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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1938
- Strukturtyp
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- 1938-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1938
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- Deutsch
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wobei er betont, daß es dort die Autoren sind, die in vielen Fällen den Weg über den literarischen Agenten vorziehen. Herr Karl Baur regt an, Listen der bestehenden Agenturen anzulegen und die Erfahrungen, die mit ihnen gemacht werden, auszu tauschen. Die von der Sektion 8 angenommene Entschließung wird der Vollsitzung zur Beschlußfassung vorgelegt und unter Vorbehalt der endgültigen textlichen Fassung von dieser ange nommen. Sie lautet: Entschließungsentnmrf zu dem Bericht über Literarische Agenturen, vorgelegt von den Herren Gust. Keckeis und KarlBaur : 1. Der Kongreß beauftragt den von der Commission Inter nationale eingesetzten Sonderausschuß, Richtlinien aufzu stellen, in denen die wünschenswerten Grundsätze für den Verkehr zwischen Verlegern und literarischen Agenturen niedergelegt werden. Die Richtlinien sollen noch im Jahre 1938 zustande kommen und den interessierten Verleger- Verbänden alsdann durch das Bureau Permanent zur Verfügung stehen. 2. Der Sonderausschuß wird ersucht, dem Bureau Perma nent eine Liste jener Agenturen und Subagenturen zu übermitteln, die die Möglichkeit für ersprießlichen ver legerischen Verkehr geben. Die Liste soll neben der Firma die Eigenart ihrer Tätigkeit, ihrer besonderen Interessen und Verbindungen kurz kennzeichnen. Ergänzende Mittei lungen zur Liste sollen dem Bureau Permanent jeweils von den angeschlossenen Verleger-Verbänden zugestellt werden, damit sie auf dem laufenden gehalten werden kann. Als letzten in der Sektion 8 behandelten Punkt berichtet Herr Hiersemann über den von Herrn Alexander M. PoPo ti i t ch vorgelegten Bericht: »Übersetzungshonorar bei Vergebung des übersetzungsrechtes an Länder mit kleiner Bevölkerungs zahl«, eine Frage, die schon den Internationalen Verleger- Kongreß auf seiner elften Tagung in London beschäftigt hat, aber jetzt unter völlig anderen Gesichtspunkten von Herrn Popo- vitch dargelegt wird. Seine Ausführungen werden von Herrn vr. R. Jilovsky-Prag ergänzt. Auch die ungarischen und rumä nischen Verleger zeigen ihr lebhaftes Interesse an dieser Frage. Ihre der Vollsitzung unterbreitete Entschließung wird in nach stehendem Wortlaut von dieser angenommen: Eiitschließungsentwurs, vorpelept im Anschluß an den Bericht des Herrn Alexander Popovitch über »Die Notwendigkeit, zugunsten kleiner Sprachgemeinschaften die ÜbersetzungSgebühren zu min dern«, von den Herren A. Popovitch, vr. von Benedek, R. Jilovsky und Nicolas Th. Jonnittu: Angesichts der Tatsache, daß die Übersetzung eines Werkes die Nachfrage nach anderen noch nicht übersetzten Werken des gleichen Verfassers steigert und daß eine Übersetzung der Kultur werbung und der geistigen Annäherung unter den Völkern dient, empfiehlt der Kongreß den Verlegern der größeren Sprachgemeinschaften, sie sollten die Kulturausgabe der Verleger in kleineren Sprach gemeinschaften erleichtern, indem sie bei Festsetzung der Uber setzungsgebühren im Sinne des Berichtes von Herrn Popo vitch Vorgehen, d. h. diese Gebühren so tief als möglich bemessen. Sektion 0: Musiksragcn Herr Edgar B i e l e f e ld t - Leipzig als Berichterstatter der Sektion v: Musikfragen, teilt zunächst mit, daß diese viel positive Arbeit geleistet hat. Ihre Arbeit hat damit begonnen, dem bei dem letzten Kongreß in London gegründeten Bureau International ci'Inlorination et cle (Kooperation cles llüiteurs 6e kkuoigue (8160), dessen Sitz sich bekanntlich in Leipzig be findet, eine Satzung zu geben. Sodann gibt Herr Bielefeldt kurze Erläuterungen zu den sechs in zwei langen Sitzungen der Sektion v