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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1869
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1869
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- Deutsch
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grundcs schriftlich versagen. Gegen die Versagung steht der Recurs zu- Wegen des Verfahrens und der Behörden gellen die Vorschriften der 88- 20. und 21. Ausländern kann der Gewerbebetrieb im Umhcrziehen gestattet werden. Der Bundesrath ist befugt, die deshalb nöthigen Bestimmungen zu treffen. 8. 143. Die Berechtigung zum Gewerbebetriebe kann, abgesehen von Concefsions-Entziehungen und den in diesem Gesetze gestatteten Untersagun gen des Gewerbebetriebes (8- 1b. Abs. 2. u. 8- 35.) weder durch richterliche noch administrative Entscheidung entzogen werden. Ausnahmen von diesem Grundsätze, welche durch die Steucrgesetze be gründet sind, bleiben so lange aufrecht erhalten, als diese Steuergesetze in Kraft bleiben. Ebenso bewendet es bei den Vorschriften der Landesgesetze, welche die Entziehung der Befugnih zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes durch richterliches Erkenntniß als Strafe im Falle einer durch die Presse began genen Zuwiderhandlung verschreiben oder zulassen. Die Bestimmungen der Landesgesetze, nach welchen die Befugniß zur Herausgabe von Druckschriften und zum Vertriebe derselben innerhalb des Norddeutschen Bundesgebietes im Verwaltungswege entzogen werden darf, werden hierdurch aufgehoben. 8. 148. Mit Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder im Falle des Un vermögens mit Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen wird bestraft: uä S) wer die im 8- 14. erforderten Anzeigen über das Betriebslocal unterläßt. Sortimenter - Freuden. Kurz nachdem die erste Auflage des Amthor Jßleib'schen Volksatlas erschienen, wurde auf dessen Umschlag von der Verlags- Handlung auch das Erscheinen einer „Volksgeographie" — zugleich als Leitfaden zu diesem Atlas — und zwar zum Preise von 2>4 N-s pro Erpl. angekündigt. Auf Grund dieser Anzeige bestellte ein Kunde Von uns eine kleine Partie dieses Leitfadens, welche auch richtig an kam, aber von dem Verleger statt zu 2z^N-s zu 5 N-s pro Erpl. berechnet wurde. Unser Besteller, ein Schulmeister, welcher wie die meisten seiner College« mit Glücksgütern nicht überbürdet ist, berief sich auf die Anzeige des Verlegers und verweigerte die Annahme zu diesem verdoppelten Preise. Unter solchen Umständen blieb uns nichts anderes als Remission an den Verleger übrig, wobei wir den Grund dazu wie oben angaben. Aber die Hrn. Jßleib L Riehschel wollten Von einer Zurücknahme nichts wissen und so kam uns nun dieser Tage das Packet uneingelöst zurück. Es dürfte sich vom Standpunkt des Rechts aus ernstlich fragen, ob nicht die Verlagshandlung, nach dem sie den angekündigten Preis nicht eingehalten, sondern aufs Dop pelte erhöht hat, verpflichtet ist, unter solchen Umständen wieder zurück; »nehmen? Nun — ein Lehrbüchlein der Geographie ist immer zu verkau fen und so war uns die Sache zu geringfügig, um uns mit der Ver lagshandlung weiter herumzustreiten. Allein jetzt kamen wir erst hinter eine Entdeckung, die wir ebenfalls nicht vorenthalten wollen. Das Büchlein ist, soweit wir aus dem Württemberg behandelnden Theil beurtheilen können, so mangelhaft, daß wir eben deshalb an einen Absatz der liegen gebliebenen Eremplare in Württemberg nicht Wohl denken können. Es ist in dem Büchlein, um hier nur Einiges anzuführen, beispielsweise der Neckarkreis mit 15 Oberämtcrn ange führt statt 17, der Schwarzwaldkreis ebenfalls nur mit 15 statt 17, der Jarlkreis mir 13 statt 14, der Donaukreis mit 15 statt 16, also keiner der 4 Kreise richtig. So ist weiter die Einwohnerzahl Stutt garts mit 46,500 Einw. angegeben, während ein Blick in das schon »nn» 1866 erschienene Staatshandbuch deren 69,084 angibt, rc.rc. Dies sind Mängel bei einem