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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1890
- Sprache
- Deutsch
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15, 20. Januar 1890.1 Bekanntmachungen buchh. Vereine und Korporationen. 335 Pflegen, wie denn z. B. ein einziges Werk einen Verkaufswert von 2000Vrepräsentieren soll. Photographie-Ausstellung. — Die internationale photogra phische Jubiläums-Ausstellung, welche im vergangenen Spätsommer in Berlin stattgefunden hat, wurde am lS. d. M. in Breslau eröffnet. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Hof-Kunst- und Musikalienhändler Herrn Emil Heckel in Mannheim wurde von Seiner Majestät dem Kaiser und König der Königliche Kronen-Orden vierter Klasse aller-' gnädigst verliehen. Gestorben: am 12. Januar in Königsberg in Ostpreußen Herr Carl Theodor Nürmberger. Der Verstorbene übernahm im Jahre 1851 die Königsberger Sortimentsfirma Mangelsdorf L Klaehr, welcher er unter seinem eigenen Namen bis 1870 als alleiniger Inhaber, von da an in Teilhaberschaft mit Hermann Fischer weitcrführte. 1879 schied er aus, um sich der Herausgabe und dem Verlag des Königsberger Adreßbuches, das er im Jahre 1852 begonnen und seitdem weitergeführt hatte, und der Geschäftsführung von I. H. Bon's Verlag (Besitzer seit 1884 Arnold Hirt in Leipzig) zu widmen. In dem hochbetagt aus dem Leben Geschiedenen verliert der deutsche Buchhandel einen treuen, ehrenwerten Mitarbeiter, dessen Gedächtnis ihm teuer sein wird. am Abend des 15. Januar Herr Johannes Perthes, seit 1884 Inhaber der Firma W. Hahn's Buchhandlung (Johannes Perthes) in Ploen. Der Verstorbene war ein Sohn des vor wenigen Wochen hoch betagt Heimgegangenen Andreas Perthes und Bruder des gegen wärtigen Inhabers der Verlagsfirma Friedrich Andreas Perthes in Gotha. Bekanntmachungen buchh. Vereine und Korporationen. Berliner, Leipziger und Stutt garter Berlegervercin. s2216) Allgemeine Geschäftsgrundsätze. Die Mitglieder der drei Vcrlegervereine haben zur Herbeiführung und Ausrechtcrhaltung eines ordnungsmäßigen Verkehrs mit den Sorti- nicntshandlungcn nachstehende allgemeine Ge schäftsbedingungen vereinbart, unter denen sie offene Rechnung führen: 1- Die Bezahlung sämtlicher aus dem Vor jahre disponierten und im Laufe eines Kalenderjahres empfangenen Artikel, mit Ausnahme der berechtigt zurückgesandten und der mit Erlaubnis disponierten, hat spätestens in der darauffolgenden Buch- händlermcssc zu geschehen. Bei vor oder in der Buchhändlcrmcssc geleisteten Zah lungen, welche das Konto nach den Buchungen des Zahlenden vollständig ausglcichcn, ist der Sortimenter berechtigt, ein Agio von einem Prozent in Abzug zu bringen. (Nach den Bcstimmungen all 7.) (Vergl. F 38 der Vcrkchrsordnung.) 2. Die Rücksendung aller in Jahrcsrcchnung stehenden, disponierten oder L condition gelieferten Artikel, welche der Sortimenter nicht verkauft hat oder kaufen will, und welche nicht nach vorgängigcr auf der Rc- mittcndcnfaktur des Verlegers oder sonst wie erteilten Erlaubnis disponiert, d. h. in neue Rechnung übertragen wurden, hat so frühzeitig zu geschehen, daß die Rcmittcnden spätestens in der Buchhändlcrmcssc (bis Sonnabend nach Kantate) in Leipzig eintresfen. (Nach den Bestimmungen aä 8. 9.) (Bergl. ß 36 der Verkehrsord nung.) 3. lieber die L condition empfangenen Werke hat der Sortimenter bis zu der auf das Rechnungsjahr, in welchem sie geliefert wurden, folgenden Buchhäudlcrmesse die Verfügung. Verlangt der Verleger L con dition gelieferte Werke im Laufe des Jahres zurück, so hat der Sortimenter diesem Ver langen (nach den Bestimmungen aä4) nachzukommcn. (Vergl. Z 31 der Vcrkchrs ordnung.) Besondere Bestimmungen der Ver leger-Vereine. 4. Später als drei Monate nach Erlaß der in Punkt 3 erwähnten Aufforderung ist der A n z c i g c b l l> t t. Verleger nicht mehr zur Zurücknahme der Artikel verpflichtet. 