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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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^ 258, S. November 1910. Nichtamtlicher Teil. «SrI-nilatI f. d. Ltschn. «ucbband-I. 18189 anständigen Buchhändlers finden. — Die »äußerste Linke« in Hamburg ist andere Wege gegangen; z. B: In dem dürftigen Verzeichnis 1897, das noch nicht den hundertsten Teil unserer absolut einwandfreien Jugendbücher enthält (dagegen manches recht ungeeignete), ist zu lesen: »so kaufe man keines, das nicht im Verzeichnis steht, sondern wende sich an den Lehrer um Auskunft«. — In dem von 1889 (in ganz dürftiger Gestalt) erlassen die Herren sogar den Ukas: »Man kaufe unter keinen Um ständen ein Buch, welches nicht in diesem Verzeichnis steht!« — Als der Hamburg-Altonaer Buchhändlerverein diese Ein seitigkeit vermieden wissen wollte, entspann sich eine Kontro verse, bei der seitens unserer genannten Kollegenschaft rühmlich vornehm gekämpft wurde, deren sachliche Entgegnungen und überzeugende Beweisstellen seitens des Jugendschriften-Aus- schusses aber als unerhörter Angriff bezeichnet worden sind. Zu II: Mit den ersten zwölf Zeilen dieses Absatzes darf man einig gehen. Wenn nun aber weiter zitiert wird, was Eduard Engel sagt: ». . . . Bis zum Einsetzen der Bestrebungen für eine Hebung der Jugendliteratur war dieser ganze große Zweig unseres Schriftentumes dem Ungeschmack unberufener Tagelöhner und der Habgier einiger Verleger preisgegeben. Kein Urteil ist zu hart für die künstlerische, sprachliche und meist auch sittliche Niedrigkeit der meisten Bücher, die unseren Knaben und Mädchen im eindruck fähigsten Alter als besondere Jugendliteratur dargeboten wurden . . «, so kann ich nur mein Erstaunen ausdrücken, daß nicht schon eine der vielen, großen, angesehenen Verlags firmen, die die spezifische Jugendschrift besonders pflegen, gegen diese ungeheuerliche, ungehörige These des genannten Literarhistorikers Stellung genommen, d. h. eine Klage wegen Beleidigung und Schädigung anhängig gemacht hat. Ich kann mir die Unterlassung dieses berechtigten Schrittes nur so erklären, daß keiner der in Betracht kommenden Verleger bis jetzt Kenntnis von dieser leichtfertigen Äußerung hatte! Der von den Ausschüssen zum Panier erhobene bekannte Ausspruch Storms, hat auch seikle Kehrseite! Nur zu oft findet man in den Verzeichnissen der Prüfungskommissionen Volksschriften als Jugendschriften angegeben. Letztere ist stets auch ein Ersatz der elfteren; die Volksschrift aber selten ein Jugendbuch. Zu III: Hierin ist von Unterrichtsmitteln und Volks bibliotheken die Rede wird also die eigentliche Jugend- schriflenfrage nicht. Gegner wird die Behandlung des Stoffes im Buchhandel wohl nicht finden. Zu IV: Die Bewegung in der Jugendschriftenfrage soll durch die Stellungnahme der Buchhändler hierzu nicht aus der Welt geschafft werden; aber unsere sich hierzu berufen fühlenden Kollegen aus Verlag und Sortiment, die aus diesem Gebiete mehr Erfahrung haben als ein großer Teil der meist sehr jugendlichen Volksschullehrer, die die Bücher besprechen, müssen mit zu Rate gezogen werden. — Die Herren wollen aber unsere absolute Ausschaltung! Zu V: So lange sich die Prüfungsausschüsse nur aus Lehrern zusammensetzen, wird trotz der Straßburger Beschlüsse vom 18. Mai kein Wandel zur Besserung eintreten. — Im Jahrgang 8, Nr. 47 der »Hamburgischen Schulzeitung« ist zu lesen: »Mit seinen jetzigen Grundsätzen und der ihm be liebten Kampfesweise gefährdet er (der Vertreter der Ham burger Richtung) die Veredlung des Lehrerstandes«. So urteilt ein von Lehrern und Lehrerinnen herausgegebenes pädagogisches Fachblatt. Ein wirklich objektiver Prüfungsausschuß müßte sich zusammensetzen aus: Schriftstellern, Künstlern, Lehrern