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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1897
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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6876 225, 28. September 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. Heil Egerland! Druck und Verlag von G. Adler in Eger. (K.-G. Eger, 27. August 1897, § 302.) Ein politischer Sang aus Trottellanien. Verlag von Cäsar Schmidt in Zürich. 1897. (K.-G. Feldkirch, 11. August 1897, § 300 und tl. III.) Justus, l)r. F. I., Theorie und Praxis des Neumalthusianismus. 9. Auflage. Verlag von Max Spohr in Leipzig. (K.-G. Jiöin, 24. Juli 1897, 305 und 516.) L. Bracunlich, Pfarrer, Der neueste Teufelsschwindel in der römisch- katholischen Kirche. Verlag der Buchhandlung des evangelischen Bundes von Karl Braun in Leipzig. 1897. (K.-G. Laibach, 31. Juli 1897, K 303.) Politische Bilderbogen. Nr. 2. Juden in Deutschland. Nr. 3. Frei sinnige Zukunftsbilder. Nr. 5. Börsen-Kirmes. Nr. 6. Das Märchen von Christus. Nr. 7. Ahlwardt's Heldenthaten. Nr. 8. Juden A-B-C. Nr. 11. Im Zukunstsstaate. Nr. 12. Deutscher Todtentanz. Nr. 13. Das Blut-Geheimniß. Nr. 14. Im 20. Jahr hundert. Nr. 17. Auszug der Juden aus Deutschland. Nr. 18. Juden in der Sommerfrische. Nr. 20. Der Teufel in Deutschland. Nr. 22. Der Bauernseind. Verlag der Druckerei Gloeß in Dresden. (K.-G. Leitmeritz, 7. Juli 1897, § 302 St.-G.) II. internationale bibliographische Konferenz zu Brüssel. 2. bis 4. August 1897. Beschlüsse und Wünsche: 1) Die internationale bibliographische Konferenz bezeichnet es als notwendig, die bibliographischen Arbeiten international zu organisieren. Nach Kenntnisnahme der nach dem Dezimalsystem ausgesührten Arbeiten des internationalen Amtes für Bibliographie und seiner Mitarbeiter ladet sie diese ein. ihr Werk auf Grund der weitestgehenden internationalen und wissenschaftlichen Mitwirkung und mit steter Berücksichtigung der jeweilig angeregten Verbesse rungen sortzuführen. 2) Die internationale bibliographische Konferenz spricht den Wunsch aus, daß der Bibliographie im höheren Unterricht eine größere Bedeutung eingeräumt werde. 3) Die internationale bibliographische Konferenz anerkennt die Herstellung besonderer und kritischer Bibliographien als Ergänzung des allgemeinen bibliographischen Kataloges. 4) Die internationale bibliographische Konferenz beglückwünscht die belgische Regierung zu den wertvollen Ermutigungen, die sie in den letzten zwei Jahren der bibliographischen Wissenschaft an gedeihen ließ. Sie schließt die folgenden Schweizer Behörden in ihre Glückwünsche ein: den eidgenössischen Schulrat, den Regierungs rat des Kantons Zürich, den Stadtrat der Stadt Zürich. Sie drückt den Wunsch aus, die übrigen Regierungen gleicherweise die Versuche unterstützen zu sehen, die unternommen worden sind, um die Bibliographie auf internationaler Grundlage und auf der gegenseitigen Unterstützung durch Mitarbeit zu organisieren. Sie beauftragt das Bureau der Konferenz, die zu diesem Zwecke nötigen Schritte zu thun und ihre Arbeiten möglichst weiten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. 5) Die internationale bibliographische Konferenz erklärt es für nützlich, innerhalb des internationalen Institutes für Bibliographie nationale Gruppen zu. bilden. 