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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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aus die niemand ein ausschließliches Recht erlangen könne, und weiter, diese Bezeichnung werde vom Kläger zu Unrecht gesührt, weil seine Zeitung nicht in Lobberich, sondern in dem Nachbarorte Breyell hergestellt werde. Das Landgericht erklärte diese Einwendungen für unbegründet, denn die Aufnahme einer Ortsbezeichnung in den Titel einer Zeitung habe nach den Anschauungen des heutigen Verkehrs nicht die Bedeutung, daß die Zeitung auch gerade an diesem Orte gedruckt oder redigiert oder verlegt oder sonst hergestellt werde. Als Interessent erscheine bei der Zeitung im wesentlichen das Publikum, das entweder aus ihr Belehrung schöpfen, sie lesen wolle, oder das in sie Anzeigen aufnehmen lasse, die gelesen werden sollten. Das Publikum verlange von der Zeitung, die als Titel einen Ort oder ein sonstiges räumliches Gebiet angebe, im wesentlichen nur, daß sie aus diesem Kreise auch genauer oder zahlreicher solche Ereignisse mitteile, die in anderen Blättern nicht ausgenommen würden, weil sie nur für jenen engeren Kreis Interesse hätten, oder daß sie eine größere Anzahl von Anzeigen enthalte, die von jenem Kreise ausgingen oder die für ihn bestimmt seien, und daß, um diesen Anzeigen möglichste Verbreitung zu geben, seitens des Verlegers auch auf den entsprechenden Vertrieb der Zeitung inner halb jenes Kreises hingewirkt werde. Dagegen sei der Herstellungs art der Zeitung höchstens insofern von Bedeutung, als er von dem Orte, dem sie ihren Namen entnehme, nicht so weit entfernt liegen dürfe, daß dadurch die Mitteilung des Tagesereignisses oder der Abdruck der Anzeigen erheblich verzögert würde. Wenn daneben sür die Wahl einer Zeitung, z. B. der -Kölnischen- oder der -Frankfurter Zeitung- noch in Betracht komme, daß sie in Einzel heiten besonders gut orientiert zu sein pflege, oder daß sie be stimmte Interessen oder Anschauungen vertrete, so habe dies mit der Ortsbezeichnung an sich nichts zu thun. In Oesterreich beschlagnahmt. Freigebung eines Plakats. — Das Probeheft der Druckschrift -Die deutsche Revo lution 1848- 49-. Von Hans Blum (Verlag von Eugen Diederichs in Leipzig) ist in Wien von der Polizeibehörde gemäß 8 487 Str.-Pr.-O. mit Beschlag belegt worden. — Das von I. V. Lissarz gezeichnete, sehr wirkungsvolle Plakat zu diesem Werke, dessen An heftung durch die Naumburger Polizeibehörde untersagt worden war, ist durch Verfügung des Regierungspräsidenten zu Merseburg zur Anheftung freigegeben worden. Oeffentliche Lesehalle. — Die öffentliche Lesehalle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur, Neue Schönhauser straße 13 in Berlin, hatte in den Sommermonaten Juli und Au gust 1897 einen äußerst regen Besuch aufzuweisen. Die Zahl der Besucher belief sich im August auf 3954, im Juli auf 4241. Diese Zahlen weisen eine Zunahme im Besuch gegen das Jahr 1896 auf, die für den Juli ganz besonders erheblich ist. Im Jahre 1896 wurde die Lesehalle nämlich benutzt im August von 3750, im Juli von 3496 Personen. Diese Vermehrung in der Zahl der Besucher beweist von neuem, welches Bedürfnis für ein derartiges Institut auch bei uns be steht, ein Bedürfnis, das ja bekanntlich in den englischen und ameri kanischen Großstädten schon seit Jahren konstatiert und dem durch Errichtung großartiger Lese-Institute dort Genüge geleistet ist. Die Zunahme der