5. Wer in der Ostermcsse die vorjährige Rech nung nicht erledigt,verliert sofort dcnAnspruch, das bereits auf neue Rechnung Bezogene bis zur nächsten Messe kreditiert zu erhalten. Der Verleger ist in diesem Falle berechtigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu beanspruchen. 6. Bei Verkauf eines Sortimcntsgcschästs ohne Passiva behalten sich die Vcreiusmitglicdcr vor, von dem Käufer für »och nicht aus geglichene Lieferungen an seinen Geschäfts- Vorgänger Garantie zu beanspruchen. 7. Als letzter Zahlungstermin für Ucbertrügc,' soweit dieselben überhaupt gestattet wer den, gilt der 1. Oktober. 8. Was nicht bis spätestens den 1. Juni zurückgckommcn ist oder mit Erlaubnis des Verlegers auf neue Rechnung übertragen wurde, wird als abgcsetzt betrachtet. Der fragliche Betrag wird als Saldorest angesehen und die betreffende Firma bei Aufstellung der Sortimenterlistc hiernach beurteilt. 9. Die Sortimcntshandlungcn haben für das bei ihnen lagernde Kommissionsgut zu hasten und sind zu sorgfältiger Ver packung der Remittcndcn verpflichtet. Auszug ans den Satzungen. 1. Der Zweck der drei Verlegervercinc ist: Auf Grund der vorstehend abgedrncktcn »Allge meinen Gcschäftsgrundsätzc- Ordnung und Pünkt lichkeit im Bereich der Geschäftsverbindungen ihrer Mitglieder aufrecht zu erhalten rcsp. her- beizuführen. II. Ende Juni jedes Jahres fertigen die 3 Vorstände nach den Beschlüssen der Haupt versammlungen eine gemeinsame Liste der jenigen Handlungen, welche mit der Mehrzahl, und solcher, welche nur mit der Minderzahl der Mitglieder der ein zelnen Vereine in Verbindung stehen und gegen diese ihre Verbindlichkeiten in der vergangenen Oster- resp. Juni-Messe erfüllt haben, an. Diese Liste, als Verjcn dungs list c eingerichtet, erscheint Ende Juli des lausen den Jahres und ist käuflich zu haben. Außer dieser Verscndungsliste fertigen die Vorstände Verzeichnisse der sich als zweifel haft erwiesenen Handlungen und derjenigen Firmen an, mit welchen nach Beschluß der Generalversammlungen die Rechnung bis auf weiteres aufzuhcbcn ist. Diese Verzeichnisse, sowie ein im November jedes Jahres anzu- fcrtigender Nachtrag werden nur au die Vercinsmitglieder als vertrauliche Mit teilung verabfolgt und nicht käuflich ab gegeben. III. Als geeignete Maßregeln gegen säumige Zahler sollen, neben entsprechender Be zeichnung auf der Liste der Vereine, zur Anwendung kommen: a) Mahnungen, I>) Weglassung aus der Liste, o) Zeitweise Kreditentziehung, ck) Gänzliche Krediteutzichung. IV. Wenn gänzliche oder zeitweise Krcditent- zichung angcordnct wird, so ist jedes Mit glied verpflichtet, diese Maßnahme so fort unweigerlich auszusiihrcn. Berlin, Leipzig und Stuttgart. Januar 1890. Mitglieder der Vrrlegrrvrrrine. Die Vorstände sind mit ^ bezeichnet. In Berlin: Bahn, M. Haudc L Spencr'sche Bahr, Hermann. Buchh. 'Baithol L Co. (W. Hapn's Erben, A. W. Lobeck). Heine, I. I., Verlag (O. Bath, A. Levysohn). Behr's Verlag, B. (vr. Hcrbig, Friede. Aug. Bloch). Hermes, Wilh. Werggvld, F. Hepmanns Verl., Carl. *Besscr>chcBuchh.(Wilh. Hcfmann, A., L Co. Hertz). Jaukc, Otto. Borntracger, Gebr. Kvrtkampf, Fr. Brachvogel L Ranft. Langenschcidt'sche Ber- Calvarh, S., L Co. lagsbuchh. v. Dcckcr's Verlag, R., Lassar's B. (Ed. Bloch). (G. Schenck). Lehmann, F. L P. Dümmler's Vertagst)., Löwenthal, W. L S. F> Mischer, Raimund. Eckstein Nachs., Richard Mischer L Röstcll. (Hammer L Runge). Mocser Hosbuchh., W. Engclmann, Julius. Müller, G. W. F. Enslin, Th. Chr. Fr., Nicolaijchc Verlagsh. (Richard Schoctz). (N. Stricker). Gacrtncr's Verlag, R., Oehmigke's Verlagsh. (H. Hcyfclder). (R. Appelius). Goldschmidt, Albert. Parcy, P. Goldschmidt, Emil. Paetel, Gebr. (Elwin Grosse, Werner. Paetel). Grosser, Eugen. Pciser Verlag, Wols. Gutlcntag, I. (D. Col- Pfcilstückcr, Frdr. lin). Plahn'sche Buchhdlg. Habet, Carl (C. G. Lü- (H. Sauvage), dcritz Verl.). Ploetz, A. G.'
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