6) Die internationale bibliographische Konferenz ladet die ge lehrten Gesellschaften und die Redaktionen der periodischen Sammel- schristen ein, die Inhaltsangaben der unter ihrer Leitung heraus gegebenen Zeitschriften mit Rücksicht auf die rasche Herstellung des allgemeinen bibliographischen Repertoriums monatlich auf losen Blättern oder aus Zetteln an die Sekretariate des internationalen Institutes für Bibliographie des betreffenden Landes oder direkt nach Brüssel, dem Sitze des Instituts, einzusenden. Die Konferenz beauftragt den Ausschuß des internationalen Instituts für Biblio graphie, diesen Wunsch allen gelehrten Gesellschaften und allen Redaktionen periodischer Sammelschriften mitzuteilen und ihnen gleichzeitig die Namen und Adressen der Sekretäre des internatio nalen Instituts für Bibliographie für die einzelnen Länder be kannt zu geben. 7)Die internationale bibliographische Konferenz spricht denWunsch aus, daß in den verschiedenen Ländern zwischen den Verleger vereinigungen und dem internationalen Amt für Bibliographie oder seinen Landes-Sektionen ein Einverständnis zur Gründung von Bücherei-Schulen (eoolss äu livrs) als Berufsschulen erfolge. 8) Die internationale bibliographische Konferenz beauftragt den Ausschuß des internationalen Instituts für Bibliographie, eine Kommission von Fachmännern verschiedener Länder zu ernennen, um ein internationales Verzeichnis der bei Abfassung bibliogra phischer Notizen zu befolgenden Regeln herzuftellen. 9) Die internationale bibliographische Konferenz beauftragt den Ausschuß des internationalen Instituts für Bibliographie, eine Kommission einzusetzen, um die zweckmäßigsten und billigsten Ver fahren des Druckes bibliographischer Zettel zu studieren. 10) Die Versammlung bestätigt den Ausschuß des internatio nalen Institutes für Bibliographie in seinen Rechten bis zur nächsten Konferenz. Sprechjaal. Zur Rabattfrage. Nachfolgenden Briefwechsel mit einem höheren Beamten in der Provinz bringen wir dem Buchhandel zur gefälligen Kenntnis als einen neuen Beitrag, wie die für das Gesamtwohl des Standes gemeinsam beschlossenen Satzungen in Wirklichkeit von den Ein zelnen befolgt werden. Es wird den Herren Kollegen, die es noch für ihre Pflicht er achten, an diesen Satzungen festzuhalten, lehrreich sein. I. -An die Gropius'sche Buchhandlung, Berlin. -Bitte um gefällige umgehende Zusendung unter Kreuz band (aus dem Verlage von Wilhelm Ernst L Sohn) 1) der neuen Baupolizeiordnung 2) Sturmhoefel, Centralbau oder Langhaus nach Abzug von 10"/o, die ich auch von meinem hiesigen Buchhändler erhalte. Den Betrag werde sich umgehend einsenden. -Ergebenst Posen, 9. September 1897. - II. -Herrn , Posen. -Wir senden heute unter Kreuzband 1) Baupolizeiordnung 2) Sturmhoefel, Centralbau oder Langhaus. -10o/o Rabatt können wir nach außerhalb nicht geben; falls Ihr dortiger Buchhändler dieses thut, verstößt er gegen die Satzungen des Buchhändler-Börsen-Vereins. -Es wäre uns interessant, den Namen des Herrn zu erfahre» -Hochachtend -Berlin, 10. September 1897. Gropiussche Buch- und Kunsthandlung - III. -An die Gropiussche Buchhandlung, Berlin. -Anbei übersende ich in Briefmarken den liquidierten Be trag mit dem Bemerken, daß schließlich bei so kleinem Be trage die Rabattfrage keine so wichtige Rolle spielt; aber künftighin werde ich mir merken, daß ich meinen Bedarf durch eine Sortimentsbuchhandlung beziehen soll, dann wer den Sie an dieselbe viel mehr Rabatt geben und ich eben falls mehr erhalten können. -Denn nicht nur Posener, sondern auch Berliner Buchhändler geben mir bei Barzahlungen ohne weiteres 10"/o Rabatt. -Homivu sunt ocliosu! Ergebenst -Posen, 11. September 1897. Wir gestehen, daß wir es angesichts der obigen Sätze bedauern, einem Privatmann 10"/, abschlagen zu müssen, um dieselben Werke dann mit 250/0 solchen Handlungen zu liefern, die in eigensüchtiger Weise kein Bedenken tragen, zum Schaden des Gesamtbuchhandels eben das auszusührcn, was wir zu bekämpfen suche». Berlin. Gropius'sche Buch, und Kunsthandlung. Wilhelm Ernst L Sohn.
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