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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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sormulare mit einem angehängten Formular zum Einlieferungs schein zu versehen, der voms Einzahler im voraus auszufüllen wäre, so daß der Beamte nur die Stummer der Postanweisung einzurücken und die Bescheinigung zu vollziehen hätte. Dieser Vorschlag fand allseitig lebhafte Zustimmung, und es wurde zugleich der Wunsch aus gesprochen, das Formular so einzurichten, daß die Angabe des ein gezahlten Betrages in Buchstaben zu erfolgen habe. — Von Post anweisungsabsendern wird es oft als Uebelstand empfunden, daß der Empfänger es unterläßt, über den erhaltenen Betrag eine Empfangs bestätigung zu übersenden. Es war zur Erwägung gegeben worden, ob es sich empfehle, Postanweisungen einzuführen, die — nach Art der Postkarten mit Antwort — mit einem Anhang versehen sind, worauf sich ein Vordruck für die Empfangsbestätigung und Raum für sonstige Mitteilungen befindet. Die Meinungen gingen dahin, daß zu solcher Einrichtung nicht gerade ein erhebliches Bedürf nis vorliege, daß sie jedoch immerhin als wünschenswert zu er achten sei. Es müsse aber in das Ermessen des Publikums gestellt bleiben, ob es ein einfaches Postanweisungsformular verwenden wolle oder ein solches mit Empfangsbcsl ätigungskarte Daß die Beförderungs gebühr für die Antwortkarte in Höhe von 5 stets durch den Absender >m voraus entrichtet werden müsse, ivurde allseitig als notwendig und den Verhältnissen entsprechend anerkannt. — In Anbetracht des ungünstigen Verhältnisses, daß im Wege des Giroverkehrs jährlich etwa 655 000 000 ^ Postanweisungsbeträge ausgezahlt, aber nur etwa 8000 000 ^ eingezahlt werden, kam zur Besprechung, ob man die der Ausdehnung des Giro-Eimahlungsverkehrs hinder lich entgegenstehende Umständlichkeit, daß der Absender bei Aufgabe von Postanweisungen zwei Dienststellen (Reichsbank und Post) auf suchen müsse, nicht beseitigen könnte. Es wurde folgendes Verfahren vorgeschlagen: Die Postanweisungen werden mittels roten Checks bei der Postanstalt eingeliesert, angesammelt und zur Absendung gebracht, nachdem die Postanstalt ihrerseits die Belastung der Konten der Absender und die Gutschreibung des Gesamtbetrages bei der Reichsbank herbeigeführt hat. — Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. bleäieiuu uutieu. Ltoriu s ouriositä dslls, msdieioa s dslla t'ar- waeia. 8visvrs oeeults: uloiiiwia, astrologia, inagia, sev Lrburii, iibri äi ouoivs, cuü'ä, tds, tudueoo. ^vtiq.-Katalog Kr. 108 von Oarl Olaussn (trüber 8. Uossedsr's Uotbuobb.) m ll'uriii. 8'. 60 8. 1417 Xrv. Osologis, Nivsralogis und kaläootologis. ^vtiq.-Katalog dir. 85 vou Ksorg L Oo. in Lassl. 8°. 25 8. 500 Xru. Osutsebsr douroal-Katalog tür 1898. 2usawwgostsIIuvg von au. 2800 Mtslv dsutsedsr 2sitsobriktsv, sz'stsruatisod iu 41 kukrikso gsordvst. 34. dadrgavg. Usiausgsgsbsv vou 0. kraoklausr's dibliogrupbisobsm ^usüuvtts-Larss.u eu Ksiprig. 8". 85, 24 8. uuä ^LLsigsuaiibaug. üsduudsv. Lueö-KIvdävds; Idttsratur und ulte Originals. Katalog Xr. 15 vou Kwil Uirsoü in Nüuobsu. 8". 12 8. mit 12 Nakslv. 105 Xrv. 1 Dritter Xaedtrag rum Vsrlags-Katalyg dsr 8. Kauxp'sodsn Uuob- daiidluvg in Nüdiugsv. 