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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1938
- Strukturtyp
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- 1938-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1938
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- Deutsch
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Ähnlich liegen heute noch die Verhältnisse bei den meisten der sogenannten Vorzugspreise und Mitgliedspreise, wenn sie auch nach der Verkaufsordnung Ausnahmen sein sollen. Die Ab nehmer eines wissenschaftlichen Buches kommen fast ausnahms los für die Mitgliedschaft gelehrter Gesellschaften in Frage. Also muß, wenn solche Vorzugspreise festgesetzt sind, die Kalku lation auf ihnen aufgebaut sein. Der tatsächliche Verkaufspreis schwebt dann entweder in der Luft und heißt meist <10—2) statt 8, oder diejenigen, die den vollen Preis zahlen, sind übervorteilt. Durch die Rabattverkürzung ist der Sortimenter der Hauptleid tragende. Wie es für uns unvorstellbar ist, daß noch vor dreißig Jahren um den Kundenrabatt gekämpft wurde, so möchte es denen, die nach uns kommen, unvorstellbar sein, daß es noch fünf Jahre nach dem Beginn der großen Umgestaltung unseres gesamten Lebens durch unseren Führer Adolf Hitler möglich war, daß es für ein und dasselbe Buch und vor allem für ein und dieselbe Zeitschrift eine ganze Anzahl voneinander abwei chender Verkaufspreise gab. Es wurden nun besonders dringliche Einzelfälle zur Aus sprache gestellt. Vorzugspreise <§ 12 der Vcrkaussordnung) Den Subskriptionspreisen ist nach den Verhandlungen von 1935 der Stachel genommen, da sie jetzt fast ausnahmslos mit vollem Sortimenterrabatt ausgestattet sind. Doch sollen nach unserer Überzeugung auch Subskriptionspreise eine Ausnahme darstellen und sind nur für Werke mit einem Ladenpreis von mindestens 20.— RM berechtigt. Subskriptionspreise sollten nur für wirklich neue Werke, jedoch nicht für neue Auflagen eines eingeführten Buches gestattet sein. Es ist vorgekommen, daß im Dezember v. I. Exemplare der alten Auflage eines eingeführtcn Fachbuches um 25°/° höher verkauft wurden, als zwei Monate später dasselbe Werk in verbesserter Auflage zum Subskriptions preis angeboten wurde. Die Kunden waren mit Recht erbost, daß sie für die veraltete Auslage auch noch den höheren Preis hatten zahlen müssen. Nach § 12, Ziffer 6 darf bei Umtauschangeboten nur mit dem im Antiquariatsbuchhandel üblichen Marktwert gearbeitet werden. Dieser Marktwert ist ein dehnbarer Begriff. Aus be stimmter Veranlassung möchten wir lieber, daß dem Verlag eine Umtauschermäßigung bis zu 25°/« des Neupreiscs gewährt wird und daß dem Sortiment und Antiquariat grundsätzlich verboten wird, Angebote des Antiquariatsankaufs älterer Auslagen eines Buches Mit der Werbung für die neue Auflage zu verquicken. Mitglicdspreise <8 11 der Vcrkaussordnung) Namentlich bei juristischen Büchern hat die Anwendung des 8 11 einen solchen Umfang angenommen, daß der eigentliche Ladenpreis oft nur für die sozial am schlechtesten gestellten Kreise, nämlich für die Studenten Anwendung findet. Ein Miß brauch der Borzugsberechtigung ist praktisch ausgeschlossen. Der wundeste Punkt sind die Vorzugspreise bei wissenschaft lichen Zeitschriften. Hier ergeben sich Widersprüche im Wortlaut der 88 kl und 11 a und noch mehr in der Auslegung dieser bei den Paragraphen. Die wissenschaftlichen Zeitschriften sind ein Brotartikel des Sortiments. Die Beseitigung der hier geltender! Vorzugspreise würde wesentlich zur wirtschaftlichen Gesundung des Sortiments beitragen. Es wurde ein Fall vorgetragen, nach dem ein Verlag in einem Prospekt nicht nur für seine Zeitschriften warb, sondern sich gleichzeitig erbot, die Mitgliedschaft bei einer gelehrten Ge sellschaft zu vermitteln. Die dadurch gewährte Ersparnis bei Bezug der Zeitschrift beträgt 28.80 RM, der Mitgliedsbeitrag jedoch nur 18.— RM. Folglich kostet die Mitgliedschaft in Wirk lichkeit gar nichts, und cs werden darüber hinaus an einer ein zigen Zeitschrift noch 10.80 RM gespart. Von den 28.80 RM Ersparnis trägt der Verlag 4.32 RM, das Sortiment 24.48 RM. Der erwähnte Fall steht nicht vereinzelt da, er ist noch nicht einmal besonders kraß. Aus der Versammlung heraus wurde eine Liste vorgelegt von elf medizinischen Gesellschaften, deren Mitgliedschaft Vergünstigungen bei Bezug von Zeitschriften ge währt. Der Mitgliedsbeitrag für diese elf Gesellschaften beträgt insgesamt jährlich 142.