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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1929
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- 1929-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1929
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- Deutsch
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x° 166, 20, Juli ISA. Redaktioneller Teil, Börsenblatt s. d. Dtlchn. Buchhanbel. werden, daß eine Veröffentlichung in den Jungbuchhändler-Rund- briefen beabsichtigt Ist. Die Teilnehmerschaft setzt sich aus 25 Reichs deutsche» und 1ü Österreichern zusammen, darunter 8 Damen. Die Städte Karlsruhe, München, Freiburg, Jena und Linz sind mit mehr als je zwei Teilnehmern vertreten. Bücherspendcn zur Vertei lung und Verlosung wollen nicht an die Leitung in Karlsruhe, son dern direkt nach Roitham sOberösterreich) gerichtet werden. Eigcntumsvorbchalt. — Herr Rechtsanwalt und Notar vr. zur. Richard Lcibl zu Berlin gibt uns Kenntnis von eitlem Urteil des Landgerichts I Berlin, das zu der Frage des Eigentumsvorbehaltes der Verleger Stellung nimmt. In dem Prozeß handelt es sich um sol- genden Tatbestand: Ein Verleger hatte dem Sortimenter A. eine größere Anzahl bei ihm erschienener Bändchen aus Bestellung ge liefert. Aus den Fakturen stand die Klausel: »Lieferung aus Grund der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verleger vereins vom 1. Mai 192« sBbl. vom 17. Mai, S. 1870), deren Rechts verbindlichkeit durch Annahme dieser Sendung anerkannt wird s§ 15 L der Buchhändlerischen Verkehrsordnungj«. Der Sortimenter A. hatte von der Firma B. ein Darlehn erhalten und «übereignete« hierfür die Bändchen zur Deckung der Firma B. Die Firma B. verkaufte die Bändchen alsdann an die Firma C., die Klägerin. Der beklagte Verleger machte sein Eigentumsrecht an den Bändchen geltend. Es kam dieserhalb zu einem Prozeß, in dem die Klägerin verlangte, daß der Beklagte zur Einwilligung in die Herausgabe der noch bei A. lagernden Bändchen verurteilt werde. Der Beklagte verlangte Ab weisung, da gemäß K 15a der Buchhändlerischen Verkehrsorbnung die Verleger sich bis zur völligen Bezahlung gemäß § 4SS BGB. das Eigentum an den geliesertcn Waren Vorbehalten und diese Be stimmung allen Buchhändlern bekannt sei. Das Landgericht I Berlin hat die Klage aus folgenden Gründen abgcwiesen: »Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Einwilligung zur Herausgabe. Die Klage stützt sich auf K 985 BGB, ist aber nicht begründet. Das Gericht ist nicht zu der Überzeugung gelangt, daß die Klägerin Eigentum an den fraglichen Bändchen erworben hat. Es sieht viel mehr als erwiesen an, daß das Eigentum der Beklagten verblieben ist. Die Lieferung des Beklagten an die Firma A. ist, wie die über reichten Rechnungen zeige», auf Grund der Lieferungs- und Zah lungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins vom 1. Mai 182L erfolgt. Es muß auch als allgemein bekannt angesehen werben, daß die Lieserungen jedes Verlegers auf Grund dieser Bedingungen er folgen. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins sind seit Jahren wiederholt in den maßgebenden Blättern veröffentlicht worben. Es ist auch stets dabei besonders hin gewiesen worden, daß in Zukunft sämtliche Lieferungen aller Ver leger nur nach diesen Bedingungen ausgeführt würden. Es kann also gesagt werden, daß es Allgemeingut des ganzen deutschen Buch handels geworden ist, baß ein Verkauf von Büchern nur unter den vorerwähnten Bedingungen erfolgt, und daß diese Bedingungen u. a. zum Inhalt haben, daß sich die Verkäufer das Eigentum an den ge lieferten Büchern bis zur vollständigen Bezahlung Vorbehalten. Muß aber jeder, der mit Büchern handelt, damit rechnen, daß an den ihm verkauften Büchern ein Eigentumsvorbehalt besteht, so ist er ver pflichtet, in dieser Richtung hin seinen Verkäufer zu befragen. Das hat die Klägerin und die Firma B. zweifellos nicht getan. - Da sie sich beide nicht die Gewißheit vom Eigentum ihres Verkäufers verschafft haben, sind sie als bösgläubig anzusehen. Es kann also ein Eigentumserwerb ihrerseits auf Grund des guten Glaubens nicht in Krage kommen. Die streitigen Bändchen sind demnach Eigen tum des Beklagten geblieben. Die Klägerin mußte mit ihrer Klage abgewiesen werben.« Alls Skandinavien. — Der norwegische Buchhändlerverein hielt seine diesjährige Hauptversammlung am 1. Juni ab. Der Verein besitzt jetzt 288 Mitglieder/die zu 237 buchhändlerischen Unternehmun gen gehören. Betrauert wird n. a. der Tod von Hermann Scheibler, der im 75. Lebensjahre starb. Er war mit einigen 2V Jahren von Sachsen ins Land gekommen und erwarb sich eine achtbare Stellung im graphischen Gewerbe. Von ihm erschienen ein Lehrbuch für Drucker und ein Band Gedichte. Der Geschäftsgang des Buch handels wirb als schleppend geschildert. Das allgemein flaue Ge schäft im Lande Hab« auch den Buchhandel ergriffen. Die Bestell anstalt hat gut gearbeitet, und bas hineingesteckte Geld hat sich mit s v. H. verzinst. An dem Festessen der Vereinigung aus Holmen- kollen in Oslo nahmen 70 Personen teil. In den nordischen Buchhandelsfachblättern wird mehr ober weniger ausführlich über die Kantate-Versammlung des Börsen vereins berichtet. Es wird überall betont, daß der nordische Buch handel eng mit dem deutschen verbunden sei und vielfach die gleichen Nöte habe. Gerade die Berkanssordnung hätte großen Einfluß auf die Preise in Skandinavien. All« Besucher, die zur Versammlung 794 in Leipzig waren, stimmen darin überein, daß sie mit ausgesuchter Aufmerksamkeit behandelt worden wären, in den ernste» Sitzungen wie aus den der Geselligkeit gewidmeten Veranstaltungen. Si« haben den Eindruck mitgenommen, daß man beim deutschen Buchhandel Wert darauf legt, eine gute Zusammenarbeit mit den nordischen Fach- genossen zu bewirken. Im Juni tagten auch der schwedische Sortimenterverein und der schwedische Buchverlegerverein. Die Sortimenter hatten angeregt, gemeinsame Werbung zu treiben, und Mar in der Art der ameri kanischen Jahreswerbungen, sodaß jeder Monat eine bestimmte Buch gruppe zur Werbung zugcwiesen erhalten solle. Im Januar: Die besten Bücher aus dem Weihnachtsgeschäft, auch siir Lesekreise gedacht; März: Neuere Geschichte und Lebensbeschreibungen; April; Ein segnungsgaben; Mai: Gartenkunstbücher: Juni: Sommerlesen; Sep tember: Nachschlagewerke und Handbücher, die sich sür Ratenzahlun gen eignen; November: Bemerkenswerte Weihnachtsneuheiten. Die Verleger behielten sich vor, in späteren Versammlungen etwaige Be teiligung zu beschließen. Der Gesamtanschluß an den Bürsenverein zu Leipzig wurde vom schwedischen Sortimenterverein angeregt, doch aus sachlichen Gründen nicht beschlossen, dafür aber eine engere Ver bindung mit Leipzig empfohlen, um die Preise deutscher Bücher auch im Exportgeschäft einzuhalten. Die schwedische Buchausfuhr 1938 betrug 293 000 kg Im Werte von 2 200 000 Xr.; die Zahlen der Jahre 1927 und 192« waren da gegen 1 718 000 und 1587 000 Xr. Von diesen Büchern