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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19421114
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194211146
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
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Z 38/42, treten am 16. November d. J. infolge Auflagensteige- fung die nachstehend angegebenen neuen Anzeigenpreise für das Börsenblatt in Kraft: 1. Anzeigenseite im normalen Anzeigenteil RM 120.— 2. Erste Umschlagseite (RM 87.54 + 71V4°/o Platjzuschlag) RM 150.— 3. Anzeigenseite im Kunstdrudeteil RM 170.— 4. Grundpreis für die Millimeterzeile (1 mm hoch, 46 mm breit) 11.11 Rpfg. 5. Ermäßigter Grundpreis für Stellengesuche: Die Millimeterzeile 7 Rpfg. Die Preise für besondere Ausführungen sind aus der Anzei genpreisliste Nr. 11, die bei Bedarf angefordert werden kann, zu ersehen. Leipzig: Prüfung der Lehrlingspässe Im November sind die Lehrlingspässe der Leipziger Lehr linge und die der buchhändlerischen Hilfskräfte, die sich der Ge hilfenprüfung unterziehen wollen, wieder zur Prüfung einzurei chen. Die Buchhändler-Lehranstalt wird die Pässe ihrer gegen wärtigen Schüler klassenweise einsammeln, während die der an deren Lehrlinge und der Hilfskräfte bis zum 25. November 1942 bei der Geschäftsstelle des Wirtschaftsverbandes, Gutenberg- pla§ 9, abzugeben sind. Wilhelm Ehrenberg Ausfuhrverbote Zur Vermeidung von Irrtümern wird daran erinnert, daß durch eine Anordnung vom 5. Oktober 1942, veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 7. Oktober 1942, ausdrücklich von der Ausfuhr nach den besetzten norwegischen, den besetzten Gebieten Belgiens und Frankreichs, dem Generalgouvernement, den besetzten Ostgebieten, Serbien und Griechenland ausgeschlossen werden Schriftwerke, wie Reise führer, Reisebeschreibungen, Geländebeschreibungen usw., die Karten und Pläne deutschen Hoheitsgebiets im Maßstab 1:300000 und größer enthalten und alle Landkarten und Pläne, die deut sches Hoheitsgebiet darstellen im Maßstab 1:300000 und größer. Zahlungsverkehr mit den besetzten Ostgebieten Durch Runderlaß Nr. 62/42 vom 3. November 1942 werden die beseiten Ostgebiete für den Zahlungsverkehr gegliedert 1. in die unte^ Zivilverwaltung stehenden Reichskommissariate A. Ostland: Generalbezirke Litauen (Kauen), Lettland (Ri ga), Estland (Reval) sowie Weißruthenien (Minsk); B. Ukraine: Generalbezirke Wolhynien-Podolien (Luck), Shitomir, Kiew, Dnjepropetrowsk und Nikola- jew sowie den Teilbezirk Taurien (Melitopol). Nicht zum Reichskommissariat Ukraine gehören Bialystok (Verwaltung durch den Oberpräsiden ten Ostpreußen als Chef der Zivilverwaltung), Distrikt Galizien (Generalgouvernement) und Transnistrien (Rumänien); 2. in das unter Militärverwaltung stehende Gebiet, das den unter A und B genannten Gebieten östlich vorgelagert ist. Sämtliche Gebiete gelten bis auf weiteres als Devisenaus land. Für die Ausfuhr von Waren aus dem deutschen Wirtschafts gebiet gelten die Bestimmungen über die Abgabe von Export valutaerklärungen. (Befreit sind von der Anmeldung mit Export valutaerklärungen laut Runderlaß Nr. 40/42 vom 19. Juni 1942 Sendungen an in den beseiten Gebieten eingesetjte deutsche Zi vilbehörden, Organisationen. Gliederungen und ihre Angehöri gen. Ferner alle Ausfuhrsendungen von Privatfirmen und Per sonen, die im Aufträge der Behörden des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und der ihr angeschlossenen Verbände ausgeführt werden.) Für die Einfuhr von Waren müssen Devisenbescheinigungen beantragt werden. Zahlungen zwischen dem Deutschen Reich, den Reichskom missariaten und dem unter Militärverwaltung stehenden Gebiet werden in Reichsmark über die bei der Reichsbank bzw. der Deut schen Verrechnungskasse errichteten Konten abgewickelt. Gottfriede liocliollj Landesfachberater Die Buchhändlerfachklasse für Lehrlinge im Industriegebiet ,,Der Herr Regierungspräsident in Düsseldorf hat die Ein richtung einer Bezirksfachklasse für Buchhandelslehrlinge an der Einzelhandelsberufsschule der Stadt Essen genehmigt und gleich zeitig angeordnet, daß die berufsschulpflichtigen Jugendlichen d. h. alle in einem Lehr- oder Anlernverhältnis stehenden Ju gendlichen der Gruppe Buchhändler der Städte Essen, Mülheim, Duisburg und Oberhausen die Bezirksfachklasse zu besuchen ha ben. Der Antrag auf Zuweisung der Lehrlinge der Städte Gelsen kirchen, Bottrop, Buer, Bochum, Wattenscheid ist bei den Herren Regierungspräsidenten in Arnsberg und Münster gleichfalls ge stellt. Unterrichtsbeginn: 1. Oktober 1942 im Schulgebäude der Einzel handelsberufsschule, Essen-West, Bärendelle 15. Unterrichtszeit: 8.30 Uhr bis 13.15 Uhr. Unterstufe: Mittwoch, Mittelstufe: Freitag, Oberstufe: Dienstag. Der Direktor der Einzelhandelsberufsschule bittet die Lehrherren um umgehende Anmeldung der Lehrlinge, soweit es noch nicht geschehen ist. (Siehe Reichsschulpflichtgesetj; Anmeldung inner halb von sieben Tagen nach Eintritt in die Lehrzeit. Die Schul pflicht besteht auch während der Probezeit. Beachtung der gese§- lichen Bestimmungen kann durch die Polizei erzwungen werden.) Buchhändlerische Hilfskräfte, die am Unterricht der Fachstunden teilnehmen wollen, setjen sich direkt mit der Schulleitung in Ver bindung.“ Mit dieser Verordnung des Regierungspräsidenten in Düssel dorf ist die Lehrlingsausbildung im Industriebezirk um einen wichtigen und wertvollen Schritt erweitert worden. Zwar bestand schon seit dem 1. April 1942 an der E.-B.-Sch. eine Fachklasse für Essen, aber erst diese neue Verfügung gab die Möglichkeit, den Unterricht an den Unterrichtsplan der Schule durch Auf teilung der Klassen in drei Stufen, den Lehrjahren entsprechend, organisch anzugliedern. Werden die benachbarten Regierungs bezirke die Lehrlinge der obengenannten Städte auch noch schik- ken, so kann wohl damit gerechnet werden, daß die nunmehr nur Buchhandelslehrlinge umfassenden Klassen auch lebensfähig bleiben, eine Sorge, die bei dem außerordentlich geringem Nach wuchs Schulleitung und Landesfachberater gleichermaßen be lastet. Es ist mir ein Bedürfnis, dem Leiter der E.-B.-Sch., Pg. Direktor Seuster, hier zu danken für sein Verständnis, sein Ent gegenkommen und seine Bemühungen von der ersten Bespre chung an bis zu dem Augenblick, da die obige Verfügung ein ging. Wie sehr Pg. Seuster gerade an dieser Fachklasse inter essiert bleibt, geht wohl daraus hervor, daß er den Unterricht, nachdem der Klassenlehrer eingezogen wurde, jetyt selbst über nommen hat. Von den sechs Unterrichtsstunden der Woche sind zwei Stun den ganz dem Fachgebiet gewidmet. Natürlich wird auch z. B. in der Stunde „Buchhaltung“ den Eigenarten des Buchhandels Rech nung getragen werden. Die Fachstunden selbst umfassen in allen drei Stufen Literaturkunde und Buchhandelskunde. Während in der Unterstufe beide Stunden und in der Mittelstufe Literatur kunde von der Schule übernommen werden, bleibt in der Mittel stufe die Buchhandelskunde Unterrichtsfach des Landesfachbe raters. In der Oberstufe hat die Stadtbücherei ihre weitere Mit- 238 Nr. 259, Sonnabend, den 14. November 1942
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