetz vom 9. August 1849 Z 9 dem Militärbefehlshaber für den Fall der Verkündigung des Belagerungszustandes zustehen. Zu diesen Befugnissen gehört insbesondere auf preßrechtlichem Gebiete — die übrigen Befugnisse bleiben hier unerörtert — das Recht, das Erscheinen von Zeitungen zu untersagen (ä'iu- tsräirs Is8 publiostiovk). Würde man nun annehmen, daß der Statthalter berechtigt ist, auch solche Maßnahmen anzuordnen, die den Reichsgesetzen widersprechen, so könnte die Ansicht vertreten werden, daß ungeachtet des Erlasses des reichsländischen Preßgesetzes reichsländische Zeitungen von dem Statthalter einfach unter Berufung auf den Diktatur paragraphen verboten werden könnten Indessen ist diese Ansicht vollständig unhaltbar. Zunächst muß betont werden, daß der Diktaturparagraph zwar dem Statthalter alle aus der Staatsgewalt abgeleiteten Rechte einräumt, aber nicht schlechthin, sondern nur insoweit, als nicht darüber ander weitig durch Gesetze in bindender Weise bestimmt ist So wenig der Statthalter in der Lage ist, eine in dem Straf gesetzbuche nicht vorgesehene Strafe in Elsaß-Lothringen ein zuführen oder eine verdächtige Person ohne gerichtlichen Haft befehl in einer Festung zu internieren, ebensowenig kann er die Bestimmungen des Preßgesetzes abändern, laut welchen das administrative Verbot einer Zeitung nicht zulässig ist. Selbst diejenigen, die der Ansicht sind, daß der Statt halter auch im Widerspruch mit den Bestimmungen der Gesetzgebung bestimmte Sicherheitsmaßregeln anordnen kann, werden trotzdem bezüglich der Frage, ob der Diktatur paragraph durch das Preßgesetz alteriert wird, der hier ver tretenen Meinung sein müssen. Denn das Preßgesetz ist
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