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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1937
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- Deutsch
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und Vortragenden die Möglichkeit geben, ihre Vortragsfahrten IN Zusammenarbeit mit dem Vortragsamt Planmäßig zusammenzu stellen. Die Airschlußtafcl gibt die Namen, Städte und Vortrags- termine bekannt, für die in den einzelnen Gauen während des laufenden Vortragswinters für Dichter und Vortragende Vor- tragsverpflichtungen vorliegcn und zeigt damit die für den betref fenden Gau oder für den benachbarten Gau sich ergebenden An- schlußmöglichkeiten an. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im Börsenblatt. Ferner erhalten die mit dem Vortragsamt in Zusammenarbeit stehenden Dienststellen und Vortrags-Verbände Sonderdrucke, die jeweils unentgeltlich angefordert werden können. Die starke Anteilnahme, die dieser Einrichtung allseits ent gegengebracht wird, beweist, daß das Bortragsamt mit ihr ein ebenso nützliches wie notwendiges Handwerkzeug für den Vor- tragsvcranstalter und den Vortragenden geschaffen hat. Dichter- und Vortragsprospckte Für Lesungen und Vorträge einer Reihe bekannter Dichter und Schriftsteller stehen den Veranstaltern und Buchhändlern be sondere Vortrags- und Verlagsprospekte zur Verfügung. Diese Druckschriften haben eine vielseitige Zweckbestimmung. Zunächst einmal sollen sie den 'Bortragsveranstalter über die Persönlichkeit und das literarische Werk sowie über die Vortragsweise des Dich ters unterrichten und den Veranstalter anregen, eine Lesung oder einen Vortrag des Dichters bz-w. Schriftstellers in seinem Vortragsprogramm anzu setzen. Zum zweiten sollen diese Prospekte, wenn Lesungen oder Vorträge zustande gekommen sind, für den Besuch des Vortrags abends werben. Zu diesem Zweck erhalten der Vortragsveranstalter sowie der örtliche Buchhandel des Ortes der Dichterlesung vom Verlag eine größere Zahl dieser Prospekte. Der örtliche Buchhandel kann dann in wirksamer Weise durch Verteilung an seinen Kunden kreis und an die Bücherfreunde auf die bevorstehende Dichterlesung Hinweisen und damit für den Besuch werben. Am Vor tragsabend selbst aber sollen diese Prospekte auf den Plätzen zur Auslage gebracht werden, um den Vortragsbesucher nochmals über die Werke des Vortragenden zu unterrichten und ihn zuinBuch - kauf anzuregen. Gerade hier erwächst dem Buchhandel nicht nur die Verpflichtung seines vollen Einsatzes und seiner tatkräftigen Mitarbeit, sondern es wird auch damit die enge geistige Verbun denheit und Zusammengehörigkeit von Dichter, Verleger, Buch händler, Veranstalter und Vortragsbesucher in sinnfälliger Weise deutlich. Den meisten dieser Dichterprospekte konnte dank der beson deren Bereitschaft und Unterstützung der Verlage eine inhaltlich und drucktechnisch gleichmäßige und besonders wirksame Ausgestal tung gegeben werden, die die Werbekraft dieser Druckschriften im Sinne der vorgenannten vielseitigen Zweckbestimmung von vorn herein gewährleistet. Das Vortragsamt gibt den Verlagen, sobald die Vortrags reisen fcstgelegt sind, eine genaue Aufstellung der Bortragsver anstalter und Vortragsorte, sodaß der Verlag die Möglichkeit hat, rechtzeitig mit dem örtlichen Buchhandel die erforderlichen Werbe- maßnahmen und Vorbereitungen durchzusühren. Pressedienst Die Arbeit des Vortragsamtes wird durch die Prefsearbeit der Reichsschrifttumsstelle in besonderem Maße unterstützt. So wurde in der letzten Zeit begonnen, durch verschiedene Aufsätze und Berichte die deutsche Öffentlichkeit in immer stärkerem Maße für das literarische Vortragswesen zu interessieren, nicht nur für die bereits stark ins Bewußtsein getretenen Dichterlesungen, son dern darüber hinaus auch für Vortragsabende über Forschungs reisen, Erlebnis- und Heimatberichte sowie für Sprechkunstabende, deren Pflege sich das Vortragsamt der Reichsschrifttumsstelle oben- Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschlüsse — Nichtausnahmen — Verwarnungen — Berichtigungen Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 24. Juni 1937 den früheren Buchvertreter A l o i s K l e e s P i e s, zuletzt wohnhaft in Bamberg, Adolf-Hitler- Straße 10, aus der Rcichsschrifilumskammcr, Gruppe Buchhandel, auf Grund des § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom I. November 1933 ausgeschlossen. Da diese Entscheidung nicht zugestcllt werden konnte, wird sie hierdurch mit der Maßgabe veröffentlicht, daß sie nach Ablauf von vier Wochen rechtskräftig wird. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 11. März 1937 den früheren Buchvcr- treter Gustav Heyn, Hamburg, Hagenau 29; durch Entscheidung vom 14. Juli 1937 den Buchvertreter WalterAlbrecht, Leipzig N 22, Hünerbeinstraße 31II; durch Entscheidung vom 16. Juli 1937 den Buchvertreter Karl Rauhoss, Wiesbaden, Webergasse 37; durch Entscheidung vom 16. Juli 1937 den früheren Buchvcr- treter Wilhelm Richarz, Berlin-Charlottenburg, Schwarzburgallee 6, Pt., aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des 8 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskultur kammergesetz vom I. November 1933 ausgeschlossen. Damit ist -den Genannten jegliche Betätigung auf buchhändlerischem Gebiete untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom >7. Juni 1937 die Aufnahme des Herrn Friedrich Schwab, Karlsruhe i. B., Rüppurrer- straße 55; durch Entscheidung vom 28. Juli 1937 die Aufnahme des Herrn Friedrich Wilhelm Zauner, Frankfurt a. Main, Rotlintstraße 20, in die Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des K 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs kulturkammergesetzes vom 1. November 1933 abgelehnt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 19. Juni 1937 dem Buchvertretcc Robert Kobbe, Braunschweig, Frankfurter Straße 16; durch Entschei dung vom 4. August 1937 dem Buchvertreter Walter Josef Becker, München, Akademiestraße 3/o, eine ernste Verwarnung erteilt. Bei dem im Börsenblatt Nr. 200 vom 31. August 1937 ge nannten Johannes Barteck i, Bielefeld, handelt es sich nicht um einen Buchvertreter, sondern um einen früheren Angestellten; bei dem an gleicher Stelle genannten Günther Reinhard, Tübingen, handelt es sich nicht um einen Buchverlreter, sondern um einen Buchhandelslehrling. Wichtige Mitteilung Durch den Umzug der Zentrale der Neichsschrifttumskammer in Berlin von der Friedrichstraße 194/9 in die Hardenbergstraße 0 (Berlin-Charlottenburg 2) ist die Kammer zwischen dem 27. Sep tember und dem 6. Oktober je einschließlich für jeden Publikums verkehr geschlossen. Achtung, Kalenderverleger! Die Jahrweiser, die in »Buch und Volk« besprochen werden können, werden in den nächsten Tagen von der Schriftleitung nach der Nummer vom 16. September des »Börsenblattes für den Deut schen Buchhandel« angefordert. Wir bitten dringend, nicht ange forderte Kalender nicht zu senden. Wir können eine Gewähr für deren Besprechung in keinem Fall übernehmen. Schriftleitung »Buch und Volk«. 754 Nr. 220 Donnerstag, den 23. September 1037
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