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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1929
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- 1929-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1929
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- Deutsch
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166, 2V, Juli 1929, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Buchmessen ad, um das Buchversteigerungswesen zu bekämpfen, das überhand genommen hatte. Doch diese Messe bestand nur von 18VS —IMS. Darnach gab cs wieder Versteigerungen, aber unter Aussicht des jedesmaligen Vorsitzenden der Buchhändler-Gesellschaft. Die Versteigerungen fanden nur an Mitglieder dieser Gesellschaft statt. Seit 18S4 gewannen diese Versteigerungen große Bedeutung, und man konnte an ihrer Art den Stand von Politik und Wirtschaft des Landes erkennen. Im Jahre 1864 z. B. war das Verzeichnis 377 Seiten stark, die Bücher wurden von S—SV Stück angeboten, und es kamen für 4VVVVV P Bücher zur Versteigerung. Beteiligt waren 12S Ver leger von New Jork, Philadelphia, Boston und einigen anderen Orten. Dem Senat liegt ein neues Zensurgesetz vor. In dem Entwurf ist ein Satz vorhanden, der dem Buchhandel schwere Bedenken macht. Er heißt ungefähr, baß Schriften mit der Aufforderung oder Ver herrlichung von Verrat und Aufwieglung oder starkem Widerstand gegen Gesetze der Vereinigten Staaten zu beschlagnahmen sind. Ein Berichterstatter sagt, daß man mit diesem Satz bekannte ältere Werke von Mar;, Proudhon und Stirner beschlagnahmen könnte, aber z. B. auch das ganze neuere Schrifttum der Russen. Der Buch handel erhebt scharfen Widerspruch gegen Einfügung dieses Satzes. Der Buchladen von A. Kroch in Chicago, über den wir schon einmal berichteten <1928, Nr. 6 und 34> wird in Publifhers' Weekly als bester Schauladen beschrieben. Es steht dort u. a.: »Die meisten Buchläde» setzen ihren Eingang 5—6 Kuß hinter den Bürgersteig. Bei Kroch sind es 26 Kuß. In dem so gewonnenen breiten Durch gang können SV Leute zu gleicher Zeit die Schauflächen mustern. Die Buchhandlung hat dadurch so an Schaltfläche gewonnen, daß 18VV verschiedene Bücher in den Schaufenstern aufgestellt werden können. Die Fenster sind niedrig gehalten, und die meisten Bücher befinden sich so nahe den Beschauern und in Augenhöhe, bah man sich das Buch so anschen kann, als hätte man es in der Hand und betrachte es bei sich zu Hause. Es kann natürlich nicht für jeden Fall eine starre Vorschrift für Schaufenster gegeben werden, aber gewiß hat Kroch eine Form gesunden, die sein Geschäft bei allen Buchliebhabern seiner Gegend berühmt gemacht hat». Die erste Hochseebuchhandlung wurde im Jahre 1922 auf dem Dampfer Tuscania eingerichtet und ist dann aus das neuere Schiss Transsyloania übergesührt worben. In der Saturbay Review gibt Jlah Niehosf einen Bericht über ihre Erfahrungen als Seebuch händlerin. Das Schiss Transsyloania ging mit einer AuSfliigler- gesellschast auf zwei Monate nach dem Mittelmcer. Schon bald nach der Abreise kamen die ersten Neugierigen, die die Buchhandlung in der versteckten Ecke gesunden hatten, aus der in großer Schrift »High Seas Bookshop« prangt. Der erste Ausrus war immer: »Ach hier ist die Schiffsbücherei», worauf stets die Antwort ersolgen mußte: Keine Bücherei, sondern die erste Hochseebuchhandlung. Langsam knüpften sich Geschäfte an. Es waren 40V Reisende an Bord, darunter 7V v. H. Krauen. Sie hatten natürlich alle schon Bücher mit, aber es wurde manches Buch hinzugekaust. In Denver wurde kürzlich in einem Kino eine neue hübsche Werbung sür das Lesen gezeigt. Es war ein Sprechsilm ange- kllndigt worden. Die Überschrift war: Highbrows, a Lecture on Reabing. Zuerst trat ein- Herr aus, der mit dem Fernsprecher einen Freund auffordert, mit ihm zusammen Poker zu spielen. Der Freund sitzt gemütlich im Sessel und liest. Er nimmt den Hörer und auf die Aufsorderung des