1894 bis 8optsmbsr 1897. 8". 16 8. Usworial ds Iu lidrairis travyaiss. Itsvus bsbdomadairs dos livrss. Oowplsmsut ds Iu dibliograpdis krun^uiss. ksousil ds oataloguss dss sditsurs, avso tabiss. 4s unnss. Xr. 40—43. Oktodsr 1897. 8". 8. 577—632. Verlag von 8. 8s 8oudisr in Laris. I-urue's Orisutal bist. Vol. VI8, Xos. 9 und 10. (8sxtsmbsr u. Oktober 1897.) 8". 8. 201—236. Uondon, buruo L Oo. buruc L Oo.'s (8ondov) rougd list ok soms ssoond-bund dooks. Xr. 24. (8sptsmbsr 1897.) 8°. 8. 193—200. Xr. 2539-2631. dlsdioiuus novitutss. XI. daürg. Xr. 11. (Katalog 251.) Nsdi- einisobsr Tlursigsr krsg. von b'runr kistrebsr in lübingsn. 8°. 8. 273-296. 551 Xrv. 8ebvuwisstzosobuttliobo luttsrutur; illustrisrts IVsrks, Kunst; Ouriosu. Lvtiq-Katalog Xr. 238 von ö. 8sligsdsrg in öu^rsutb. 8". 86 8. 2137 Xrv. Orieebisoks und lömisobs Uittsrutur und 8xruebvisssusobuft; Oosebiobts und Tlrcdasologis dss klussisobsn Altertums. Orosssv- tsils uus dsr öibliotbsk dss ff 8srrn krotsssors 8r. 8. Nsvdsls- sokn in Dorpat. Tlvtiq.-Katalog Xr. 7 von Kr. 8trobsl in )suu. 8". 89 8. 2699 Xrv. nsbst Vvkavg. Mittheilungen des Vereins der Deutschen Musikalien händler (in Leipzig). 1897. Nr. 40. (25. Oktober.) gr. 8°. S. 435—442. Bezahlung einer Geldstrafe deS Redakteurs durch den Verleger. — Die Strafkammer des Landgerichts zu Breslau hat am 25. Oktober d. I. den Verleger der sozialdemokratischen -Volksmacht., Schütz, von der Anklage wegen Begünstigung, begangen durch Bezahlung gerichtlicher Geldstrafen für seinen Re- Ltcrundsc^zlrl'-er J-Hrgang. dakteur Gerhardt, nachdem das Reichsgericht das erste frei sprechende Urteil aufgehoben hatte, wieder freigesprochen. Aus der Begründung ist folgendes zu entnehmen: Das Gericht gehe in tat sächlicher Beziehung von der Basis aus, daß die Abrede zwischen dem Angeklagten und Gerhardt so getroffen sei, wie dies in der ersten Verhandlung festgestellt worden sei, daß nämlich Schütz sich verpflichtet habe, die Geldstrafen, die den Gerhardt träfen, aus der Geschäftskasse zu bezahlen. Das Reichsgericht sehe darin ein unsittliches Geschäft; trotzdem sei der Angeklagte straffrei, weil er, wie das Gericht annehme, in dem Glauben gehandelt habe, daß dem Redakteur, gemäß der Vereinbarung, ein Rechtsanspruch auf die Bezahlung der Geldstrafen zustehe. Hauptsächlich aber sei das Urteil durch die Erwägung getragen, daß es dem Angeklagten nicht darum zu thun gewesen sei, dem Redakteur Beistand zu leisten, sondern lediglich darum, die Kraft des Redakteurs für sein Zeitungs unternehmen zu erhalten. Urheberrecht in Rußland. — Das Autorrecht für Werke litterarischen, musikalischen und künstlerischen Charakters ist in Rußland bis zur Zeit gesetzlich durchaus ungenügend festgelegt, so daß z. B. nicht einmal die wichtige Frage unzweideutig ent schieden ist, ob der Verfasser des Schriftwerks irgend welche Rechte besitzt hinsichtlich einer im Lande selbst von fremder Seite veran stalteten Uebersetzung des Werks in eine andere Sprache. Diese Unbestimmtheit des Autorrechts soll, wie die -Post- erfährt, jetzt durch ein neues, alle Zweifel ausschließendes Gesetz beseitigt werden, und eine für diesen Zweck berufene Kommission unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Stojanowskij