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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1878
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1878
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- Deutsch
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1342 Nichtamtlicher Theil. ^ 79, 3. April. die Zeit der Durchführung dieses neuen Taxsystems betreffe, so könne er sie nicht beantworten, da er die dazu nöthige Prophezeiungsgabe nicht besitze. Dabei bemerkte der Generalpostmeister, „daß es sich nicht um ein vollständig verändertes System handele, sondern um einige Aenderungen, welche nach den früheren Wünschen des Hauses den Verkehr der Wochenschriften erleichtern sollen. Es war anch eine vorläufige Verständigung über diesen Gegenstand mit den Post- verwaltnngen von Bayern und Württemberg erzielt. Aber gleich bei den ersten Erwägungen des hiernach ausgcarbeiteten Entwurfs hat sich gezeigt, daß, da eine Ermäßigung der Gebühren im Ganzen nicht beabsichtigt wurde, eine Ermäßigung für die Wochenschriften gleich bedeutend sein würde mit einer Erhöhung für die anderen Zeitungen. Es erschien aber sehr bedenklich, in dieser Zeit auch die mit der deut schen Presse in Verbindung stehende Industrie durch solche Maß regeln zu beunruhigen. Man muß deshalb hier einen für gesetz geberische Acte in dieser Materie günstigeren Zeitpunkt abwarten. Im Zeitungsverkehr ist nach den mir vorliegenden Zahlen eher eine Abnahme zu bemerken, die sich aus der allgemeinen Lage der Ver hältnisse erklärt. Wir sollten nach dem Etat für Zeitungen vom 1. April 1877 bis Ende März 1878 aus dem Zeitungsvertrieb eine Einnahme von 3,025,000 M. haben; wir haben aber nur eine Ein nahme von 2,489,842 M. für diese 11 Monate erzielt. Die vom Vorredner erwähnte Statistik ist pro 1876." Es geht aus diesen bemerkenswerthen Erklärungen des General postmeisters einmal hervor, daß trotz officiöser Ableugnungen eine Reform bezw. anderweite Regelung des Postzeitungsdebitwesens an maßgebender Stelle in Aussicht genommen war, sodann aber auch die weitere Thatsache, daß vorerst mit Rücksicht aus die ungünstige allgemeine Lage davon Abstand genommen worden ist. Den Opportunitätsgründen des Generalpostmeisters gegenüber Bedenken zu erheben, liegt uns fern, obwohl wir bei unserem, an dieser Stelle bereits ausgesprochenen prinzipiellen Standpunkt, daß nämlich eine Reform des deutschen Postzeitungsdebitwesens nach französisch-englischem Vorbilde nothwendig ist und über kurz oder lang trotz allen Widerspruches von betheiligter Seite durchgeführt werden wird, beharren müssen. Aus das entschiedenste möchten wir uns indessen noch nachträglich gegen die damals beabsichtigte, einen bedenklichen Rückschritt einschließende Ermäßigung der Beförderungs gebühren für Wochen- und Monatsschriften aussprechen und selb- verständlich gegen eine infolge dessen erforderlich werdende Erhöhung der Gebühren für andere Zeitschriften und das aus sehr naheliegen den Gründen. Wenn die Postverwaltung auf Grund der zahlreichen ihr zu Ge bote stehenden Hilfsmittel, insbesondere auch im Hinblick aus den ihr zu gute kommenden freien Eisenbahntransport, in der Lage ist, so rasch und so billig, wie kein Privatmstitut, die täglich und mehrmals wöchentlich erscheinenden Zeitungen zu befördern, so leistet sie da durch einem dringenden, man kann sagen öffentlichen Bedürfniß Genüge und erfüllt gewissermaßen als staatliches Verkehrsinstitut eine ihr obliegende, ihr jedenfalls zufallende Pflicht. Ein Anderes ist es indessen mit der Beförderung von Wochen- und Monats schriften, deren Vertrieb und Versand zum größeren Theile auch noch heute trotz der immer drückender auftretenden Postconcurrenz in den Händen des Buchhandels liegen. Versucht es hier die Post, ihre an sich schon geringe Speditionsgebühr angeblich im öffentlichen In teresse noch zu erniedrigen, derart etwa, daß die letztere weit unter dem eigenen Kostenpreise, also auch unter dem des neben ihr thätigen Buchhändlers stände, wollte sie demselben somit die Concurrenz weiterhin erschweren oder gar unmöglich machen, so würde sie sich einen Eingriff in die Privatindusterie erlauben, welcher um so un berechtigter erschiene, als er eben nur auf Grund der mannigfachen Privilegien der Postverwaltung möglich wäre. Man könnte dagegen einwenden, erstes Prinzip der Post müsse doch sein, die von ihr beförderten Journale gleichmäßig zu behandeln und nicht etwa die Tagesblätter billiger zu spediren als die Wochen blätter. Dahin richtet sich allerdings auch unsere Forderung. Schon früher haben wir einmal an dieser Stelle den alten und den neu projectirten Tarif zusammengestellt, gerade der ungleichen Behand lung wegen, welche er einführen möchte. Und ungleich wäre ein Tarif, welcher ohne jede Rücksicht auf Preis, Umfang und Er scheinungsweise einer Zeitschrift die Gebühr für die Beförderung lediglich nach der Anzahl ihrer Nummern festsetzen wollte. Oder ist das etwa gleichmäßig, wenn eine Vierteljahrsschrift zum Abonne ments-Preise von 18 M. jährlich 6 Pf. (4 Nrn. L 1l4 Pfg.) bezw. irgend einen andern Minimalsatz von Gebühr entrichtet, eine Wochen schrift zu demselben Preise 80 Pf. (52 Nrn. ä 1>4 Pf.) und eine zweimal täglich erscheinende Zeitung zu demselben Preise 10 M. (700 Nrn. L 1^ Pf.) bezw. einen entsprechenden Maximalsatz? Die Mühewaltung der Post bei der Abrechnung ist für diese Jour nale die gleiche, die Spedition wird bekanntlich besonders geregelt, etwaige Gewichtsdifferenzen aber können doch wohl nicht in Betracht gezogen werden. Doch genug davon — fürs erste ist ja der neue Tarif vertagt, wenn auch leider nicht aä oalsnckaa xraocas, und deshalb möge man namentlich in buchhändlerischen Kreisen eine gewisse Wachsamkeit behalten. In Ermangelung der von uns befürworteten radicalen Reform unseres Postzeitungsdebitwesens nach französischem Vorbilde, welche allerdings einer Aufhebung unseres Postzeitungsdebitwesens überhaupt gleichkommen würde, mag man das bestehende Tarifsystem beibehalten, sich aber gegen jede Abänderung desselben, vornehmlich in der von dem Generalpostmeister angegebenen Richtung, energisch zur Wehre setzen — im Interesse des Publicums, der Zeitungen selbst, wie in dem des Buchhandels. v. Miscellen. Der Internationale literarische Eon greß, welcher, wie bereits in Nr. 67 d. Bl. berichtet, während der Weltausstellung in Paris stattfinden soll, hat für seine Versammlungen folgendes Pro gramm aufgestellt: „Dienstag 4. Juni. Nicht öffentliche Sitzung. Namensaufruf der Mitglieder, Vertheilung der Arbeiten, Ernennung der Ausschüsse. Donnerstag 6. Juni. Oeffentliche Sitzung. Er öffnungsrede, gesprochen von Victor Hugo. Generaldebatte über das literarische Eigenthum, seine Bedingungen und Fristen. Soll das literarische Eigenthum jedem andern gleichgestellt oder durch ein be sonderes Gesetz geregelt werden? Sonnabend 8. Juni. Oeffentliche Sitzung. Von der Wiedergabe, Uebersetzung, Bearbeitung literari scher Werke. Vom literarischen Eigenthumsrecht. Von der Un zulänglichkeit der diplomatischen Verträge zum Schutze dieses Rechts. Von den Schwierigkeiten, welche mit den in diesen Verträgen er forderten Förmlichkeiten der Eintragung, des Depots u. s.w. erfordert sind. Aufsuchung einer besseren und bestimmteren Formel. Sonntag 9. Juni. Vorlegung dieser Formel. Entwurf eines internationalen literarischen Vertrags, durch welchen jeder fremde Schriftsteller für die Ausübung seiner Eigenthumsrechte den einheimischen gleichgestellt wird. Dienstag 11. Juni. Oeffentliche Sitzung. Von der Lage der Schriftsteller in unserer Zeit. Von den literarischen Genossen schaften. Darlegung der Einrichtungen zur Verbesserung des Looses der Schriftsteller in den verschiedenen Ländern. Wünsche für die Zukunft. Donnerstag 13. Juni. Nicht öffentliche Sitzung. Bericht der Ausschüsse. Votum. Ernennung eines permanenten internatio nalen Ausschusses. Sonnabend 15. Juni. Oeffentliche Sitzung. Verlesung der von dem Congreß angenommenen Beschlüsse. Schluß der Arbeiten."
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