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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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gemacht. Wir müssen unbedingt dafür sorgen, daß unser jüngerer Nachwuchs zu einer besseren wissenschaftlichen und vielfach auch besseren geschäftlichen Ausbildung während der Lehrzeit angehalten wird, und ich glaube, daß im Kreise unserer schlesischen Vereinsmitglieder darüber auch gar kein Zweifel herrscht, nur über die Mittel und Wege, die einzu schlagen sind, um zum gewünschten Ziele zu kommen, gehen die Ansichten vielleicht auseinander. Ich halte nun die Lehrlingsprüfung für ein recht geeignetes Mittel; denn wenn unsere Lehrlinge einmal wissen, daß beim Abschluß ihrer Lehrzeit ihnen eine Prüfung winkt, in der sie darthun sollen, daß das Maß ihrer wissenschaftlichen und praktischen Vorbildung dem von ihnen gewählten Beruf doch einigermaßen entspricht, dann werden sie ihre freie Zeit mehr denn bisher ihrer Fortbildung widmen, und es ist auch die Hoffnung vorhanden, daß die darauf zielenden Ermahnungen der Prinzipale und Erzieher von größerem Erfolge begleitet sein werden als bisher, wo die meisten jungen Leute es vor zogen, lieber dem Vergnügen nachzugehen, als an ihrer Fort bildung zu arbeiten. Wenn ich nun an die praktische Durchführung der Lehr lingsprüfung denke, so bin ich zunächst der Ansicht, daß die einzelnen Kreis- und Provinzialvereine die Sache recht bald selbst in die Hand nehmen sollen, wogegen ich mir den Börsenvereinsvorstand vorerst nur als wohlwollenden Be schützer und Förderer der Angelegenheit denke. Hat erst eine größere Anzahl der Kreis- und Prooinzialvereine die Einrich tung getroffen und Erfahrungen gesammelt, dann kommt vielleicht der Zeitpunkt, wo der Börsenverein die Sache in die Hand nehmen kann, um eine einheitliche Regelung durch zuführen. Jedenfalls sollten die einzelnen Vereine nicht zögern, der praktischen Durchführung sofort näher zu treten. In der Hoffnung nun, daß die Majorität der hier versammelten Herren Kollegen ebenso denkt, wie ich, erlaube ich mir für unfern Verein nunmehr folgende Vorschläge zu machen, von denen ich wünsche, daß sie zwar in der Hauptsache von Ihnen angenommen, aber doch auch möglichst viel von Ihnen ver bessert werden, damit wir einen guten Anfang machen. Lehrlingsprüfung. Die Mitglieder des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler verpflichten sich, vom 1. April d. I. ab den sich bei ihnen zur Aufnahme meldenden Lehrlingen die Bedingung aufzuerlegen, sich beim Ablauf ihrer Lehrzeit einer Prüfung zu unterziehen, und demgemäß in den mit den Eltern oder Vormündern abzuschließenden Lehrvertrag einen entsprechenden Paragraphen aufzunehmen, der gleichzeitig den Hinweis ent hält, daß für die Prüfung eine Gebühr von 10 Mark an die Kasse unseres Provinzialvereins zu entrichten ist. Um aber strebsamen Lehrlingen, denen daran liegt, ihre wissenschaftliche und geschäftliche Befähigung vor einer Prü fungskommission darzuthun, auch schon jetzt die Gelegenheit dazu zu bieten, werden auf Antrag derselben und gegen Ent richtung von 10 Mark schon vom Jahre 1897 ab die ersten Prüfungen vorgenommen. Die Prüfung findet in Breslau statt vor einer aus drei Mitgliedern bestehenden Kommission, die von Fall zu Fall vom Vorstande des Provinzialvereins aus der Mitte der Vereinsmitglieder gewählt wird unter Berücksichtigung der Verhältnisse, in denen der zu prüfende Lehrling seine Lehrzeit bestanden hat. Auswärtige in die Prüfungskommission berufene Kollegen erhalten die baren Auslagen für eine Rückfahrkarte