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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1895
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- Deutsch
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298, 24. Dezember 1895. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. Nichtamtlicher Teil. Einführung neuer Schulbücher. Der Rheinisch-Westfälischen Zeitung (Essen und Dortmund- 21. Dezember 1895) entnehmen wir folgende Betrachtung: Wir haben schon vor einigen Wochen im Anschluß an einen Fall, in dem ein Provinzialschulrat sein eigenes Buch zur Einführung in die Schulen empfahl, darauf hingewiesen, daß die Art und Weise, neuen Lehrbüchern Eingang in unsere höheren Schulen zu verschaffen, nicht scharf genug getadelt werden könne. Inzwischen sind uns von befreundeter Seite weitere Mitteilungen zu der Angelegenheit zugegangen, die es uns angebracht erscheinen lassen, einmal zu der Frage der Einführung neuer Schulbücher überhaupt das Wort zu nehmen. Nicht nur nach unserer, sondern auch nach der Meinung einer großen Anzahl angesehener Pädagogen ist heutzutage bei der Einführung von Lehrbüchern ein Mißstand vorhanden, dessen baldige Beseitigung im Interesse unserer gesamten höheren Lehranstalten liegen dürfte. Es besteht nämlich eine Verfügung des Kultusministers, laut welcher die Einführung eines neuen Lehrbuches nur dann statthaft ist, wenn mindestens diese Einführung von drei Gymnasien bezw. Realgymnasien gleichzeitig beantragt wird. Hierdurch kann es mit Leichtig keit geschehen — und solche Fälle sind uns bekannt —, daß die Einführung eines neuen Lehrbuches von drei, sechs, ja zwanzig höheren Lehranstalten beantragt und dennoch nicht gestattet wird, weil eben die Neueinführung nicht von mehreren Anstalten gleichzeitig, sondern von jedem einzelnen Gymnasium für sich, sei es in demselben Jahre, sei es in dem folgenden oder voraufgehenden Jahre beantragt wurde. Es sind uns Fälle bekannt, wo ein bisher von höheren Lehranstalten gebrauchtes, nach den neuen Lehrplänen umgearbeitetes Buch von dem ferneren Gebrauch in einer Provinz nur dadurch ausgeschlossen wurde, daß einer Anstalt, welche als die erste die Genehmigung zur Einführung nach suchte, dieselbe mit dem Hinweise verweigert wurde, daß der Gebrauch eines Lehrbuches an nur einer Anstalt in der Pro vinz nicht gestattet werden könnte. Wenn eine zweite Anstalt kam, so erhielt sie die gleiche Absage, und so ging es fort, ganz unbeschadet der doch viel wichtigeren Frage, ob das Buch gut und praktisch brauchbar war oder nicht: ein Beweis, wie gerade hier die Schablone eine direkte Schädigung der Verleger nicht nur, sondern auch der Schule bedeutet. Anderseits werden naturgemäß die Leiter höherer Lehr anstalten mit Vorliebe nur solche Lehrbücher zur Einführung in die von ihnen geleitete Schule vorschlagen, von denen sie wissen, daß sie schon bei irgend einem Gymnasium im Ge brauche sind, um von vornherein einer Zurückweisung ihres Vorschlages möglichst vorzubeugen. Zu welchen Konsequenzen diese Bestimmung des Ministers schließlich führt, zeigt ein Rundschreiben, welches eine Leipziger Verlagshandlung an die Direktoren höherer Lehranstalten sendet. Die Firma hat ein Lehrbuch der Geometrie im Verlage, das eine ganze Reihe gewichtiger Empfehlungen erhalten hat, aber dennoch nirgends eingeführt werden konnte, weil jeder einzelnen Anstalt der Antrag auf Einführung des Buches abgeschlagen wurde und der bestehenden Bestimmung gemäß abgeschlagen werden mußte. Die Verlagsbuchhandlung wendet sich nun in dem erwähnten Rundschreiben folgendermaßen an die Leiter von Gymnasien und Realgymnasien: »Ich bitte jene Herren Direktoren und Lehrer der Mathematik, welche das . . . .sche Lehrbuch an ihrer An stalt wohl einführen möchten, um die Güte, sich zwecks eines gemeinsamen Antrages an das königliche Provinzial schulkollegium mit anderen der Einführung geneigten An stalten derselben Provinz freundlichst vereinigen zu wollen. Da ich auf andere Weise eine Einführung des begehrten Buches nicht zu erreichen imstande bin, darf ich wohl hoffen, daß Sie meine ergebene Bitte lediglich als »der Not gehorchend« ansehen und mir nicht verübeln werden.« Mit Recht sind die Empfänger dieser Zeilen von den selben nichts weniger als erbaut, da sie wohl mit Grund fürchten, wenn das Vorgehen der genannten Verlagsbuchhand lung Nachahmung fände, mit deratigen Schreiben der Ver lagsbuchhändler ganz Deutschlands überschwemmt zu werden. Ueberdies dürfte es zweifellos nicht zur Aufgabe der Direk toren unserer Gymnasien gehören, daß sich dieselben ver einigen, um unzweckmäßigen Maßnahmen des Ministeriums gegenüber eine Einführung von Lehrbüchern auf Umwegen durchzusetzen. Wir würden es tief bedauerlich finden, wenn »der'Not gehorchend« diese Sitte oder vielmehr Unsitte ein reißen würde, und halten es daher schon allein von diesem Gesichtspunkte aus für an der Zeit, die Frage der Einfüh rung neuer Lehrbücher generell von Grund aus zu ändern. Sprechsaal. Zeitungsprämien. 4 .E, statt 10 (Vgl. Börsenblatt Nr. 291. Im Anschluß an die bezüglichen früheren Mitteilungen geben wir nachstehend folgende weitere Zeitungen und Institute bekannt, die zum diesjährigen Weihnachtsfeste Bücher als Prämien für ihre Kunden angekündigt haben. (Red. Lackowitz, der kleine Brehm > zu ie und Samter, Buch der Erfindungen j je (Verlag der Urania, Berlin): Breslau: General-Anzeiger, die Biiefbeförderungsanstalt -Hansa-, Heidelberg: Heidelberger Tageblatt, Landsberg a/W.: Neumärkische Zeitung, Nürnberg: General-Anzeiger. (1) Kürschners Universal-Conversations-Lexikon (3 ^l)> (2) — Welt-Sprachen-Lexikon (3 ^). (3) — Der große Krieg 1870/71 (3 ^ 50 H.) tVerlag von Hermann Hillger, Berlin): Breslau: Briefbeförderungsanstalt »Hansa- (1) (2), Cassel: Casseler Stadlanzeiger (Hessische Morgenzeitung) (1) (2) Crcfeld: General-Anzeiger (1) (2), Dresden: Dresdner Nachrichten (1) (3), Erlangen: Erlanger Tagblatt (1) (2), Kiel: Kieler Neueste Nachrichten und General-Anzeiger für Schles wig-Holstein (3), . Kieler Zeitung (1) (2), Landsberg a/W.: Neumärkische Zeitung (1) (2), Leipzig: Leipziger Neueste Nachrichten (1) (2), Ludwigshafen a/Rh.: General-Anzeiger (1) (2), Neustrelitz: Mecklenburg-Strelitzer Landeszeitung (1) (2), Oldenburg: Nachrichten für Stadt und Land Oldenburg (1) (2), Schweidnitz: Schlesisches Tageblatt (1) (2), Stettin: Briefbesörderungs-Anstalt -Hansa- (1) (2), Würzburg: Neue Würzburger Zeitung (1) (2).
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