Besucher ist um so bemerkenswerter, als in diesem Jahre auch bereits eine städtische Lesehalle in der Mohrenstraße er öffnet ist und überdies die öffentliche Lesehalle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur, vom Sonntag abgesehen, nur abends von 6 Uhr ab geöffnet ist. Die öffentliche Lesehalle der Deutschen Gesellschaft sür ethische Kultur erhält sich, abgesehen von städtischem Zuschuß, nur durch freiwillige Beiträge von Freunden und Gönnern des Unterneh mens. Leider sind die bisher gezeichneten Summen noch ziemlich gering. Die Verwaltung der Lesehalle legt es deshalb allen Freun den des Unternehmens ans Herz, jetzt bei dem Herannahen des Winters sich wiederum thatkräftig durch Gewährung von Beiträgen sür die Förderung des Instituts zu interessieren, damit eine Offen haltung auch in den Mittagsstunden ermöglicht wird. Beiträge nehmen die Herren Gebrüder Arons in Berlin, Mauerstraße 34, sowie sämtliche Berliner Depositenkassen der Deutschen Bank entgegen. Internationaler Kongreß für gewerblichen Rechts schutz. — Zu unserer Mitteilung -Aus Oesterreich- in Nr. 232 d. Bl. tragen wir, um Mißverständnissen zu begegnen, nach, daß es sich in der Rede des Handelsministers Freiherrn Glanz von Eicha nicht etwa um den Beitritt Oesterreichs zur Berner inter nationalen Litterar-Union von 1886 handelt, sondern um den Beitritt zur internationalen Union für gewerblichen Rechts schutz. Ueber das Wesen dieser Union sprach der General- Referent Herr Georges Maillard-Paris. Er gab zunächst eine kurze Darstellung ihrer Geschichte nnd legte das Ziel dieser in Wien 1873 angeregten, auf dem Pariser Kongresse 1878 ausgestalteten und 1883 abgeschlossenen Union dar. Die Union bezwecke im allgemeinen die Gleichstellung der eigenen Staats angehörigen mit den Angehörigen der der Union beigetretenen Staaten. Die Vorteile der Union sind folgende: Die Marken der indu striellen Kausleute finden, wenn sie nach den Gesetzen des Heimat staates gewählt wurden, und wenn sie weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen dis Sittlichkeit verstoßen, in allen Unionsstaaten Schutz. Interessenten haben eine drei-, beziehungsweise sür überseeische Staaten eine viermonattge Frist, vom Zeitpunkte der Registrierung im Heimatstaate an gerechnet, zur Deponierung ihrer Marken in den anderen Staaten. — Es kann kein Einzelvertrag eine solche Summe von Vorteilen erzielen, wie sie der Anschluß eines Staates an den Pariser Vertrag und an die Beschlüsse von Madrid auf einmal und für eine ganze Reihe von Staaten bietet. Gleichzeitig gewährt die Konvention den Schutz des kaufmännischen Namens, ohne daß irgend eine Förmlichkeit zu beobachten wäre. Was den Erfin dungsschutz betrifft, so gewährt die Union den Erfindern eine sechs-, beziehungsweise für überseeische Länder siebenmonatige Frist seit der ersten Anmeldung des Patentes zur Ansuchung von Patenten in den verschiedenen der Union angehörigen Staaten. Durch die Einführung ist es möglich, die in Frankreich bestehende Ausübungspflicht wenigstens rechtzeitig vorzubereiten. Es sind dies bedeutende Vorteile, die kaum durch Einzelverlräge zu erzielen sein werden. Aus dem Gebiete des Muster- und Modellschutzes ge währt die Union den Industriellen eine drei-, beziehungsweise vier- monatige Frist zur Anmeldung der in der Heimat geschützten Muster in den anderen Staaten. Die Pariser Konvention und ein diese ergänzendes, im Jahre 1892 zwischen Brasilien, Spanien, Tunis und Frankreich