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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1938
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
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werden. Ferner ist zu empfehlen, neben der bisherigen Betragsspalte noch eine weitere Rubrik unmittelbar daneben einzurichten, die in Mark und Pfennig die Nemittenden- und Differenzbeträge aufnimmt. Als Warenbezeichnung wären aus praktischen Gründen bei Zeitschriften Titel und Nummer des Heftes anzugeben, während Zeitungen und Bücher als solche bezeichnet werden können. Denjenigen Mitgliedern, die danach das durch die Verordnung vorgeschriebene Wareneingangsbuch führen müssen (das sind die Bahnhofsbuchhändler mit einem Jahresumsatz bis 15 000 RM.), wird empfohlen, die für das Rechnungseingangs-buch gegebene Anleitung sich ebenfalls zu eigen zu machen. Zusammenarbeit der Gemeinden und Gemeindeverbände mit der deutschen Tagespresse Um die bisher schon vorhandene vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Gemeindeverwaltungen und der Presse in Zu kunft noch zu stärken, hat der Reichs- und Preußische Minister des Innern in einem Runderlaß vom 12. April 1938 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern vom 20. April 1938) allen Gemeinden zur Pflicht gemacht, nicht nur ein enges Ver trauensverhältnis mit der Presse zu pflegen, sondern auch auf die wirtschaftliche Kraft der deutschen Tagespresse die gebotene Rücksicht zu nehmen. Zu diesem Zweck sollen amtliche Bekanntmachungen, deren Aufnahme in die Presse von der Gemeinde gewünscht wird, grundsätz lich im Anzeigenteil der Zeitung gegen Entgelt veröffentlicht werden. Den kleineren Gemeinden wird nahegelegt, in Zukunft die Herausgabe von Amtsblättern zu unterlassen. Auch die Landkreise sollen im ein zelnen prüfen, ob sie auf ein eigenes Amtsblatt vernichten können. Neue Amtsblätter sollen grundsätzlich nicht mehr geschaffen werden. Auch soweit die Beibehaltung von Amtsblättern der großen Gemein den und Landkreise noch erforderlich scheint, soll darin die Wirtschafts werbung eingeschränkt und abgvbaut werden, wenn eine sofortige Einstellung derselben aus finanziellen Gründen nicht möglich er scheint. — Der Runderlaß ist auch im »Zeitungs-Verlag« Nr. 17 und in der »Deutschen Presse« Nr. 9 abgedruckt. Neuordnung des Pressewesens im Land Österreich Am 2. Mai sind, wie der »Zeitungs-Berlag« schreibt, entscheidende Schritte zur Neuordnung und Umgestaltung des österreichischen Presse wesens nach den Grundsätzen des Nationalsozialismus vollzogen wor den. Neichskommissar Bürckel hat auf Grund des Führererlasses vom 23. April 1938 bestimmt, daß der Präsident der Reichspressekammer und Neichsleiter fiir die Presse Amann beauftragt und befugt ist, alle ihm zum Aufbau der Presse im Lande Österreich geeignet er scheinenden Maßnahmen zu treffen und Anordnungen zu erlassen, soweit es nicht um Fragen geht, die im Schriftleitergesetz behandelt sind. Reichsleiter Amann hat daraufhin vier Anordnungen (s. »Zei tungs-Verlag« Nr. 19) erlassen. Sie bilden die Grundlage für die so fortige Inangriffnahme einer umfassenden Neuordnung des Presse wesens im Lande Österreich mit dem Endziel der völligen Angleichung an die Verhältnisse im alten Reichsgebiet unter Berücksichtigung der besonderen Lage des österreichischen Pressewesens. Die erste Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer gilt der Sicherung der Neuordnung des Pressewesens imLand Österreich. Wer bei der Erzeugung, der geistigen Bear beitung, der Verbreitung, dem Absatz oder der Vermittlung des Ab satzes von Zeitungen, Zeitschriften und Korrespondenzen mitwirkt, muß Mitglied der Reichspressekammer sein. Bis zum Inkrafttreten des Schriftleitergesetzes findet diese Bestimmung auf Schriftleiter keine Anwendung. Die Anordnung erlischt mit der Inkraftsetzung des Reichs kulturkammergesetzes und dessen Durchführungsverordnungen im Lande Österreich. Durch eine weitere Anordnung über Planungen auf dem Gebiete der Presse im Lande O st erreich wird eine An meldepflicht für alle verlegerischen Pläne, wie Neugrllndungen,wesent liche Änderungen in Aufbau, Zielsetzung und Verbreitung der Druck schrift, Titeländerungen, Zusammenlegungen usw., begründet. Ebenso sind Planungen für alle Arten des Vertriebes von periodischen Druck schriften anmeldepflichtig. Ferner hat der Präsident