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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1937
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193710212
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
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K 21 Amtsdauer und Amtsführung u) Die Tätigkeit des Stellvertreters, des Schatzmeisters, der Mit glieder des Kleinen und Großen Rates sowie der Ausschüsse und des Bereinsgerichts ist auf drei Jahre 'begrenzt, sofern es sich nicht um Mitglieder handelt, die von angeschlossenen Verbänden, Fachschaften und Fachgruppen in das Amt ent sendet sind. Wiederberufungen in das gleiche Amt auf jeweils drei Jahre sind zulässig. b) Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, Auslagen werden vergütet. K22 Die Hauptversammlung I. Einberufung n) Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich in der Regel am Sonntag Kantate oder am Sonnabend vorher in Leipzig statt. d) Außerordentliche Hauptversammlungen kann der Vorsteher jederzeit und auch nach anderen Orten einberufen. Er ist hier zu verpflichtet, wenn der Große Rat es beantragt. o) Hauptversammlungen werden mit einer Frist von vier Wochen durch Bekanntmachung im Börsenblatt einberusen. Der Vorsteher kann in dringenden Fällen die Einberusungs- frist abkürzen. Für die Auflösung des Vereins gelten die Vor schriften in Abs. III, 4. II. Tagesordnung n) Die Tagesordnung ist zwei Wochen vor der Hauptversamm lung im Börsenblatt zu veröffentlichen. In dringenden Fällen kann diese Frist abgekürzt werden. b) Über Anträge, die nach Veröffentlichung der Tagesordnung gestellt werden, ist Beschlußfassung nur mit Zustimmung des Vorstehers zulässig. e) Für die Auflösung des Vereins gelten die Vorschriften in Abs. m, 4. III. Zuständigkeit Der Hauptversammlung steht zu: 1. die Entgegennahme und Besprechung der Geschäftsberichte des Börsenvereins, der Deutschen Bücherei, der Reichsschule des Deutschen Buchhandels und der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt, 2. die Entgegennahme des Kassen- und Prüfungsberichtes des Börsenvereins, der Deutschen Bücherei, der Reichsschule des Deutschen Buchhandels und der Deutschen Buchhändler-Lehr anstalt, 3. die Ernennung von Ehrenmitgliedern, 4. die Entscheidung über die Auslösung des Vereins. Hierfür gelten folgende besonderen Bestimmungen: n) Ein auf die Auflösung des Vereins gerichteter Antrag muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder gestellt und beim Vorsteher schriftlich eingebracht werden. Der Vorsteher ist verpflichtet, den Antrag drei Monate vor der Hauptversammlung, zu der alle Mitglieder durch drei malige Bekanntmachung im Börsenblatt einzuladen sind, zu veröffentlichen. b) Beschließt die Hauptversammlung mit einer Stimmen mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder, einen solchen Antrag prüfen zu lassen, so ist der Antrag dem Großen Rat zur Prüfung za überweisen, e) Der Vorsteher hat das Ergebnis der Prüfung und Vor schläge über die Vermögensverteilung, die nur für allge mein buchhändlerische oder sonstige gemeinnützige oder wohltätige Zwecke erfolgen darf, spätestens drei Monate vor der ordentlichen Hauptversammlung oder, wenn es einer außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegt werden soll, spätestens sechs Wochen vor deren Zusammen tritt durch das Börsenblatt bekanntzugeben und der be rufenen Hauptversammlung zur Beschlußfassung vorzu legen. ' ä) Der den Verein auflösende Beschluß bedarf einer Drei viertelmehrheit der in der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder. Stimmvertretung ist hierbei ausgeschlossen. Die Beschlußfassung erfolgt mittels gestempelter Stimm zettel. IV. Leitung Der Vorsteher oder sein Stellvertreter leitet die Hauptver sammlung: im Falls ihrer Behinderung tritt an ihre Stelle ein anderes hierzu bevollmächtigtes Mitglied des Kleinen Rates. V. Beschlußfassung n) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und Vertretenen gefaßt. Für die Änderung des Zweckes des