Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19401029
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194010297
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19401029
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-10
- Tag1940-10-29
- Monat1940-10
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gestellt. Angesichts der schicksalhaften Zeit, in der wir leben, und angesichts der GeistesrLume von ungeahnter, bislang nur er träumter Weite, Höhe und Tiefe, die uns die Werbung des Reiches erschlossen hat und täglich aufs neue erschließt, habe ich es nicht unternehmen dürfen, den Ausblick und die Erwartung zu beengen und zu trüben durch Herausstellung und Hervor hebung von Dingen, die notwendige Aufgaben sein mögen, doch nicht der Inbegriff dessen sind, wofür die deutsche Dichtung unse rer Zeit zu bürgen hat. Denn alle Ordnungen, von denen wir heute sprechen können, liegen beschlossen in der Wirklichkeit »Reich», dessen gehorsame Kinder und gestaltende Künder wir sein wollen. Aber den Bedingwerkehr im Von Laus Ferdinand Ikl. Treu und Glauben beim Bcdingwerkehr s) In Hinblick auf den Verlag Die Auffassung darüber, ob das Sortiment ein Buch fest auf Lager halten kann und ob ein Buch so bekannt ist, daß sich eine Ansichtsvorlage erübrigt, ist oft beim Verleger einerseits und bei Sortimenter und Kunden andererseits verschieden. Der Verlag mag einem Sortiment, das in der Regel keinen Ab satz für seine Verlagswerke hat, die Bedingtlieferung eines Bu ches ablehnen, das andere Firmen an jenem Ort in Partien fest auf Lager haben. Aber grundsätzlich sollte er bei der Ausfüh rung von Bedingtbestellungen großzügig verfahren und sich be wußt sein, daß kein Sortiment sich mit überflüssigen Bedingt sendungen belastet, die doch auch ihm Kosten und Arbeit ver ursachen. In Zweifelsfällen sollte lieber mit kurzfristigem Rück gaberecht geliefert als mit der beliebten Formel »nur fest» ge antwortet werden. Bedenklich wird die Ablehnung von Bedingtsendungen dann, wenn es sich um ein teures Werk handelt, dessen Lagerhaltung einem normalen Sortiment nicht zugemutet werden kann, und wenn der betreffende Verlag über ein eigenes Vertriebssorti ment verfügt, das wissenschaftlichen Instituten auf Wunsch jede gewünschte Ansichtssendung macht. Es spielt keine Rolle, ob das Vertriebssortiment juristisch ein selbständiges Unternehmen dar stellt und also auch die Bücher des eigenen Berlages nicht be dingt, sondern fest beziehen muß. Ein solches Sortiment arbeitet unter anderen Bedingungen und anderen Risikoverhältnissen. Es wäre des Buchhandels unwürdig, wenn das Beispiel eines gro ßen Sortimenters Schule machte, der aus guten Gründen einem Kunden vorschlug, ein nicht bedingt lieferbares Buch beim Ber- lagssortimcnt zur Ansicht zu bestellen, es nach Einsichtnahme zurückzusendcn und gegebenenfalls beim Ortssortiment neu fest zu verlangen. Verlagssortimente sollten nach auswärts nur solche Bücher zur Ansicht senden dürfen, die der Verlag auch dem ortsansässigen Sortiment bedingt oder mit Rücksendungs recht anvertraut. Der Verlag sollte auch den tatsächlichen Abnehmern seiner Bücher ein gewisses Vertrauen entgegenbringen und broschierte Exemplare von Werken, die auf feste Bestellung gebunden liefer bar sind, auch in ausgeschnittenem Zustand zurücknehmen. Es entsteht ihm kein Schaden, da solche Exemplare durch das ohne hin notwendige Aufbinden wieder verkaufssähig werden. Per sonen, die das Vertrauen des Sortiments genießen und in der Lage sind, schwerwissenschastliche Bücher überhaupt zu verstehen, sollten über den Verdacht erhaben sein, sich durch das unberech tigte Lesen von Ansichtssendungen einen allzu billigen Vorteil zu verschaffen. Oft ist die Prüfung größerer Werke gar nicht möglich, ohne sie aufzuschneiden. — Selbstverständlich können ausgeschnittene und dadurch unansehnlich gewordene Bro schüren nicht zurückgenommen werden. Im Gespräch mit einem der 21 