L»KL/ ^ILLLiVFcN^H-I6NL M0iV06K^^SILiV 6V^mLK 8LH2LL Zuristische Personen Lm Znternationalprivatrecht und Fremdenrecht V/II, 2LS Seilen Kl. s°. 6e/>e/tet KM ko.sv In dieser Schrift wird die umstrittene internationalrechtliche Stellung von Handelsgesellschaften und anderen verbänden auf Grund einer Gegenüberstellung von Internationalprivatrecht und 8remdenrecht geklärt. Vie unter Berücksichtigung des umsangreichen in- und ausländischen Schrifttums und der Rechtsprechung gewonnenen grundsätzlichen Ergebnisse werden an zahlreichen Linzeisragen wie der Stellung von Walen, der Liquidation, der Sitzverlegung, dem Wmen-, Gewerbe- und Prozeßrecht, den Lrwerbsbeschränkungen, der Stellung von Staaten, Rirchen und internationalen juristischen Personen näher erläutert und nachgeprüft. Vie Schrift ist ein wesentlicher Beitrag zum Reuausbau der lehre vom Internationalprivatrecht und vom 8remdenrecht und bietet auch der Praxis des internationalen Rechts- und Wirtschaftsverkehrs wertvolle Anregungen und Lösungen. Abnehmer: Rechtswahrer, Gerichte, Syndizi großer 8irmen und Wirtschaftsverbände, Rechtslehrer, juristische Seminare und Studierende. wirtschaftslehre als politische Wissenschaft ilkö Seiten Kr. W, (^/re/kel KM der durch zahlreiche sozialwissenschaftliche Veröffentlichungen bekanntgewordene Verfasser greift mit dieser Schrift in das Ringen um eine neue Wirtschaftswissenschaft ein. Ausgehend von einer kritischen Übersicht über die bisherige Entwicklung der Wirtschaststheorie entwickelt er dieGrundlage einer neuen politischen lehre von der Wirtschaft. Vas flüssig geschriebeneWerk bietet auch Richtsachleuten Anre gung und Gewinn. Abnehmer: Rechtswahrer, volkswirtschastler, staats-und wirtschaftswissenschaftliche Seminare, Handelshochschulen. Unternehmer und Betriebssichrer Ln der gewerblichen Wirtschaft l/uter besouckerer üerüc/czic/illKUliS cker ^/a/tilllZsver/iä/tnrrzs Klwa 2Z6 Seilen Keinenbanck elrea KM 6.56 Line zusammenfassende Untersuchung der Stellung des Unternehmers und Betriebsführers im Rahmen der nationalsozialistischen Rechts- und Wirtschaftsordnung fehlte bisher. Vas hier angekündigte Werk füllt diese Lücke aus. Mr die Praxis besonders wertvoll sind die eingehenden Erörterungen über den Betriebsführerstcllvertreter und den „Lrsatzführer", sowie die erschöpfende Behandlung der hastungsverhältnisse. Als Abnehmer kommen alle Rreise, die mit dem Arbeitsordnungsgesetz zu tun haben, in 8rage, also die Dienststellen der Arbeitsfront, die Reichstreuhänder der Arbeit, Arbeitsgerichte, Betriebssichrer, Ddleute usw. G 418* Nr. 122 Sonnabend, den 28. Mat 1988 29i>5