Börsenvereins bedarf es der Zu stimmung einer Dreiviertelmehrheit der in der Hauptver sammlung anwesenden Mitglieder. Stimmvertretung ist hierbei unzulässig. Für die Beschlußfassung über die Auf lösung des Vereins gelten die Bestimmungen in III, 4. b) über die Form der Beschlußfassung entscheidet der Vorsteher. o) Die Mitglieder können ihre Stimme auf andere Börsenvereins mitglieder übertragen. Die Vollmachten müssen spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsstelle zur Prüfung übergeben werden. Ein Stellvertreter kann nicht mehr als sechs Abwesende vertreten. ^1. Verhandlungsbericht Uber die Verhandlungen jeder Hauptversammlung und die gefaßten Beschlüsse ist ein schriftlicher Bericht aufzunehmen und im Börsenblatt zu veröffentlichen. Der Bericht ist vom Vorsteher, vom Schatzmeister, bei ihrer Verhinderung durch ein Mitglied des Kleinen Rates, und vom Geschäftsführer zu unterschreiben. ß 23 Von der Geschäftsleitung Die Geschäftsstelle und der Geschäftsführer a) Die Geschäftsstelle dient dem Börsenverein und seinen Orga nen zur Durchführung ihrer Arbeiten und Aufgaben. Sie wird von einem Geschäftsführer verantwortlich geleitet. Zu feiner Beratung, insbesondere in Beschwerdeangelegenheiten auf dem Gebiete des Verkaufs- und Verkehrsrechts, kann der Vorsteher einen Ausschuß einsetzen, der vom Geschäftsführer nach Bedarf einberusen wird. b) Der Geschäftsführer untersteht dem Vorsteher. Er ist der unmittelbare Vorgesetzte der Angestellten des Börsenvereins. Personalnachrichten Am 17. Oktober starb Herr Otto Helm, Abteilungsleiter der Verlagsbuchhandlung S. Hirzel inLeipzig. Sechsunddreißig Jahre hat er ihr in treuer Pflichterfüllung wertvolle Dienste geleistet. In der Hauptsache war er in der Verlagsherstellung tätig. Große Ver lagswerke, die noch heute Ruf und Ansehen haben, sind unter seiner Obhut entstanden. Zugleich war er Betriebsobmann des Verlages S. Hirzel. Eine vorbildliche Kameradschaft zu pflegen, in deren Zeichen die Zusammenarbeit von Betriebsführung und Gefolgschaft immer stand, war seine besondere Aufgabe. Am 18. Oktober 1937 verstarb im dreiundsiebzigsten Lebensjahr der Prokurist i. N. Paul Brückner in Leipzig. Sein Leben war ein einziges Opfer der Pflichterfüllung und Arbeit, ein Vor bild für jeden Kameraden unseres Berufsstandes. Uber vierzig Jahre hat er unermüdlich im Hause E. A. Seemann auf verantwortungs vollem Posten gestanden, als getreuer Schildknappe des Gründers und als stets pflichtbewußter Helfer und Freund der Vertreter zweier weiterer Generationen. — Paul Brückner wurde am 12. April 1865 in Chemnitz geboren, trat am 20. April 1879 als Lehrling in die Buch handlung von E. Roeder in Chemnitz ein und verblieb nach beendeter Lehrzeit als Gehilfe dort bis zum 31. August 1885. Anschließend war er bei L. Fernau im Kommissionsgeschäft in Leipzig tätig bis zum 5. März 1887 und schließlich in Theodor Hofmanns Verlagsbuch handlung in Gera bis zum 30. Juni 1890. Dann begann seine lang jährige Arbeit bei E. A. Seemann als erster Gehilfe und später als Prokurist. — Für seine vorbildliche Treue in der Arbeit wurde er vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler sowohl als auch von der Industrie- und Handelskammer, Leipzig, mit dem Silbernen Ehren zeichen ausgezeichnet. — Seine Arbeitsleistung, seine unbedingte Zu verlässigkeit, seine wahrhafte und bescheidene Art sichern ihm den steten Dank derer, die mit ihm arbeiteten und ein ehrendes Gedenken aller, die ihn kannten. S. kalter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des Bör?envereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftlettung und Expe dition: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 26. Postschließsach 374/75. — Druck: Ernst Hedrtch Nachf.. Leipzig 6 1, Hospilalstrahe 11a-18. - DA. 8064/IX. Davon 6426 durchschnittlich mit Angebotene und Gesuchte Bücher. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! Nr. 244 Donnerstag, den 21. Oktober 1V87 836
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