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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1897
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- Deutsch
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ihre Auferstehung feiern, oder fallen dem langsamen Staub tode in den sorgsam vor profanen Augen behüteten Amts bibliotheken anheim. Sie sind dann, wie Campbell einmal in seiner ll'beor^ ok tbs national avck intsrnational lüblio- xrapb/ treffend sagt, burisä in olüoial äungsons. Nur wenn diese Behörden einmal so viel Geld erhalten, daß sie ihren Katalog drucken lassen können, erfährt der staunende Leser, daß dieses und jenes Werk auch in der und der Bibliothek vor handen ist. Obgleich es bedauerlich ist, daß nur wenige Regierungen freigebig in der Verteilung ihrer Drucksachen sind, oder für die Verbreitung im buchhändlerischen oder postalischen Verkehr Sorge tragen, so lassen sich hierfür doch allerlei Sondergründe geltend machen, auf die einzugehen dies nicht der Ort ist. Es fehlt aber jeglicher Grund dafür, daß man es mit Aus nahme sehr weniger Staaten gänzlich unterläßt, allen be teiligten Behörden und interessierten Personen an bestimmter, auffindbarer Stelle wenigstens von dem Erscheinen eines jeden offiziellen, nicht als Manuskript gedruckten Werkes Kenntnis zu geben, für dessen Herstellung oft un gezählte Summen aufgewendet worden sind. Diesem für Bibliotheken, wie für Buchhändler empfindlichen Mangel kann nur dadurch abgeholfen werden, daß man sich in jedem Staate entschließt, ein bibliographisch brauchbares V erzeichnis der älteren offiziellen Regierungsdrucksachen her- zusteüen und in geeigneten Zwischenräumen die Neu erscheinungen in Nachträgen dazu oder im Regierungsorgan als ständige Rubrik mitzuteilen; ein oft vorgeschlagenes Mittel, an das unermüdlich immer wieder von neuem erinnert werden muß. Wie dies zu machen, zeigt z. B. die Aont-bl^ löst ot ollloisl s>rä LLriiLllwutürz? Hüpkrs, die bei Eyre L Spoltiswoode in London erscheint, und eine genaue Üebersicht über die unzähligen Drucksachen giebt, die als Verhandlungen des biouev ot' lloiäi- und des ttoui-ö ot Oooawou8, als Ls,ptzrs bzs Comwouck, als Lupsrs ot b'oroigu Otüoe und als Colonial übports gedruckt werden und käuflich zu haben sind. Auch Amerika hat seit 1895 begonnen, periodische, mit Preisangaben versehene Listen zu veröffentlichen, die be utelt sind: Llip8 Oataloguse ot Lublioatious issukä 5/ tbe Uovorninbnt ot tbo C. 8. prsparoä b^ tbs Luporintonäsnt ot voouinsnts und die Katalogisierungsarbeit durch Mitgabe von Tnelkopieen erleichtern. Obwohl z.B. die englischenListen noch die genauere Gliederung innerhalb ihrer großen Abteilungen entbehren, so kann man doch bei einigem Studium das Ge wünschte finden und ist in der Lage, es sich durch den Buchhandel oder die Post zu einem Preise zu verschreiben, der m der Liste selbst mit aufgeführt ist. Durch die Fest legung in solchen Monatslisten und die Uebertragung des Vertriebes an eine Centralstelle werden die osfiziellen Druck sachen all der Vorzüge teilhaftig, die die nichtosfizielle Litte- ralur durch die Organisierung des Buchhandels erfahren hat: bibliographische Verzeichnung unmittelbar nach dem Erscheinen in periodischen Mitteilungen, die sich jedermann verschaffen kann, einen festen Preis, eine sichere Bezugsquelle. Bei uns sind nur wenige offizielle Werke, meist Periodica, durch Len Buchhandel beziehbar, dem sie dann kommissionsweise zum Vertriebe übergeben sind. Die Konrnnsfionsverträge weichen jedoch erheblich voneinander ab. Während in ein zelnen Fällen nur die Restauflagen zum Vertriebe abgegeben werden, nachdem die meisten Interessenten befriedigt scheinen, werden in anderen Fällen nur die zu unmittelbarem Dienst- velrieb der herausgebenden Behörde nötigen Exemplare in bestimmter Höhe Vorbehalten; die übrigen sind nur durch den Buchhandel entgeltlich zu beziehen. Das Beschaffen nicht in Verlag gegebener Regierungs drucksachen durch den