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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19101103
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191011031
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19101103
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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für dcn JeiMeii Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 .F, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 255. Leipzig, Donnerstag den 3. November 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. (Nr. 3823.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 durch Spanien und Norwegen. Vom 26. Ok tober 1910. Nach Mitteilungen der Schweizerischen Regierung haben Spanien und Norwegen die revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 965) ratifiziert und am 9. September 1910 in Kraft gesetzt. Dabei hat Norwegen in Gemäßheit von Artikel 27 der Übereinkunft nachstehende Vorbehalte gemacht. (Übersetzung.) a) Was die Werke der Baukunst betrifft, so erklärt die Königlich Norwegische Regierung, daß sie, anstatt der Be stimmung des Artikel 2 der vorerwähnten Übereinkunft bei- zutreten, wonach der Ausdruck »Werke der Literatur und Kunst« die Werke der Baukunst umfaßt, durch Artikel 4 der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 gebunden bleibt, soweit dieser vorsteht, daß der Ausdruck »Werke der Literatur und Kunst« die »architektonischen Pläne, Skizzen und Darstellungen plastischer Art« umfaßt. b) Was den Abdruck von Artikeln aus Zeitungen und periodischen Zeitschriften betrifft, so erklärt die Königlich Norwegische Regierung, daß sie, anstatt dem Artikel 9 der gedachten revidierten Übereinkunft vom 13 November 1908 beizutreten, durch Artikel 7 der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 gebunden bleibt. o) Was die Anwendung der Bestimmungen der revidierten Berner Übereinkunft auf Werke betrifft, die beim Inkrafttreten der Übereinkunft noch nicht in ihrem Ursprungs lande Gemeingut geworden sind, so erklärt die Königlich Norwegische Regierung, daß sie, anstatt dem Artikel 18 der gedachten Übereinkunft beizutreten, durch Artikel 14 der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 gebunden bleibt. Berlin, den 26. Oktober 1910. Der Reichskanzler. Im Aufträge: (gez.) von Koerner.. (Reichsgesetzblatt 1910 Nr. 65, ausgegeben zu Berlin, den 29. Oktober 1910.) Erschienene Neuigkeiten des deutschen Suchhnndels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) 1 vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, b — das Werk wird nur bar gegeben. n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. A.-G. Neuenschwandersche Buchdr. u. Buchh. in Weinfelden. Strtmer, A.: Wie bleibe ich gesund? od. Der Naturarzt u. Ge sundheitshersteller. (92 S. m. Bildnis.) 8". '10. geb. in Leinw. 1. 40 Braun L Schneider in München. O diese Dackell Allerlei Lustiges aus dem Leben unserer kleinen krummbein Freunde. Gewidmet allen Dackelbesitzern. Mit Bildern v. A. Röseler, A. Hengeler, E. Reinicke u. a. Neue Folge. (72 S.) gr. 8°. ('10.) geb. 2. — Bruer L Lo. in Berlin. Gesetzbuch, preußisches. Sammlung der neben dem Reichsrechte Anwendg. find, preuß. Gesetze, Verordngn., ministeriellen Aus- führungsanweisgn, Erlasse etc. etc. m. Erläutergn. ».Hinweisen, nebst Inhaltsverzeichnis, alphabet. Sachregister u. chronolog. Gesetzesnachweis Bearb. u. Hrsg. v. der Red. des Reichs-Ge setzbuches. 16. Aust. 2 Bde. nebst Sachregister u. chronolog. Gesetzesverzeichnis. (XVII, 984; XVil, 1071 u. 239 u. XXIII S.) gr. 8". IO. in 3 Halbfrz-Bdn d n n. 20. — RetchS-Gesctzbuch, deutsches, f. Industrie, Handel u. Gewerbe, ein schließlich Handwerk u. Landwirtschaft. Vollständige Sammlg. aller einschläg. Reichsgesetze, Verordngn., Ausführungsbe- stimmgn. rc. m. Erläutergn., Formularbuch u. Sachregister. Be arb. u. Hrsg. v. der Red. des Reichs-Gesetzbuches f. Industrie, Handel u. Gewerbe Amtsricht, a. D. H Klentzan — Geh Justizr. E Grünewald u. Mitarbeit v. Handelsk.-Synd. Or. W Metter- hausen, Ob.-Zollinsp. O. Schumpelick u. v. a. Mit e. einleit. Wort v. Pros. 0r. Conr. Bornhak. 2 Bde. in 4 Tln. 43. Aust. (XVI, 1334; XIV, 898; XX, 907, Formulare 110, 184, 178 u. Register 328 S.) gr. 8". '10. in 4 Halbfrz.-Bdn. 30. — — dasselbe. Nachtrag 1909/1910. (IV, 174 u. 10 S.) gr. 8°. '10. geb. 5 3.— Brüning L .Hörhold in Berlin-Schöneberg. Usiwsrrruvii, ülrnsl: kicbarck IVaZusr u. äas Lnäs cksr ülueilr. (VIII, 175 8.) 8°. '10. 3. — Buchhandlung Ambr. Opitz Nachf. in Wien. Stauracz, Frz.: Liebe als Erziehungsprinzip. Glossen zur Mittel schulreform. (66 S.) 8°. '10. —. 70 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 72 Jahrgang 1709
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