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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1938
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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inungen des Buchhandels. Eine die Mitarbeiterlieferungen ein schränkende Anordnung des Leiters der Fachschaft Verlag vom 23. Juli 1936 blieb praktisch ohne Wirkung. Das wissenschaftliche Sortiment bittet erneut darum, daß das System der Mitarbeitcrpreise überhaupt unterbunden wird. Was bisher keine Rechtsgrundlage hatte, darf nicht dadurch eine Rechtsgrundlage erhalten, daß die Schrifttumspolitik des Natio nalsozialismus sie auch in Zukunft duldet. Um jede Beunruhigung der wissenschaftlichen Welt zu vermeiden, mag es hingehen, daß Gelehrte, die den Mitarbeiterpreis in Verlagsverträgen zu gebilligt bekommen haben, ihn bis zum Erlöschen ihrer Mit arbeiterschaft weiter genießen. Aber das wissenschaftliche Sorti ment hat keinen dringenderen Wunsch, als daß neue Verträge dieser Art nicht mehr abgeschlossen werden. Zeitschriften- und Maßnahmen zur Verringerung der Rückgaben (Rcmittcnden) Schwierigkeiten bei der Durchführung der Bestimmungen unter III, 1 d der Werdruckanordnnng vom LS. November 1S37 machten es notwendig, in der Reichspresftkammer unter den beteiligten Verbänden eine Regelung zu suchen, die den Erfordernissen der ltberdruckanord- nung gerecht wird. Nach Abschluß dieser Verhandlungen gibt der Präsident der Reichspressekammer mit nachstehender Erklärung »Richtlinienzur Verringerung der Rückgaben (Re - mittenden)- bekannt: »Bei der bisher üblichen Art der Rückgabe unverkaufter Zeitungen und Zeitschriften war es den -Verlagen in keiner Weise möglich, die Druckauslage unter für die Papierersparnis wirksamer Berücksichti gung der vom Einzelhandel nicht verkauften Exemplare von Zeitungen und Zeitschriften festzusetzen. Es besteht deshalb die dringende Not wendigkeit, die Zeitspanne, innerhalb der die unverkauften Stücke vom Einzelhandel zum Verlag zurückgelangen, zu verkürzen. Im Hinblick auf die Durchführung des Vievjahresplanes ist es für alle Beteiligten eine Standespslicht, an dieser Ausgabe mit allen Kräften mitzuwirkcn. Ich habe mich deshalb veranlaßt gesehen, für di« Lieferfirmen (Verlage und Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten) und für die Einzelhändler Richtlinien herauszugeben, deren sinn gemäße Anwendung jedem am Vertrieb der Presse Mitwirkenden das angestredle Ziel zu erreichen hilft. Die Verbände werben bei ihrer Beratung weitgehend die Möglichkeiten und Erfordernisse der ein zelnen Betriebe durch praktische Vorschläge berücksichtigen«. Richtlinien zur Verringerung der Rückgaben (Re m i t t e» d e n). t. Be! Aufnahme der Lieserung von Zeitungen und Zeitschriften an eine Einzelhandelsstelle hat jede Lieferfirma (Verlag und Zei tungs- und Zeitschriften-Grossisten) der Fachfchaft des deutschen Zei tungs- und Zeitschriften-Einzelhandels unter Angabe der Anschrist des Einzelhändlers davon Mitteilung zu machen. L. Die Liefersirmen von Zeitungen und Zeitschriften (Verlage und Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten) haben alle unverlangten Sendungen oder Mehrlieferungen, die nicht bestellt sind, zu unter lassen. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Fälle, in denen aus Anlaß besonderer Ereignisse eine größere Umsatzmöglichkeit ohne weiteres angenommen werden kann. S. Durch Einführung von besonderen Vordrucken für Lieferscheine in Verbindung mit Abrechnungsformnlaren kann sich die Lieferfirma eine genauere Kenntnis über die tatsächlichen Absatzverhältnisse ver schaffen, als es bisher möglich war. Die Lieferfirma soll die daraus gewonnenen Kenntnisse für die Belieferung ihrer Kundschaft so ver werten, daß beim Einzelhandel die Anhäufung von Rückgaben ver mieden wird, aber andererseits nicht zu geringe Mengen im Hinblick auf Sie vorhandenen Vcrkaufsmöglichkeiten geliefert werden. Es soll also, um die Verkaussmöglichkeiten im Einzelhandel wirklich ausnutzen zu können, bei der Einsparung von Rückgaben nicht eine allgemeine und schematische Kürzung der Lieferungsmenge bei allen Einzelhänd lern erfolgen. 