Buchhandel hat aber seine großen Schattenseiten, hauptsächlich schon deshalb, weil man gar keine Kontrolle über die Erwerbungsart und die dabei auf gewendeten Kosten hat. Der Buchhändler bemißt den Preis nach den oft nicht unerheblichen und zeitraubenden Mühen, die er bei Auffindung und Anschaffung der betreffenden Schrift gehabt hat, und übernimmt bei dem Mangel an biblio graphischen Hilfsmitteln nur in den seltensten Fällen eine Ge währ für Vollständigkeit. Und doch ist der Bibliothekar meist gezwungen, den Bezug einzelner offizieller Drucksachen durch den Buchhandel zu versuchen, namentlich wenn es sich um Werke ausländischen Ursprungs handelt. Das umständliche und zeitraubende Jnbewegungsetzen des ganzen Behörden- apparates zum Zwecke des Verkehrs mit den ausländischen Amtsstellen wird naturgemäß möglichst vermieden, da es den Dienst der Bibliothekare, die überdies nicht immer auf wohl wollende Unterstützung seitens der Vorgesetzten Behörde rechnen können, nicht unerheblich erschwert. Allein nicht nur die Feststellung der Existenz von offi ziellen Drucksachen ist durch beschränkte Oeffentlichkeit erschwert, sondern auch ihre bibliographrsche Eigenart macht die Nach forschungen nach ihnen mühevoll. Vorwiegend sind die Werke Anonyma, deren Titel außerdem oft einander zum Verzweifeln ähnlich gebildet sind, namentlich aber oft dasselbe sachliche Stichwort, wie Sammlung, Verzeichnis, lioxorls, Colle^ao, aufweisen. Nicht wenige unter ihnen kranken an zopfig gebildeten langen Titeln mit Zusätzen, die von rechtswegen in das Inhaltsverzeichnis gehören; anderen fehlen oft wichtige Bezeichnungen, ja nicht gar selten das wichtigste, was allein ihre offizielle Herkunft erraten läßt, oder was, wie Bandzahl, Jahrgang, eine gehörige zeitliche Ordnung oder Kontrolle ihrer Vollständigkeit ohne eingehende Forschungen ermöglicht. Ganz besondere Schwierigkeiten bieten die parla mentarischen Drucksachen als Komplex von Schriften, von denen manche in Sonderausgaben, wie Gesetzentwürfe, Be richte, Blaubücher, eine Einzelexistenz führen und deren zeit liches Verhältnis zu einander nicht immer ohne Schwierigkeit sich feststellen läßt. Diese Schwierigkeiten für die Auffindung und Katalogi- ierung offizieller Drucksachen verlangen besondere Beachtung, wenn es sich um ihre Ausnahme in den geplanten General- kata log der preußischen, bezw. der deutschen Bibliotheken handelt. Wie man sich auch darüber schlüssig wird, diese Arbeit in Angriff zu nehmen, ob man sie aus den Litteratur- verzelchnissen oder den Beständen großer Landesbibliotheken heraus ausbaut, oder deren wissenschastliche Bedeutung an der Hand grundlegender Arbeit erwägt und dementsprechend Musterung hält: die ossiziellen Regierungsdrucksachen erheischen in allen Fällen eine gesonderte Behand lung. Es giebt nur verschwindend wenige Schriftsteller, die ihre Kenntnis offizieller Drucksachen auch durch deren gute biblio graphische Verzeichnung für die Mit- und Nachwelt frucht bringend mitgeteilt haben. Wenn überhaupt die osfiziellen Quellen ausgezeichnet sind, so ist dies doch nur so summarisch geschehen, daß eine unmittelbare Verwertung für die Zwecke des Generalkatalogs ausgeschlossen erscheint. Nur für die Feststellung des Erschienenseins kämen diese Erwähnungen in Betracht. Es würde dann immer noch nötig sein, nun auch ihr komplettes Vorhandensein in irgend einer Bibliothek fest zustellen und nach dem aufgefundenen Exemplar die nötige bibliographische Verzeichnung vorzunehmen. Ueberdies ist der Besitz der Bibliothek an offiziellen Drucksachen, wie wir oben ahrn, ein rein zufälliger und daher unvollständiger; dasselbe gilt für die allgemeinen periodischen Bibliogcaphieen. Da scheint es mir weit richtiger zu sein, wenn man das ganze große Gebiet der osfiziellen Drucksachen von vornherein aussondert und die Nachforschungen nach ihnen nicht aus- chließlich in den öffentlichen Bibliotheken vornimmt, wohin
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