— RM. Die Ersparnis, die beim Bezug von 25 Zeitschriften gewährt wird, beträgt nach sehr vorsichtiger Rechnung jährlich 860.— RM. Der Mitgliedsbeitrag steht also in gar keinem Verhältnis zu den Vergünstigungen. Der Schaden für das Sortiment ist um so größer, da die Mehrzahl der Mit gliedsexemplare direkt geliefert wird und ein Mißbrauch des Mitgliedspreises durch Weitergabe der Vorzugslieferung an In stitute usw. nicht verhindert werden kann. Es wird vermutet, daß die Verhältnisse bei anderen Wissenschaften ähnlich liegen. Ganz kraß ist die Lage bei den chemischen Zeitschriften. Es ist nicht zuviel gesagt, daß die Arbeit des Sortiments durch derartige Einrichtungen unterminiert ist. Dabei haben die meisten Sortimenter von dem Ausmaß der llntcrminierung keine Vorstellung: Unsere Achtung vor den wissenschaftlichen Gesellschaften ist groß. Wir sind überzeugt, daß die wissenschaftlichen Gesellschaften Aufgaben haben, die nicht darin bestehen, den verbilligten Bezug von Büchern und Zeitschriften zu vermitteln. Die wissenschaft lichen Gesellschaften sind keine verkappten Buchgemeinschaften. Wer nur um wirtschaftlicher Vorteile beim Bücherbezug in eine wissenschaftliche Gesellschaft eintritt, vermag die Ziele der Ge sellschaft sicher nicht zu fördern. Es muß den Mitgliedern zuge mutet werden, daß sie für die Mitgliedschaft ein tatsächliches Opfer in Gestalt eines Beitrages bringen. Der Beitrag darf nicht durch die Vergünstigung beim Bezug einer Zeitschrift aufgehoben oder sogar in das Gegenteil eines Beitrages, in einen finan ziellen Gewinn verwandelt werden. Mitarbcitcrpreisc Eine rechtliche Grundlage für die Mitarbeiterpreise, die ein zelne große wissenschaftliche Verlage ihren Autoren gewähren, ist nicht vorhanden, weder im Vcrlagsgesctz noch in irgendeiner Bestimmung der Verkaufs- und Verkehrsordnung <8 11 u der Verkaufsordnung, Ziffer Ick spricht nur von Zeitschriften). Die Mitarbeiterpreise beruhen lediglich auf einem Gewohnheits recht, und es bestehen beim wissenschaftlichen Verlag ganz ver schiedenartige Gepflogenheiten. Der eine gewährt besondere Mit- arbeiterpreise überhaupt nicht, der andere besorgt seinem Autor Bücher zum Nettopreis, die dieser zur Abfassung eigener neuer Bücher oder neuer Auflagen nötig hat, wobei es gleichgültig ist, in welchem Verlage die betreffenden Bücher erschienen sind, wie der andere liefern ihren gesamten eigenen Verlag mit.einer Ermäßigung von 20 °/°. Die Mitarbeiter sind gehalten, die ihnen gewährte Vergünstigung nur für ihren persönlichen Gebrauch anzuwenden. Doch läßt sich ein Mißbrauch in zahlreichen Fällen Nachweisen. Er ist auch psychologisch nur zu begründet, da dem Leiter eines Instituts sein Institut nähersteht als die Bestim- Teilnahme des Vorstehers des Börsenvereins an der Tagung des sudetendeutschen Buch handels am 22. und 23. Mai 19Z8 in Eger Der Vorsteher des Börsenvereins Hauptamtsleitcr Wilhelm Baur und der Geschäftsführer 0r. Heß haben gemäß der früher gegebenen Zusage am 22. und 23. Mai an der Tagung des Ver bandes der Deutschen Buch-, Kunst-, Musikalienhändler und Verleger in der tschechoslowakischen Republik teilgcnommen, die in der an geschichtlichen Erinnerungen reichen alten Staufen stadt Eger stattfand. Trotz der infolge der politischen Ereignisse bewegten Tage waren Berussgenossen aus allen Teilen der tschechoslowakischen Republik erschienen und so bot sich reichliche Gelegenheit zur umfassenden Besprechung aller schwebenden Be- rufssragen. Der Vorsteher nahm insbesondere an der Sitzung des Gesamtvorstandes am Sonntag nachmittag teil, in welcher es möglich war, alle Probleme zu besprechen, die besonders vor dringlich waren. Am Begrüßungsabend kam in besonders beglückender Weise die Verbundenheit des sudetendeutschen Buchhandels mit dem reichsdeutschen in den Ansprachen zum Ausdruck. Nr. 124 Dtcnktag, ien SI. Mai ISW 43S
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