am 76. äe/rtembe/" 7940 Roöerich Gooh Die Fiebenbürger Lachsen Ln üer Planung öeutscher Lüöostpolitik von öer Einwanderung bis zum Ende des Ehronstreites zwischen König Ferdinand I. und König Johann Häpolga (1528) S> Großformat. 0n Leinen RM 14.- <I Oie vorliegende Arbeit erscheint zu einer Zeit, in der sich das Interesse des deutschen Volkes in er höhtem Maße dem Geschehen im nahen Südosten, besonders aber auch dem Geschicke der dort siedeln den Volksdeutschen zuwendet. Auf dem Boden quellenkritischer Gatsachenforschung fußend und oft unter Heranziehung bisher brachliegender archivalischer Materialien entwirft uns der Verfasser ein Bild der Verflochtenheit der Siebenbürger Sachsen in die deutsche Schicksalsgemeinschaft —, jener deutschen Kolonisten, die vor nun schon acht Jahrhunderten aus allen Gauen deutscher Zunge in ihre neue Heimat ausgewandert sind. Im Mittelpunkte der Oarstellung steht die Planung der deutschen Südostpolitik und die Haltung der Siebenbürger Sachsen in den Jahren (1526 bis 1538) des Thron streites zwischen König Ferdinand I. (dem Bruder Kaiser Karls V.) und seinem Gegner Johann Zäpolga, dem letzten magparischnationalen Könige Llngarns und Schützling Sultan Sülesmans. Oie großen Probleme der europäischen Machtpolitik sind nach dem Westen verlagert, als der Ansturm des osmanischen Heeres, vom Abendlandr in seiner epochalen Bedeutung nicht genügend erkannt, dem ungarischen Staate in der Schlacht bei Mohärs (1526) den Untergang bereitet. Den Siebenbürger Sachsen erwächst die verantwortungsschwere Ausgabe, das umbrandete Ahnenerbe in eine ungewisse Zukunft hinüberzuretten. Opferreiche Kämpfe gegen die äußeren Feinde, innervölkische Spannungen leidenschaftlicher Art erfüllen jene Jahre rühmlich bestandener völkischer Bewährung der Siebenbürger Sachsen, denen Martin Opitz das ehrende Zeugnis ausstellt, sie seien „Deutsche durch und durch" („gerrnaiüssiiiü Oervaanoruin"). Oie Zeit der türkischen Oberhoheit über Siebenbürgen ist im An bruche: die anderthalb Jahrhunderte lang währende Periode (1541 bis 16Z0), in der die Sieben bürger Sachsen ihr völkisches Leben als geschlossene deutsche Volksgemeinschaft und als selbständige politische Nation ihres Heimatlandes unter der Schutzherrschast des Sultans zu Konstantinopel fristen werden. Für cken II/nsch/aZ ivurcke eine von Johannes Honkerini Jahre 15.12 Aereichnete klarte verivencket. löösl /l/55/! I/k/s/16- h//klV 1//V0 Nr. 200 Mittwoch, den 28. August S8S1