abgeschlossenes Protokoll sichert die Verfolgung falscher Herkunftsbezeichnungen auf Waren zu. — Die Union hat innerhalb des von ihr umfaßten Gebietes eine legislative Bewegung hervorgerufen, die auf Vereinheitlichung der gewerblichen Urheberrechte gerichtet ist. Sie ist ein ausge zeichnetes Mittel des Fortschrittes auf dem Gebiete des gewerblichen Eigentums, sie hat eine gewichtige Rolle gespielt und wird auch in Zukunft von großem Werts sein für die Entwicklung der Erfindungen, die Vermetirung der kommerziellen Beziehungen, den Ideenaustausch und das Eindringen in die gegenseitigen Handelsgebräuche. So arbeitet sie mit an der Vereinigung der Völker zu einheitlichem friedlichen Verkehre und damit an dem Fortschritte der Menschheit. — Der Referent schloß mit dem Wunsche, daß die Zahl der Unions- Mitglieder sich vermehren möge, daß insbesondere der Beitritt Oesterreichs zur Union baldigst durch das Parlament beschlossen werde, und daß auch Deutschland und Rußland sich ihr in nächster Zeit anschließen möchten. Ein neuer Buchhandlungsgehilfen-Verein in Leip zig — In Leipzig wurde am 23. September d. I. ein neuer Buchhandlungsgehilfen-Verein unter dem Namen - Eule» gegründet. Gründer sind die Mitglieder der früheren Ortsgruppe Leipzig der -Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen-, die, nach einer Mitteilung in der -Buchhändler-Warte-, dem Organ der -Allgemeinen Vereinigung-, am 14. September vom Vorstande aufgelöst weiden mutzte, da nach dem sächsischen Vereinsgesetze eine polizeiliche Genehmigung ohne vorherige Ministerielle Erlaub nis nicht zu erhalten war. Der neue Verein wird die besonderen Ziele der -Allgemeinen Vereinigung- zunächst außer acht lassen und sich auf Pflege der Kollegialität und Fortbildung seiner Mit glieder durch Vorträge und Vorlesungen beschränken. Zwanglose Zusammenkünfte finden jeden Donnerstag Abend in Bauers Brauerei, Täubchenweg 7, statt Gäste werden willkommen sein. In den Vorstand wurden gewählt die Herren: B. Straubing i H. K. F. Koehler als 1 Vorsitzender; M. Kügler i. H. L. Fernau als stellvertretender Vorsitzender; C. Mierzinsky i. H. Breitkops L Härtel als Schriftführer. Wir lassen die vorerwähnte Mitteilung der -Buchhändler- Warte- hier folgen: -Leipzig. — Ein schwerer Schlag traf unsere Ortsgruppe, die dank den Bemühungen unserer unermüdlichen Mitglieder sich so schön entwickelte. Sie mußte am Dienstag den 14. September vom Vorstände aufgelöst werden, da nach 8 24 des sächsischen Vereinsgesetzes vom 22. November 1850 eine polizeiliche Ge nehmigung ohne vorherige ministerielle Erlaubnis nicht zu er halten war. Leider war von seiten des Ortsgruppen-Vorstandes der Formfehler begangen worden, eine diesbezügliche Eingabe zu machen, und da die »Allgemeine Vereinigung- als politischer Verein gilt, so ist es ihr im Königreich Sachsen nach oben an geführten Paragraphen nicht gestattet, Zweigvereine zu gründen und mit diesen in irgend welchem Verkehr zu stehen. Dies ist der wahrheitsgetreue Vorgang; wir sind nicht, wie von einigen Seiten in Leipzig behauptet wird, polizeilich aufgelöst worden, sondern haben die Auflösung selbst veranlaßt, um dem Gesetze Genüge zu leisten. -Diese Nachricht kam unseren Mitgliedern ebenso überraschend wie unerwartet, und wir hoffen, daß die Schritte, die sowohl von Berlin wie von hier aus sofort unternommen wurden, um die behördliche Genehmigung zu erlangen, von Erfolg gekrönt
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