4. Die Lieferfirmen geben den von ihnen belieferten Einzelhänd lern die Fristen bekannt, in denen die unverkauften Zeitungen und Zeitschriften von den Einzelhändlern zurückzugeben sind. Hierbei ist von den Lieferfirmen zu beachten, daß eine möglichst schnelle Rückgabe Ein Eingriff in die Rechte des Verlages liegt nicht vor, im Gegenteil, es handelt sich nur um die Wiedergutmachung eines Eingriffes, den in liberalistischer Zeit einzelne Verleger in die Rechte des Sortiments vorgenommen haben. Mit dem idealen Vertrauensverhältnis eines Verlegers zu seinem Autor hat es nichts zu schassen, ob der Verleger gleichzeitig Bücher und Zeit schriften zum Nettopreis besorgt. Für die Lieferung von Büchern und Zeitschriften ist das Sortiment zuständig. Auch das Ver hältnis des Sortimenters zu seinen Kunden ist ausgebaut auf Vertrauen. Es ist nicht notwendig, daß dieses Vertrauensver hältnis gestört wird durch Eingriffe einzelner Verleger. Es ist nicht notwendig, daß einzelne Verleger ihren Mitarbeitern Vor teile gewähren, deren Kosten ganz oder teilweise das Sortiment zu tragen hat. Hans Ferdinand Schulz. Zeitungswesen der unverkauften Exemplare erzielt werden muß. Es bleibt den Liefer firmen jedoch überlassen, ihren Kunden für die Bezahlung andere Fristen einzuräumen. 5. Um zu erreichen, daß die unverkauften Exemplare einen mög lichst geringen Anteil des Gesamtbezuges ausmachen, hat die Bestel lung von Zeitungen und Zeitschriften durch den Einzelhandel unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkaufsmöglichkeiten zu erfolgen. 6. Um den Lieferfirmen die Kontrolle der Rückgaben zu ermög lichen, hat die Bestellung oder der Bezug einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift nur bei e i n e r Lieferfirma zu erfolgen. Der Bezug der gleichen Zeitung oder Zeitschrift durch den Einzelhandel von zwei oder mehreren Lieferfirmen verhindert die jetzt notwendige Übersicht und ist deshalb zu unterlassen. 7. Unmittelbar nach beendeter Laufzeit sind die unverkauften Zeitungen und Zeitschriften innerhalb der von den Lieferfirmen fest gesetzten Fristen zurückzugeben. Hierbei sind die von den Lieferfirmen zur Verfügung gestellten Abrechnungsvordrucke zu verwenden. Beschäftigung von Bezieherwerbern für Erzeugnisse dritter Verlage Der Präsident der Reichspressekammer hat dem Reichsverband der deutschen Zeitschriften-Verleger folgendes mitgeteilt: »Mir wurde mit geteilt, daß einige Verlage, die für die Werbung auf ihre Erzeugnisse Bezieherwerber beschäftigen, dazu übergegangen sind, ihre Werber mit der Werbung für die Erzeugnisse eines dritten Verlages zu beauf tragen. Die so geworbenen Kunden werden dann dem in Frage kom menden Verlag verkauft. Ich nehme Gelegenheit darauf hinzuweisen, daß eine derartige Werbung nicht statthaft ist, und bitte Sie, Ihre Mitglieder entsprechend in Kenntnis zu setzen.« Gesperrte Bezieherwerber Zur Ergänzung seiner laufenden Kartei der gesperrten und wieder zugelassenen Bezieherwerber hat der Brunnen-Verlag Willi Bischofs eine Nachlieferung herausgegebrn, die alle in der 1.—80. Bekannt machung der Reichspressekammer aufgefllhrten Namen verzeichnet und somit die Zeit vom 30. Mai 1034 bis 30. September 1937 umfaßt. Wareneingangsbuch im Bahnhossbuchhandel Der Leiter des Reichsverbandes Deutscher Bahnhofsbuchhändler weist darauf hin (s. der Vertrieb Nr. 46), daß derjenige Bahnhofs buchhändler, der als Vollkaufmann im Handelsregister eingetragen und daher handelsgesetzlich zur Führung von Büchern verpflichtet ist und solche ordnungsmäßig führt, von der Führung des Warenein gangsbuches befreit ist. Firmen, die nicht handelsgerichtlich eingetragen sind, aber trotz dem, also ohne dazu verpflichtet zu sein, ordnungsmäßige Bücher nach dem Handelsgesetzbuch führen, können auf Antrag von der Führung des Wareneingangsbuches durch das zuständige Finanzamt befreit werden. Alle übrigen Bahnhofsbuchhändler müssen das Wareneingangs buch führen. Soweit jedoch von diesen Bahnhossbuchhändlern das von der Deutschen Reichsbahn vorgeschrittene Nechnungseingangsbuch bis her immer schon geführt wurde, wird dieses Nechnungseingangsbuch bas durch die Verordnung vom 20. Juni 1935 vorgeschriebene Waren eingangsbuch dann ersetzen, wenn in das Nechnungseingangsbuch auch die Rechnungen eingetragen werden, die sofort nach Eingang bezahlt 440 Nr. 124 Dienstag, Len 81. Mat 1938
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