der Neichspressekammer seine am 24. April 1935 erlassene Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens auch für das Land Österreich in Kraft gesetzt. Die Erfahrungen, die bei der Durchführung der Anordnung vom 24. April 1935 im alten Reichs gebiet gemacht wurden, haben zu einer ergänzenden Anordnung ge führt. Danach sind auch die Inhaber und Gesellschafter von Drucke reien, in denen Zeitungen hergestellt werden, bestimmten Vorschriften des Präsidenten der Neichspressekammer unterworfen. Die Anordnung über die Berechtigung an Zeit schriftenverlagen, Korrespondenz- und Nachrich tenbüros und Vertriebsfirmen verpflichtet die in Frage kommenden Personen und Personengesamthciten zur Mitteilung der Berechtigten am Unternehmen und zur Meldung eines Wechsels der Berechtigten zum Zwecke der vorherigen Genehmigung. Abonnentenversicherung im Lande Österreich Der Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger macht seine Mitglieder darauf aufmerksam, daß die Abonnentenversicherung im Lande Österreich bisher verboten war und daß dieses Verbot auch weiterhin in Kraft ist. Demgemäß ist der Vertrieb von Versicherungs zeitschriften und auch die Werbung von Beziehern für Versicherungs zeitschriften im Lande Österreich strafbar und muß unterbleiben. Die ses Verbot gilt in gleichem Umfang für illustrierte Zeitungen, poli tisch-weltanschauliche Wochenzeitungen und Wochenblätter unterhal tenden Charakters mit Abonnentenversicherung. Kontinentaler Reklame-Kongretz in Wien Vom 7. bis 11. Juni findet in Wien der diesjährige Kongreß des Kontinentalen Reklame-Verbandes statt. Soviel aus dem Programm bisher bekannt ist, werden internationale Fragen der Werbeschulung, die Schaffung einer internationalen Auskunftsstelle für Werbeange legenheiten, Internationales Werberecht, die Schaffung einer inter nationalen Werbekammer, eines Werbearchivs und einer internatio nalen Werbebibliothek, Fragen der Bildwerbung u. a Gehandelt wer den. Nach der Generalversammlung des Kontinentalen Reklame- Verbandes findet unter dem Vorsitz von Hugo Fischer, dem Vorsitzen den der Vereinigung »Die deutsche Werbung«, die feierliche Schluß sitzung des Kongresses stc^tt. Zeitschriftenjubiläum »Der Deutsche Jäger«, München, die im Verlag F. C. Mayer erscheinende älteste deutsche Jagdzeitung, hat am 1. April 1938 den sechzigsten Jahrgang begonnen. Ausstellung »Flugblatt und Zeitung in München« Auf Anregung des Direktors des Zeitungswissenschaftlichen In stituts an der Universität München Prof. vr. d'Ester hat das Mün chener Historische Stadtmuseum in Zusammenarbeit mit dem Institut für Zeitungswissenschaft den Versuch unternommen, in einer Sonder ausstellung einen historischen Querschnitt durch das Tagesschrifttum Münchens von den ersten Anfängen aus dem Beginn des 16. Jahr hunderts bis zur Gegenwart zu geben. Diese Sonderausstellung »Flugblatt und Zeitung in München« wurde am 10. Mai im Histo rischen Stadtmuseum am Jakobsplatz eröffnet. Deutsche Zeitschristenausstellungen im Ausland In Venedig im Gebäude der Handelshochschule wurde Mitte Mai eine von der Neichsstelle zur Förderung des deutschen Schrift tums zusammengestellte reichhaltige Ausstellung deutscher Zeitschrif ten eröffnet. Die gleiche Ausstellung war bereits früher in Genua, Turin und Mailand, wo sie in Zusammenarbeit mit verschiedenen italienischen Kulturvereintgungen ebenfalls vom Deutsch-Akademi schen Austauschdienst eingerichtet worden war, zu sehen. * Am 27. April fand in der Aula der Universität Sofia die feierliche Eröffnung der vom Reichsverband der deutschen Zeitschrif tenverleger veranstalteten Zeitschriftenausstellung statt. Der Eröff nung wohnten über vierzig deutsche Zeitschriften-Verleger bei, die sich auf einer Studienreise durch Südosteuropa befanden. (Bericht darüber im Börsenblatt Nr. 132, S. 432.) Die Ausstellung selbst war in den Räumen der Universitäts-Bibliothek untergebracht. Die mit dieser Ausstellung verbundenen Arbeiten waren der Deutschen Buchhandlung Erich Treller, Sofia, übertragen. « Die in unserem Bericht (Nr. 122) ebenfalls erwähnte Ausstellung deutscher Zeitschriften in Bukarest wurde vom stellvertretenden Leiter des Neichsverbandes der deutschen Zeitschriften-Verleger Hoff- mann in Anwesenheit des Deutschen Gesandten vr. Fabricius eröffnet. Nr. 124 Dienstag, den 81. Mat 1988 441
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