Freundes antwortet er, daß er es vorzöge, zu Hause zu bleiben und ein gutes Buch zu lesen. Der erste Freund wollte nichts vom Lesen hören, bis der zweite ihm zuredet und ihm eine Ivv-Dollar-Wettc anbietei, daß er nicht eher wieder von seinem Sessel aufstehen würbe, bis er ihm drei Geschichten, die er nennt, vorgelesen haben würde. Nun werden auch durch den Film diese drei Geschichten bildlich und wörtlich dargestellt. Von den drei Erzählungen, die jetzt vorgeslihrt werden, ist eine von Maupassant, die anderen beiden amerikanisch. Der Freund hört die Geschichten mit Spannung bis zum Ende an, und er hat die Wett« von IVV Dollar verloren. Als Schlußfolgerung wird ge sagt: Warum wird nicht mehr Zeit zum Lesen verwandt? Sch. Rückerstattung zu Unrecht erhobener Gebühren aus Ankündigungs mittel. — Das Landgericht in Köln hat in einem Urteil vom 17. Mai 1929 sAkt.Zch. 12 o 22SMj entschieden, daß die Stadt Köln zur Erhebung von Anerkennungsgebuhren für das Anbringen von Trans parenten und anderen Ankünbigungsmitteln nicht berechtigt ist und infolgedessen dem Kläger die von ihm gezahlten Gebühren zurück erstatten muß. Das Gericht geht davon aus, daß der Stadt Köln kein Recht zusteht, bas Anbringen von Reklameschildern zu ver bieten; solche Anlagen müssen ohne weiteres geduldet werben, »weil das der Stadl zustehende Eigentum an öffentlichen Straßen durch deren Widmung sür den Gemeingebrauch beschränkt ist und die An bringung derartiger Transparente in den Nahmen des Gemeinge brauchs, wie es insbesondere den Anliegern zusteht, fällt«. Dem Ver langen der Stadt auf Zahlung einer Anerkennungsgebühr sehlt also der Rechtsgrund. Der Kläger kann die von ihm gezahlte Gebühr als ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangcn. Das Land gericht in Köln betont ferner, daß das Reichsgericht in seiner Ent scheidung vom 18. Februar 1929 neben den Bestimmungen des allgemeinen Landrechts dem Gesichtspunkt des Gemeingebrauchs be sondere Bedeutung beigelegt hat, sodatz es unerheblich ist, ob die Be stimmungen des allgemeinen Landrechts auch für das Kölner Gebiet gelten. Von Wichtigkeit ist lediglich, ob der Umsang des Gemeinge brauchs hinsichtlich der Transparente für Köln ein anderer ist als für Berlin. Diese Frage verneint das Landgericht in Köln, weil das VcrkehrsbedllrfniS in dieser Richtung sür beide Städte gleich ist. Eigcnbrödlcr-Bcrlag A.-G. in Berlin. — Bilanz am SI. Dezember 1928. Kassakonto.... Bankkonto . . . Wechselkonto . . . Debitorenkonto. . Warenkonto . . . Jnv-6rtarkonto . . Aktiva. RM 3 117 21939 ll 184 279 352 247 630 2 950 24 59 l0 13 l3 666 173 19 Passiva. Stammkapitalkonto Kreditorenkoiito Gewinn- und Verlustkonto 130 000 434 868 1 304 75 44 566 173 19 Gewinn- und Verlustkonto am 31. Dezember 1928. An Zinsenkonto . . . Abschreibungen . . Gewinn in 1928 . Debet. RM 71537 39 581 13 854 1304 80 85 64 44 126 328 73 Per Warenkonto . . . Kredit. 126 328 73 126 328 73 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. ISS vom 6. Juli' 1920.) Universitas Deutsche Bcrlagtz-Akticugcsellschaft in Berlin. — VermögenSaufstelluna am 31. Dezember ISL8. Vermögen. RM L, Bank-, Postscheck- und Kassakonto 35 683 94 35 562 64 Außenstände 202 293 42 Vorauszahlungen an Verfasser usw 18 4l7 90 Papiervorrat 6217 45 Büchervorrat 193 567 55 Einrichtunqsgegenstände 10 085 72 Umbaukonto 13 668 Schulden. 514 496 62 Aktienkapital 150 000 Guthaben der Kunden 1 870 62 Gläubiger 278 866 48 G.B. N.F. 25 000 Akzepte 2 200 Deckungskosten 30 121 48 Wertb richtigungskonto 19 320 Rückstellung für Steuern 6 689 70 Gewinn 428 34 614 496 62 Gewinn- und Verlustrechnuna am 31. Dezember 1928. RM Ä Verlust aus 1927 25 282 44 Geschäftsunkosten . 27 b 096 03 Abschreibungen 60 855 78 Ku, denverlusie 636 Rückstellung für Steuern 6 689 70 Reingewinn 428 34 Rohgewinn 358 888 29 358 888 29 sDeutscher Reichzanzeiger Nr. IS4 vom b. Juli 1929.) 795
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