II. Klasse aus der Kasse des Provinzialvereins vergütet. Im übrigen aber ist das Amt ein Ehrenamt. Der Vorstand kann auch, wenn es sich um eine Prüfung in fremden Sprachen handelt, einen Sprachlehrer in die Prüfungskommission berufen, und! wird das Honorar für denselben aus der Vereinskasse be stritten. Jeder Prüfling hat der, von seinem Chef beglaubigten Meldung, die er unter Beifügung von 10 Mark an den Vor sitzenden des Provinzialvereins einzusenden hat, einen aus führlichen Lebenslauf — Geburtsort, Eltern, Religion, Alter, von ihm besuchte Lehranstalten rc. —, sowie eine kurze Schilderung seiner wissenschaftlichen und geschäftlichen Aus bildung beizulegen. — Den Prüfungstermin setzt der Vor sitzende des Prooinzialvereins fest und veranlaßt die Einbe rufung des Prüflings sowie der Kommission. — So lange wir in Breslau ein Vereinssortiment haben, wird in einem passen den Raume desselben die Prüfung abgehalten. Der Prüfling hat am Tage der Prüfung während der Vormittagsstunden von 10 bis 1 Uhr unter Aufsicht eines Prüfungskommissarius zunächst eine schriftliche Arbeit zu liefern. Jedes der Kommissionsmitglieder schlägt ein Thema dazu vor, das aber nur aus dem praktischen Geschäftsleben entnommen sein darf. Dem Vorsitzenden des Provinzial vereins steht die Entscheidung zu, welches von den vor geschlagenen drei Themen bearbeitet wird. Auf diese Weise soll verhindert werden, daß ein und dasselbe Thema zu häufig vorkommt. In den Nachmittagsstunden von 3—5 Uhr desselben Tages findet vor den drei Kommissionsmitgliedern die münd liche Prüfung statt, an der die Vorstandsmitglieder, jedoch ohne Stimmrecht, teilzunehmen berechtigt sind; ebenso ist die Teilnahme eines Delegierten des Breslauer Gehilfenvereins, so lange ein solcher existiert, erwünscht. Gegenstände der mündlichen Prüfung. 1. Fremde Sprachen, sofern der Prüfling darin geprüft sein will. 2. Litteratur. 3. Bibliothekkunde. 4. Herstellung von Büchern (Papier, Druckerei, Illustration). 5. Nebenbranchen. 6. Gesetzeskunde, z. B. Handelsgesetzbuch Teil IV. Art. 28—40, von den Handelsbüchern. Ferner muß der Prüfling darthun, daß er wenigstens eine Ahnung vom Reichs-Preßgesetz und den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung hat, obgleich hier, der schwierigen Materie wegen, nicht allzuviel verlangt werden darf. Für die Lehrlinge aus Verlagsgeschäften würde die Kenntnis der Bestimmungen des Allgemeinen Land rechts über das Verlagsrecht, Teil I. Titel Xl. 996 und ff. zu verlangen sein. 7. Rechnen und buchhändlerisches Rechnungswesen. Ra batt- und Zinsrechnung. 8. Buchführung, Rechnungsabschluß, Ostermeßabrechnung. Die Censuren werden nach Stimmenmehrheit erteilt und können bei den einzelnen Fächern mit Bemerkungen versehen sein, müssen aber eins der Prädikate »gut«, »genügend«, »nicht genügend« enthalten. Ueber die Prüfung wird ein Protokoll ausgenommen, das nach der Anlage in ein vorgedrucktes Schema eingetragen und bei den Akten des Provinzialvereins aufbewahrt wird. Dem Prüfling wird davon eine Abschrift erteilt, unter schrieben von den sämtlichen Vorstandsmitgliedern und der Prüfungskommission. Ich schließe meine Ausführungen und richte an die Herren Kollegen die freundliche Bitte, meinen Vorschlägen beizustimmen. Im Grunde genommen ist der Apparat zur Durchfüh rung des Projektes weder für den Verein noch für die Prüf linge etwa zu kostspielig oder kompliziert, und deshalb sollten wir nicht zögern, die Sache sofort in Angriff zu nehmen Wir Schlesier haben schon einmal im Jahre 1879 mit
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