vorgelegten und behandelten Berichten, deren erster sein eigener Bericht über die Tätigkeit des unter seiner Leitung stehenden 8100 ist. Zu dem zweiten Bericht des Herrn Robert Ries über die Propaganda für Hausmusik wird von der Vollsitzung des Kongresses nachstehende ihr vorgelegte Ent schließung angenommen: Entschließungsentwurs zum Bericht über Propaganda für Haus musik von vr. Robert Ries: Der 12. Internationale Verleger-Kongreß wolle be schließen: Alle dem 8160 angeschlossenen musikverlegerischen Verbände sind gehalten, dem 8160 ausführliche Berichte über den Stand der Hausmusikpflege in ihren Ländern zu er statten, wobei insbesondere aus Darstellung der angewandten propagandistischen und organisatorischen Maßnahmen Wert zu legen ist. Auf Grund dieser Berichte, die in gewissen Abständen zu ergänzen und möglichst mit neuen Anregungen zu ver binden sind, wolle das 8100 Gesamtberichte anfertigen, damit die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen inter national in Arbeitsgemeinschaft mit den zuständigen Organi sationen, insbesondere denjenigen der Musiklehrer, ausge wertet und fruchtbar gemacht werden können. In ausführlicher Weise befaßte sich die Sektion I): Musik fragen, auch mit der im Gegensatz zum Buchpreis noch nicht überall in gewünschtem Maße geregelten Frage der Einhaltung des Ladenpreises beim Verkauf von Musiknoten. In vielen Ländern sind hohe Rabatte an Private gang und gäbe und die Verkaufsbestimmungen werden nicht eingehaltcn. Es wurde deshalb vom Kongreß die nachstehende Entschließung ange nommen: Entschließung über die Einhaltung des Ladenpreises beim Verkauf von Musiknoten. Da eine allgemein internationale Verständigung, die sich mehr und mehr als unentbehrlich erweist, um die Einhaltung des Ladenpreises zu sichern und die Preisabschläge gegenüber der bevorzugten Kundschaft zu vereinheitlichen, sich infolge der Nichtbeteiligung von Verlegern derjenigen Länder, wo eine körperschaftliche Organisation der Musikverleger nicht besteht, als unmöglich erwiesen hat, spricht der Kongreß fol genden Wunsch aus: 1. Es möchten überall, wo dies möglich ist, körperschaftliche Zusammenschlüsse der Musikverleger gebildet werden und sich dem 8160 anschließen. 2. In den Ländern, wo ein solcher Zusammenschluß nicht möglich ist, möchten sich die Musikverleger in einer be sonderen Abteilung der Körperschaft von Buchverlegern und Buchhändlern zusammenschließen. 3. Wo auch dies nicht erfolgt, möchten die in Frage kom menden Musikverleger sich so bald wie möglich einzeln dem 8160 anschließen, wie dies nach den Statuten des 8100 zulässig ist. Dann gibt Herr Bielefeldt einige Erläuterungen zu der von Herrn Francois Hepp - Paris unterbreiteten Entschlie ßung betr. Aufstellung von Regeln für eine internationale Musikbibliographie: Zwecks sofortiger Inangriffnahme der vorbereitenden Arbeiten zur Schaffung der nötigen Unterlagen für eine internationale Musikbibliographie, äußert der Kongreß folgenden Wunsch: Die dem 8100 angeschlossenen Verlegerverbände aller Länder möchten in kürzester Frist der Schaffung einer natio nalen Musikbibliographie nähertreten, wobei sich gegebenen falls jeweils mehrere Länder zwecks Minderung der Kosten der Aufstellung zusammenschließen könnten. In Ländern, in denen bereits eine derartige Bibliogra phie besteht, möge eine einheitliche Form eingesührt werden, damit durch Vereinigung der aus den einzelnen Ländern ein gehenden Zettel unverzüglich der Anfang mit der Aufstellung einer internationalen Bibliographie gemacht werden könne. Das 8160 wird zur Erreichung dieses Zieles nach ver gleichender Prüfung der in den einzelnen Ländern gegen wärtig angewandten Systeme eine einheitliche Form für einen Musterzettel in Vorschlag bringen. Nach allgemeiner Zustim mung zu dem vorgeschlagenen Musterzettel sollen die dem S10 Nr. 148 Sonnabend, den 35. Juni 1983
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