geographischen Lehrbüchlein, die um so mehr auffallen, als es doch die geringste Kunst ist, die statistischen Angaben aus vorhandenen officiellen Quellen wenigstens richtig abzuschreiben. Biberacb, im Aug. 1869. Dorn'sche Buchhandlung. Wadsak's Gehilfen-Adreßbuch 1869. Zweiter Artikel. Im Börsenblatt vom 1. September befindet sich ein kleines Referat über den (fünften) Jahrgang 1869 des Gehilfen-Adreß- buchs von Ernst Wadsak. Schreiber dieses gehörte zu Denjenigen, Welche meinten, daß ein derartiges Adreßbuch unnöthig sei, indem ja das alljährlich erscheinende Verzeichniß der Mitglieder des Unter stützungsvereins die bei weitem meisten Namen der vorhandenen Ge hilfen enthalte. Indessen schon der vierte Jahrgang, der ihm zufällig zu Gesicht kam, überzeugte ihn eines Besseren, denn er fand nicht allein viel mehr Namen darin, als in jenem Verzeichniß, sondern auch des Nützlichen und Interessanten für die Gehilfen und auch für Prinzipale sehr vieles. Bei weitem reichhaltiger und äußerst zweck mäßig eingerichtet ist aber der vorliegende fünfte Jahrgang, und stimmt er dem Berichterstatter in Nr. 202 d. Bl. in allen Punkten, die derselbe berührte, bei. Einen Punkt hat derselbe aber nicht be rührt, der diesen Jahrgang noch besonders auszeichnet. Es ist dies die Bezeichnung der Mitglieder des Unterstützungsvereins durch einen * in der zweiten Abtheilung. Diese zweite Abtheilung enthält in alphabetischer Ordnung 2751 Namen von Gehilfen , wovon aber nur 1114 mit einem * be zeichnet sind. Demnach sind von den dort verzeichneten Gehilfen, die nicht einmal die Gesammtsumme aller Gehilfen ausmachen, 1637 Gehilfen noch nicht Mitglieder des Vereins. Daher kommt es auch, daß die Jahresberichte des Unterstützungsvereins als stehende Rubrik immer darüber klagen, daß die bei weitem größere Anzahl der Unter stützung suchenden Gehilfen niemals Mitglieder des Vereins waren; nur allzu häufig werden solche Unlerstützungsgesuche doch noch berück sichtigt, weil die Statuten des Unterstützungsvereins Nichtmitglieder nur bedingungsweise, aber nicht absolut von der Unterstützung aus schließen. Es ist dies eine falsche, weil nur scheinbare, Humanität, die in Wirklichkeit aber zur Härte und Beeinträchtigung hilfesuchender Mit glieder führen muß. Jetzt nachdem der Verein über ein Menschen alter eristirt, ferner wo jedweder Krämer rc. Buchhändler werden kann, müßte wenigstens die eine Schranke absolut festgehalten wer den, daß nur Solche, die längere Zeit Mitglieder gewesen waren — keine Andern mehr — unterstützt würden. Daß der Hr. Herausgeber durch die beregte Einrichtung auch diese große Fahrlässigkeit so vieler jungen Männer klargelcgt hat, dies ist ein neues Verdienst desselben. Möge dadurch neben seinem Zwecke: „der statistischen Vollständigkeit seiner Arbeit", noch das erreicht werden, daß in künftigen Jahren vor den meisten Namen in der zweiten Abtheilung ein * zu finden ist. Schreiber dieses kann nicht unterlassen, den Schlußsatz des ersten Referats hier nur in etwas vervollständigt zu wiederholen: „Mögen diese Andeutungen dazu beitragen, dem verdienstlichen Unternehmen eine freundliche Aufnahme und immer regere Unterstützung zuzu wenden, damit dem fleißigen Hrn. Herausgeber, der seit Jahren, an sch werer Krank heit leid end, seinem Berufe nicht ob liegen kann, durch eine lebhafte Betheiligung an dem Absätze für seine mühevolle Arbeit auch ein entsprechender Lohn, dessen er so dringend bedarf, nicht fehle." I's. Miscellen. Der Entwurf eines Gesetzes für den Norddeutschen Bund.b ctreffend dasUrheberrecht anSchriftwerken rc.— Es freut uns, über den zu Anfang des Jahres vielfach besprochenen, seither scheinbar in Vergessenheit gerathenen Entwurf eine Mitthei- lung machen zu können. Nachdem derselbe im Februar von den Bundesausschüssen im Vereine mit den Delegirten des Buchhan dels rc. einer weiteren Besprechung unterzogen worden, wurde dem
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