waren WOOOIig in fremden Sprachen gedruckt gegen 57 000 lex im Jahre vorher. Naturgemäß war das größte Einfuhrland für schwedische Bücher Finnland mit seiner teilweise schwedisch sprechenden Bevölkerung. Finnland nimmt jedes Jahr mehr Bücher von Schweben trotz seiner eigenen hochstehenden Verlags- und Drucktätigkeit, aber die Bildung schreitet dort schneller vor als die Ausdehnung der graphischen Be triebe. Finnland lauste sür 1407 000 Xr. Bücher von Schweden im Jahre 1928, gegen 970 000 im Jahre vorher, und 854 000 im Jahre 192«; dann kommt Norwegen mit 228 00« Xr. und Dänemark mit 1S8 000 Xr. Büchereinsuhr, beide Zahlen einige 10 MO Xr. höher als im Jahre 1927. Die Vereinigten Staaten nahmen für 127 000 Xr. schwedische Bücher sür ihre große schwedisch-amerikanische Bevölke rung. Es würde wohl mehr sein, wenn die Schweden in Amerika nicht eigene bedeutende Verlags- und Druckanstalten besäßen. Auch diese Summe ist um 30 000 Xr. höher als die vom Jahre 1927. Deutschland nahm für beinahe 80 000 Xr. Bücher von Schweden, auch über 10 000 Xr. mehr als im Jahre vorher. Von den in fremden Sprachen (welche sagt der Bericht nicht) gedruckten Büchern gingen für 87 590 Xr. nach Deutschland; diese Zahl hat sich gegen früher verringert. Kleinere Mengen erhielten Dänemark, England und die Vereinigten Staaten. Von der ganzen Ausfuhr konnte ein Drittel gebunden versandt werden. Die Menge der eingebundenen Bücher hat sich gegen früher auch wesentlich vermehrt. Sch. Die Krise der türkische» Schulbüchcrverleger ss. Bbl. Nr. 182). — Dieser Tage wurden die Schulbücherverleger der Türkei vom Unterrichtsministerium ausgesordert, nach Angora zu kommen, und zwar zu einer Konferenz, die sich unter dem persönlichen Vorsitz des Unterrichtsministers mit der Erledigung der Schadenersatzsorbe- rungcn befassen sollte. Bei dieser Konferenz kam es zu folgenden Entschlüssen: 1. Das Unterrichtsministerium in Angora gewährt den türkischen Verlegern durch die Arbeitsbanck, die Landwirtschafts bank und die Bodenbank einen Kredit in Höhe von insgesamt 40 800 türkischen Pfunden. Dieser Kredit wird gegen Bürgschaft gewährt. Ferner wurde auch die Frage der Belieferung der türkischen Schul kinder mit billigen Unterrichtsbücher» besprochen, und zwar werden durch ein besonderes Abkommen Bücher in der Türkei, die heute mit 50 Piastern an die Schüler und Schülerinnen verkauft werden, in Zukunft nur noch 30 Piaster kosten. 2. Im laufenden Schuljahre 1929/1930 wird bas Programm der türkischen Schulbücher nicht ge ändert. Sollte unter dem Drucke besonderer Umstände zwangsweise ein anderes Programm gewählt werden, so werden hiervon die türki schen Verleger ein Jahr vorher durch die Angoraer Regierung benach richtigt. 8. Jeder Lehrer einer türkischen Schule kann aus dem Unterrichtsprogramm des türkischen Unterrichtsministeriums die Bücher auswählen, die er seinem Unterricht zugrunde zu legen wünscht. 4. Die Bücher, die für den Mittelschulunterricht gedruckt werden sollen, werben den Verlegern bis Ende Juli 1929 mitgeteilt werden. vr. M. Aus den Vereinigten Staaten. — Unter der Überschrift: Der amerikanische Buchverlag bis 1901 ist eine Reihe von belehrenden buchhandclsgcschichtlichen Aussätzen in der Verlcgerzeitschrtft er schienen. über den damaligen Zusammenschluß der Buchhändler wird erzählt, daß schon im Jahre 1801 die »American Company of Book- sellers« gegründet worden sei. Diese Vereinigung hielt regelmäßig
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