höherer und Volks-Schulen,Verlegern und Sortimentern. Bei einer solchen Gruppierung wird es leicht zu vermeiden sein, daß über die Aufnahme oder Ablehnung eines Buches oft Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. ein Zufall entscheidet, oder einzelne Verleger in Bausch und Bogen verdammt oder gar in den Himmel gehoben werden. Zu VI: Es gebührt der Lehrerschaft der größte Dank für die Ergreifung der Initiative im Kampf gegen die Schundliteratur. Nur der selbstlosen Hingabe und Aus dauer dieser Herren hat es Publikum und Buchhandel zu verdanken, daß aus fast sämtlichen Verkaufstellen des Buch handels, der Schreibgeschäfte usw. des ganzen Deulschen Reiches, die Serien der verwerflichen Jndianerhefte und der verderblichen Räuber- und Mordgeschichien und ähnliche zu verdammende, auf die Jugend spekulierende Machwerke ver schwunden sind! — »Bevormundung!« (Ich komme, wie auch Herr Köhler in Passus 11 auf dieses Wort noch zurück.) Nun, Wolgasts Ausspruch (in: »Endlich Künstlerisches für die Kinder« von Wolgast und Spohn) lautet: »Kritiklos nehmen noch die meisten Eltern für ihre Kinder hin, was ihnen der Buch händler in die Hand steckt«. — Hierfür ist »Bevormundung« doch noch ein milder Ausdruck. Zu VII und VIII: Der Buchhändler steht nicht minder auf einem idealen Standpunkte, wenn er u. a. be hauptet: 1. Die spezifische Jugendschrift darf nicht ohne weiteres verworfen werden. Schlagworte wie: »Frömmelnde Poesietanten« für die gesamte Backfischliteratur, oder »Blut triefende Hurraskribenten« für patriotische Jugendschriften ohne direkt klassischen Stil, müssen unterbleiben. — 2. Bei der Erziehung zur Kunst allein, wird die Erziehung fürs praktische Leben leiden. — 3. Der in jetzt vorliegenden Lehrerverzeichnisscn (Hamburger Richtung) empfohlene Lese stoff ist vielleicht dem angestrebten Endziele der geistigen Hebung der Volksjugend angepaßt. Heute ist das Em pfohlene und dessen Klassifikation in den Verzeichnissen vielfach zu beanstanden. Zu IX und X: Entweder die Herren Vertreter der Ausschüsse entschließen sich dennoch, mit dem Buchhandel, der die hier niedergelegten Anschauungen vertritt, Hand in Hand zu gehen, oder dieser ist gezwungen, ein Verzeichnis zu schaffen, schon um das Publikum nicht in dem Glauben zu bestärken, eine Jugendschrist, die nicht in den von seiten der Lehrer herausgegebenen Verzeichnissen enthalten ist, sei der Schundliteratur einzureihen. Dahin neigt nämlich die, wenn auch unausgesprochene, Bestrebung der Hamburger Richtung. Auch muß vermieden werden, daß der reiche Schatz unserer Jugendschriftcn den unrichtigen Altersstufen em pfohlen wird, falsche Preise eingedruckt werden und längst vergriffene Bücher zur Aufnahme gelangen! Zu XI: Aus den vorstehenden freimütig aber objektiv niedergelegten Ansichten zu Punkt I —X, wird gewiß nicht gefolgert werden können, daß die Bewegung grund sätzlich gehemmt werden soll. Wenn man aber in Er wägung zieht, daß der heutige Standpunkt der Jugend schriftenausschüsse darin gipfelt: 1. Alleinbestimmend über Aufnahme des Buches zu sein (hierdurch Verlag, Verfasser und Künstler entmutigend, das Standesbewußtsein des Buch händlers herabdrückend), — 2. daneben aber reichlich Rezensions exemplare zu fordern und Kostenbeiträge für die Verzeichnisse, — 3. in der ihnen kostenfrei zur Verfügung stehenden Presse anzukündigen, daß schon »für wenige Pfennige die besten Jugendschriften« zu haben seien (die Kauflust des gutsituierten Publikums hierdurch beeinträchtigend), so muß der Buch händler hierin einen unberechtigten ideellen und materiellen Eingriff in sein Berufsleben erblicken. Müßiges Zu schauen wäre eben Anerkennung dieser angestrebten absoluten Bevormundung. . . . t. . . . n. 1711
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