Verleger, die an der halb jährlichen Abrechnung festhalten, begegnete ich der Auffassung, daß bestimmte Sortimenter grundsätzlich teurere Werke nur be dingt verlangen, auch wenn sie eine feste Kundenbestellung vor liegen haben, um dadurch »Zinsen zu schinden». Sollte es der- Wem unter uns, damit will ich schließen, dies am besten ge lingen wird, wissen wir nicht, denn darüber haben nicht wir, sondern, vielleicht, erst kommende Geschlechter zu entscheiden; aber ich bitte Sie, meine Zuhörer, in Erinnerung an das Dich terwort des Helden der Saga, das ich an den Anfang meines Vortrages gestellt habe, mit mir heute wissen zu wollen, daß es jedem, der zu »hohem Fluge' angetreten ist oder antreten wird, nicht an Freunden aus unserer Mitte fehlen wird.» Regierungsrat vr. Erckmann schloß den ersten Teil des Dichtertresfens mit dem Dank an die Vortragenden und mit der Ehrung des Führers. (Fortsetzung folgt.) wissenschaftlichen Buchhandel Schulz (Schluß zu Nr. 25I> artige Sonderlinge geben, dann sind es Ausnahmeerscheinun gen, die nicht zu Verallgemeinerungen Anlaß geben dürfen. Das mangelnde Vertrauen auf seiten des Verlegers scheint mir schwerer zu. wiegen als etwaige Sonderfälle, wo ein Kauz im Sortiment tatsächlich jene raffinierte Kleinlichkeit ausbringt. b) In Hinblick aus das Sortiment Es unterliegt keinem Zweifel, daß das Sortiment in seiner Gesamtheit und vor allem seine Verantwortlichen Vertreter die Ausnutzung von Möglichkeiten zu unberechtigten kleinen Vor teilen verurteilen. Auf den Bedingtverkehr angewandt, ergeben sich diese Folgerungen: 1. Es darf nur dann bedingt bestellt werden, wenn die Um stände eine feste Bestellung nicht rechtfertigen. 2. »Blinde» Verfügungen sind nur dann zu verantworten, wenn der Absatz eines Buches beim Abxechnungstermin wirklich unsicher ist. (Ich erinnere an die im Abschnitt II u erwähnten Fälle.) 3. Eindeutig verkaufte Bücher sind sofort nachzubestellen, da mit keine Lücke im Lager entsteht. Der nie zu erreichende Jdealzustand ist, daß zur Ostermesse überhaupt lein Be dingtsaldo zu bezahlen bleibt. 4. Die Abrechnungsarbeiten müssen termingerecht beendet sein. Der Saldo ist peinlich pünktlich zu überweisen. Bei den Verhandlungen über jährliche oder halbjährliche Abrech nung wurde von Verlegerseite vor allem angeführt, daß viele Sortimenter (ein Verleger sprach von 80°/»!) die Ab rechnungstermine nie einhalten und daß dadurch die Zah lung unerträglich hinausgeschoben werde. 5. Die von einzelnen Verlegern zum IS. Oktober gewünschten Abschlagzahlungen sind pünktlich zu leisten. Der Bedingtverkehr ist noch mehr als andere Einrichtungen des Buchhandels auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Ver lag und Sortiment begründet. Wer dieses Vertrauensverhältnis mißbraucht, schadet der Allgemeinheit. Er schadet aber auch sich selbst. Denn der Verleger hat Möglichkeiten, Mißbräuche zu er kennen, und wird seine Lehre daraus ziehen. Z. B. wird er sol chen Firmen künftige Bedingtbestellungen von Neuerscheinungen kürzen und Bedingtbestellungen auf ältere Werke überhaupt nicht ausführen. IV. Die Lieferungsbedingungen im Bedingtoerkehr Seit langem sind die meisten wissenschaftlichen Verleger da zu übergegangen, bei Bedingtsendungen den gleichen Nachlaß zu gewähren wie bei festen Bestellungen. Sie liesern außerdem den sogenannten Vorzugsfirmen bei unmittelbarer Zusendung ihre Neuerscheinungen beim ersten Versand portofrei; bei nachträg lichen Bestellungen berechnen sie für feste Lieferungen wie für Bedingtsendungen nur das halbe Porto. Diese Lieferungsbedingungen sind durchdacht und erschei nen vorbildlich. Sie erkennen an, daß die Leistung des Sorti menters bei der Verarbeitung des Bedingtgutes zum mindesten gleich groß ist wie seine Leistung bei Ausführung fester Bestel lungen oder beim Verkauf vom festen Lager. Es wird zugleich Nr. 253 Dienstag, den 2S. Oktober 1S10 »SS
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder