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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
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Bekanntmachungen des Börsenvereins Betr.: Verwertung gebrauchter Schulbücher Die im Börsenblatt Nr. 74 vom 30. März 1940 veröffent lichten Grundsätje für die Lieferung von Schulbüchern sehen vor, daß Freistücke für höhere und berufsbildende Schulen ins Eigentum der unbemittelten Schüler übergehen, daß sie unver käuflich sind und nicht in eine Hilfsbücherei eingestellt oder anderen Schülern überlassen werden dürfen. Aus papierwirtschaftlichen Gründen wird diese Verfü gung, soweit sie von der Reichsstelle für das Schul- und Unter richtsschrifttum geprüftes und vom Reichserziehungsministe rium zugelassenes Schulschrifttum betrifft, aufgehoben. Für diese Bücher erkläre ich mich daher für die Kriegs dauer damit einverstanden, daß die den Schülern ausgehän digten Freislücke für höhere und berufsbildende Schulen nach Gebrauch von den Schulen zurückgefordert und anderen Schü lern überlassen werden. Ebenso ist für diese Bücher der Lehr- bücher-Althandel zwischen Schülern für Kriegsdauer statthaft. Leipzig, den 4. Mai 1942 Baur, Vorsteher X * Betr.: Beibehaltung de9 Ladenpreises trotz Ausstattungs minderung (Wiederholung aus Nr. 90/91) Der Reichskommissar für die Preisbildung hat unterm 7. April 1942 folgenden Runderlaß herausgebracht: .,Runderlaß Kr. 30142 (RfPr. VIII—330—2246/42) über die Be handlung von Ausnahmeanträgen nach den Verordnungen über das Verbot von Preiserhöhungen bei Beibehaltung des Laden preises für Bücher trotj Ausstattungsminderung. Mit Erlaß vom 16 Dezember 1941 — RfPr. VIII—330— 14720/41 — habe ich mich damit einverstanden erklärt, daß die Verleger von Büchern jeder Art den bisherigen Laden preis beibehalten, wenn der Einband oder die sonstige Aus stattung des Werkes aus kriegsbedingten Gründen verschlech tert wird. Diese Ausnahmebewilligung gilt nur, soweit die Kosten der verminderten Ausstattung gegenüber den Kosten der bisherigen Ausstattung gleichgeblieben oder gestiegen sind; andernfalls ist zur Beibehaltung des Ladenpreises eine Ausnahmebewilligung nach wie vor erforderlich. Zur weiteren Vereinfachung des Verfahrens bestimme ich in Ergänzung meines Runderlasses Nr. 60/39 vom 29. Juni 1939 — RfPr. A—20—2384 (Mitteilungsblatt I S. 254, II S. 146) — für die Behandlung derartiger Ausnahmeanträge folgendes: Die Anträge sind wie bisher an den Börsenverein der Deut schen Buchhändler zu Leipzig zu richten. Dieser ist von mir ermächtigt, darüber vorbehaltlich der Nachprüfung durch mich zu entscheiden. Ubersteigt die Ersparnis den Betrag von RM 250.— je Werk, so ist sie einem bei dem Börsenverein der Deutschen Buch händler zu Leipzig geführten Sonderkonto zuzuleiten. Die Verfügung über dieses Konto behalte idi mir vor.“ Hierzu gebe ich folgendes bekannt: 1. In allen Fällen einer Ausstattungsminderung bei Neu auflagen ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, wenn die Kosten der neuea, Ausstattung niedriger sind als die bisherigen. Der Antrag ist in der bisher üblichen Form (gedruckte Formu lare beim Börsenverein) an die Geschäftsstelle des Börsenver eins zu richten. Nachprüfung der Entscheidung des Börsenver eins durch den Reichskommissar für die Preisbildung bleibt Vorbehalten. 2. Die Erteilung der Ausnahmebewilligung ist zur Unter richtung der Abnehmer in der dafür vorgesehenen Rubrik des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel unter Angabe des Verlages, des Verfassers, des Titels, der Einbandart, des Laden preises und des Datums der Genehmigung binnen einer Frist von einem Monat nach Genehmigung bekanntzugeben. 3. Die bisher vorgeschriebene Bekanntgabe von Ausstat tungsminderungen im Börsenblatt, bei denen die neuen Kosten gegenüber den Kosten der bisherigen Ausstattung nicht gesun ken, sondern gleichgeblieben oder sogar gestiegen sind, bleibt bestehen (Bbl. Nr. 299/300/301 vom 24. Dezember 1941). 4. Durdi die Ausstattungsminderung eventuell erzielte Mehrgewinne sind nach besonderer Weisung des Börsenvereins auf das Postscheckkonto des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, Sonderkonto, Leipzig Nr. 736, unter Angabe des Ak tenzeichens, einzuzahlen. Leipzig, den 24. April 1942 Baur, Vorsteher FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR GEBEN ' Edmund Claußen Lehrling in der Agentur des Rauhen Hauses,, Abt. Sortiment in Hamburg Oscar Goos Mitarbeiter der Buchhandlung Wilhelm Grüttefien Nachf. in WuppertaLElberfeld Heins Hartmann Hauptlcassierer der Großbuchhandlung Friedrich Schneider in Leipzig Hein? Klette Gehilfe der Arnoldischen Buchhandlung in Dresden Hasso Martens Mitarbeiter der Hansa=Buchhandlung in Elbing Ludwig Maul Mitarbeiter der Spcner-Buchhandlung G. m. b. H. in Marburg (Lahn) Hein? Müller Gehilfe der Firma Schmor! & von Seefeld Nachf. in Hannover Reinhard Neuberg Mitarbeiter der Firma F. B. Auffarth in Frankfurt a. M. Kurt Nöske Mitarbeiter der Buchhandlung Schnabel & Walter in Potsdam Johannes Petersen Gehilfe der Firma Schmorl & von Seefeld Nachf. in Hannover Waldemar Strehlit? Inhaber der Firma Brandes Nachf. in Ronneburg (Thür.) Felix Voigt Gesellschafter der Firma Emil Voigt K.-G. in Dresden Horst Will Gehilfe der Firma A. Blencke & Co. in Hamburg DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN 94 Nr. 95/06, Donnerstag, den 7. Mai 1942
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