hat auch bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet und ihn der Akademie der Wissenschaften, der Akademie der Künste und dem Konservatorium in St. Petersbnrg zur Revision und Begutachtung vorgelegt. Geschäftsjubiläum. — Am 20. Oktober feierte die Firma C. A. Starke in Görlitz das Fest ihres fünfzigjährigen Bestehens. — Gegründet von August Starke (der noch sein Examen als Kunst händler machte) als Papier- und Kunsthandlung, 1863 durch Er richtung der Lithographischen Anstalt vergrößert, wurde dem Geschäft später auch Buchdruckerei angeschlossen, in der seit 1890 die -Lx- libris-Zeitschrift- hergestellt wird. Die Photographie wurde 1882 in den Dienst der Firma gestellt und dieser Zweig durch Bau eines Ateliers im neuen Geschäftshause an der Salomonstraße noch be deutend erweitert. Der Verlag nahm, begünstigt von den hervor ragendsten Künstlern auf diesem Gebiete, eine vornehmlich heraldische Richtung an, und die vielen von ihm hergestellten derartigen Werke zeugen zugleich von der Leistungsfähigkeit der Druckerei, die auch mit gleich gutem Erfolg die Pflege der Merkantil- und Buntdruckarbeiten, sowie des feineren Werk- und Accidenzdrucks betreibt. Der jetzige Inhaber Herr Georg Starke, der auf eine dreißigjährige Thätigkeit im Geschäft zurückblickt, übernahm nach dem im Jahre 1882 erfolgten Tode seines Vaters das Geschäft für eigene Rechnung, nachdem ein Jahr vorher Vater und Sohn zugleich das Prädikat als Hof lieferant Seiner Majestät des Kaisers und Königs erhalten hatten. Zahlreiche Diplome, goldene und andere Medaillen wurden der Firma im Laufe der Jahre zuteil, und im Jahre 1894 wurde Herrn Starke das Ritterkreuz des Mecklenburgischen Greifenordens verliehen. Die Angestellten überreichten dem Chef ein ausschließlich von ihnen selbst hergestelltes Pracht-Album, durch das die Entwickelung des Geschäfts in schöner Weise veranschaulicht wird. Dem reich in Aquarell-Malerei ausgeführten Widmungsblatt schließen sich Ab drucke der besten von der Firma ausgeführten Arbeiten an, die die Gehilfen zu diesem Zwecke ihren Sammlungen entnommen haben. Zur Feier des Tages hatte Herr Starke Verwandte und sein ganzes Personal nebst Angehörigen zu einem Abendessen im Hotel -Stadt Dresden- versammelt und überreichte dabei seinen beiden ältesten Mitarbeitern, Oberdrucker Fritsch (27 Jahre) und Ober lithograph Weber (18 Jahre im Geschäft) mit dankbar anerkennen den Worten für ihre Treue und stete Arbeitsfreudigkeit die vom -Deutschen Papier-Verein- gestifteten Ehren-Diplome. — Nach der Tafel hielt ein Tänzchen die Festteilnehmer noch mehrere Stunden fröhlich beisammen. Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig. — Der Buch- handlungsgehilsenverein zu Leipzig, dessen Äründungstag der 5. Oktober 1833 ist, wird sein vierundsechzigstes Stiftungsfest am Sonntag den 14. November in gewohnter Weise durch ein Festessen mit anschließendem Ball in den Sälen des deutschen Buchhändler hauses feiern. Die Festtafel wird um 2 Uhr eröffnet werden, der Ball gegen 6 Uhr. Ende des Balls um 12 Uhr. Anmeldungen und Bestellungen auf Festkarten für Mitglieder, sowie für Damen- und Herren-Gäste (L 3 ^) würden bis spätestens Mittwoch den 1070
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